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   BPatG, 12.02.2014 - 26 W (pat) 540/12   

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BPatG, 12.02.2014 - 26 W (pat) 540/12 (https://dejure.org/2014,20101)
BPatG, Entscheidung vom 12.02.2014 - 26 W (pat) 540/12 (https://dejure.org/2014,20101)
BPatG, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 26 W (pat) 540/12 (https://dejure.org/2014,20101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Braunschweig" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine Täuschungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wortfolge "Stadtwerke Braunschweig" für Dienstleistungen im Bereich Energie als Marke eintragungsfähig

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Braunschweig" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine Täuschungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 83/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Augsburg" - es wäre wettbewerbswidrig,

    Auszug aus BPatG, 12.02.2014 - 26 W (pat) 540/12
    Dagegen wendet sich die Anmelderin mit der Beschwerde, zu deren Begründung sie sich auf ihre Ausführungen gegenüber der Markenstelle sowie auf den Beschluss des 27. Senats des BPatG zu der Markenanmeldung "Stadtwerke Augsburg" (PAVIS PROMA 27 W (pat) 83/12) bezieht.

    Die Verbindung des Begriffs "Stadtwerke" mit einem Städtenamen - hier Braunschweig - wird von den angesprochenen Verkehrskreisen als betriebliches Unterscheidungskennzeichen verstanden (ebenso bereits: BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 166/09 - Stadtwerke Dachau; 27 W (pat) 83/12 - Stadtwerke Augsburg); denn der normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher weiß auf Grund einer langjährigen Verkehrsübung, dass Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft bzw. Verantwortung stehen und es in jeder deutschen Stadt nur ein einziges Unternehmen mit der Bezeichnung "Stadtwerke" in kommunaler Trägerschaft gibt, das unter dieser Bezeichnung in Verbindung mit dem Namen der betreffenden Stadt firmiert und im geschäftlichen Verkehr auftritt.

  • BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09

    Stadtwerke Dachau

    Auszug aus BPatG, 12.02.2014 - 26 W (pat) 540/12
    Auch aus der Eintragung anderer ähnlicher Marken, wie der Marke "Stadtwerke Dachau" (BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 166/09), könne die Anmelderin keinen Anspruch auf Eintragung ableiten, zumal die Schutzfähigkeit von Marken, die aus dem Begriff "Stadtwerke" und einer geographischen Angabe gebildet seien, durch die Senate des Bundespatentgerichts unterschiedlich beurteilt werde und diesbezüglich eine höchstrichterliche Entscheidung nicht vorliege.

    Die Verbindung des Begriffs "Stadtwerke" mit einem Städtenamen - hier Braunschweig - wird von den angesprochenen Verkehrskreisen als betriebliches Unterscheidungskennzeichen verstanden (ebenso bereits: BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 166/09 - Stadtwerke Dachau; 27 W (pat) 83/12 - Stadtwerke Augsburg); denn der normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher weiß auf Grund einer langjährigen Verkehrsübung, dass Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft bzw. Verantwortung stehen und es in jeder deutschen Stadt nur ein einziges Unternehmen mit der Bezeichnung "Stadtwerke" in kommunaler Trägerschaft gibt, das unter dieser Bezeichnung in Verbindung mit dem Namen der betreffenden Stadt firmiert und im geschäftlichen Verkehr auftritt.

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 12.02.2014 - 26 W (pat) 540/12
    Deshalb darf aus der fehlenden Unterscheidungskraft der einzelnen Bestandteile einer Marke nicht ohne weiteres auch für die Kombinationsmarke ein Schutzhindernis i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG hergeleitet werden (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus BPatG, 12.02.2014 - 26 W (pat) 540/12
    Stadtwerke kommunaler Träger stehen dazu jedoch nur wirtschaftlich, nicht jedoch in der Namensgebung in Konkurrenz, weil die Bezeichnung "Stadtwerke" die kommunale Trägerschaft zum Ausdruck bringt (BPatG a. a. O. - Stadtwerke Dachau bzw. Stadtwerke Augsburg) und es nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (BGH GRUR 2007, 1079 - Bundesdruckerei) zudem wettbewerbswidrig wäre, die Bezeichnung "Stadtwerke" ohne eine Trägerschaft durch eine Kommune zu verwenden.
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 12.02.2014 - 26 W (pat) 540/12
    Dabei ist auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 12.02.2014 - 26 W (pat) 540/12
    Deshalb darf aus der fehlenden Unterscheidungskraft der einzelnen Bestandteile einer Marke nicht ohne weiteres auch für die Kombinationsmarke ein Schutzhindernis i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG hergeleitet werden (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 12.02.2014 - 26 W (pat) 540/12
    Dabei ist auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Berliner Stadtwerke" - Unterscheidungskraft - kein

    bbb) Das Substantiv "Stadtwerke" ist ein gebräuchlicher und im Allgemeinverkehr bekannter Begriff, mit dem ein Wirtschaftsbetrieb bezeichnet wird, der sich in kommunaler Trägerschaft befindet, also von einer Kommune geführt oder beherrscht wird, und sich um die Grundversorgung der Bevölkerung, insbesondere mit Strom, Wasser und Gas, und/oder um die Abfall- und Abwasserentsorgung kümmert (BGH GRUR 2017, 186 Rdnr. 17 ff. - Stadtwerke Bremen; BPatG 26 W (pat) 540/12 - Stadtwerke Braunschweig).
  • BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/17
    bbb) Das Substantiv "Stadtwerke" ist ein gebräuchlicher und im Allgemeinverkehr bekannter Begriff, mit dem ein Wirtschaftsbetrieb bezeichnet wird, der sich in kommunaler Trägerschaft befindet, also von einer Kommune geführt oder beherrscht wird, und sich um die Grundversorgung der Bevölkerung, insbesondere mit Strom, Wasser und Gas, und/oder um die Abfall- und Abwasserentsorgung kümmert (BGH GRUR 2017, 186 Rdnr. 17 ff. - Stadtwerke Bremen; BPatG 26 W (pat) 540/12 - Stadtwerke Braunschweig).
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