Rechtsprechung
BPatG, 30.04.2010 - 26 W (pat) 67/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
Keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "Club 5″ mit der Marke "CLUB”
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren "CLUB/Club 5" - keine schriftbildliche, klangliche oder gedankliche Verwechslungsgefahr - zur Steigerung der Kennzeichnungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren "CLUB/Club 5" - keine schriftbildliche, klangliche oder gedankliche Verwechslungsgefahr - zur Steigerung der Kennzeichnungskraft -
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren "CLUB/Club 5" - keine schriftbildliche, klangliche oder gedankliche Verwechslungsgefahr - zur Steigerung der Kennzeichnungskraft -
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04
Kinderzeit
Auszug aus BPatG, 30.04.2010 - 26 W (pat) 67/08
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit; GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo). - EuGH, 13.09.2007 - C-234/06
Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der …
Auszug aus BPatG, 30.04.2010 - 26 W (pat) 67/08
Für das Bestehen einer solchen Gefahr ist es nicht nur erforderlich, dass die Inhaberin der älteren Marke über eine entsprechende Markenserie verfügt, sondern ferner unverzichtbar, dass die der Markenserie angehörenden älteren Marken auf dem Markt präsent sind (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 2008, 343 ff., Rn. 64 - BAINBRIDGE ). - BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 30.04.2010 - 26 W (pat) 67/08
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit; GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo).