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   BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 74/05   

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BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 74/05 (https://dejure.org/2007,30879)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2007 - 26 W (pat) 74/05 (https://dejure.org/2007,30879)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2007 - 26 W (pat) 74/05 (https://dejure.org/2007,30879)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00

    Gegenvorstellung im Nichtigkeitsberufungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 74/05
    Auch wenn zu Gunsten der Markeninhaberin unterstellt wird, dass eine solche Gegenvorstellung als formloser Rechtsbehelf gegen im übrigen mit einem Rechtsmittel nicht mehr angreifbare Beschlüsse der Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts zulässig ist (vgl. insoweit :BGH GRUR 2005, 614, in Bezug auf eine Gegenvorstellung a. a. O., § 83 im Nichtigkeitsberufungsverfahren; in Bezug auf a. A.:.
  • LG Düsseldorf, 10.01.2006 - 4b O 519/05

    Ermessensspielraum des Patentanwalts bei der Festsetzung seiner Vergütung;

    Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 74/05
    Aufrechterhaltung seiner Marke (BGH Mitt. 2006, 282).
  • BPatG, 01.10.2014 - 26 W (pat) 59/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Definition einer Gegenvorstellung - zur Zulässigkeit

    Zu Gunsten des Markeninhabers wird von der grundsätzlichen Zulässigkeit der Gegenvorstellung des Markeninhabers vom 18. August 2014 ausgegangen (ebenso BPatG, Beschluss vom 14. November 2007, 26 W (pat) 74/05, PAVIS PROMA - Crysta/cristal).
  • BPatG, 22.10.2012 - 26 W (pat) 573/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung

    Insoweit trifft den Widersprechenden von sich aus laufend die Verpflichtung, zu überprüfen, ob und inwieweit seine bisher vorgelegten Glaubhaftmachungsmittel dem wandernden zeitlichen Rahmen des § 43 Abs. 1 S. 2 MarkenG noch genügen (ständige Rechtsprechung der Senate des BPatG; siehe z. B. PAVIS PROMA 26 W (pat) 74/05 - Crystal/cristal).
  • BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 247/03

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswertes - zum

    Der Regelgegenstandswert für ein seit dem 1. Januar 2002 anhängig gewordenes, eine noch nicht benutzte angegriffene Marke betreffendes Widerspruchs-Beschwerdeverfahren wird von den Senaten des Bundespatentgerichts in ständiger Rechtsprechung auf 20.000,00 EUR veranschlagt (BPatG BlPMZ 2007, 45 - Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren; PAVIS PROMA, 26 W (pat) 74/05, Beschluss vom 14.11.2007).
  • BPatG, 08.10.2014 - 26 W (pat) 39/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Definition einer Gegenvorstellung - zur

    Zu Gunsten des Antragsgegners wird von der grundsätzlichen Zulässigkeit der Gegenvorstellung des Antragsgegners vom 18. August 2014 ausgegangen (ebenso BPatG, Beschluss vom 14. November 2007, 26 W (pat) 74/05, PAVIS PROMA - Crysta/cristal).
  • BPatG, 01.10.2014 - 26 W (pat) 38/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Definition einer Gegenvorstellung - zur Zulässigkeit

    Zu Gunsten des Markeninhabers wird von der grundsätzlichen Zulässigkeit der Gegenvorstellung des Markeninhabers vom 18. August 2014 ausgegangen (ebenso BPatG, Beschluss vom 14. November 2007, 26 W (pat) 74/05, PAVIS PROMA - Crysta/cristal).
  • BPatG, 02.06.2010 - 26 W (pat) 97/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kostenauferlegung und Gegenstandswertfestsetzung" -

    2.  Da der Regelgegenstandswert für das Widerspruchs-Beschwerdeverfahren nunmehr 20.000 EUR beträgt (vgl. BPatG BlPMZ 2007, 45 - Gegenstandswert für Widerspruchsbeschwerdeverfahren; PAVIS PROMA 26 W (pat) 74/05, Beschluss vom 14.11.2007), ist auch der Gegenstandswert des vorliegenden Beschwerdeverfahrens, trotz des niedrigeren Vorschlags der Antragstellerin, unter Berücksichtigung ihres Vortrags zur "Werthaltigkeit" der Marken auch auf 20.000 EUR festzusetzen.
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Rechtsprechung
   BPatG, 18.07.2007 - 26 W (pat) 74/05   

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https://dejure.org/2007,33135
BPatG, 18.07.2007 - 26 W (pat) 74/05 (https://dejure.org/2007,33135)
BPatG, Entscheidung vom 18.07.2007 - 26 W (pat) 74/05 (https://dejure.org/2007,33135)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 26 W (pat) 74/05 (https://dejure.org/2007,33135)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 26 W (pat) 74/05
    Der Senat war auch nicht gehalten, der Widersprechenden insoweit noch eine Äußerungsfrist zu setzen oder den beabsichtigten Erlass einer Entscheidung vorher anzukündigen (BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98

    Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 26 W (pat) 74/05
    Der in § 43 Abs. 1 S. 2 MarkenG normierte Zeitraum, für den eine Glaubhaftmachung der Benutzung durch die Inhaberin der älteren Marke zu erfolgen hat, ist einer ständigen Veränderung unterworfen; denn unter der "Entscheidung über den Widerspruch" i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 2 MarkenG ist die das jeweilige Verfahren abschließende Entscheidung, also ggf. erst die Beschwerdeentscheidung zu verstehen (BGH GRUR 2000, 510 - Contura).
  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 26 W (pat) 74/05
    Die richterliche Aufklärungspflicht findet ihre Grenze jedoch dort, wo die dem Gericht ebenfalls auferlegte Neutralitätspflicht verletzt wird, und insoweit insbesondere dort, wo Hinweise die Stärkung der prozessualen Position einer Partei und damit gleichzeitig die Schwächung der Stellung der anderen Partei nach sich ziehen würden (BPatG GRUR 1996, 981 - ESTAVITAL; GRUR 2004, 950, 953 - ACELAT/Acesal).
  • BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 26 W (pat) 74/05
    Die richterliche Aufklärungspflicht findet ihre Grenze jedoch dort, wo die dem Gericht ebenfalls auferlegte Neutralitätspflicht verletzt wird, und insoweit insbesondere dort, wo Hinweise die Stärkung der prozessualen Position einer Partei und damit gleichzeitig die Schwächung der Stellung der anderen Partei nach sich ziehen würden (BPatG GRUR 1996, 981 - ESTAVITAL; GRUR 2004, 950, 953 - ACELAT/Acesal).
  • BPatG, 27.09.2000 - 28 W (pat) 181/99
    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 26 W (pat) 74/05
    Letztlich sei auch noch, ohne dass es für die Entscheidung hierauf noch ankommt, darauf hingewiesen, dass zwischen Speiseeis und alkoholischen Getränken keine Ähnlichkeit i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG besteht (Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 13. Auflage, S. 282 mi. Sp. unter Hinweis auf BPatG 00, 28 W (pat) 181/99).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 26 W (pat) 74/05
    Zwischen der benutzten Ware "Mineralwasser" und "alkoholischen Getränken" bestehe vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (MarkenR 2001, 204 - EVIAN/REVIAN) zumindest eine mittlere Warenähnlichkeit.
  • BPatG, 25.10.2011 - 24 W (pat) 113/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "REVITALIQUE/VITANIQUE" - Einrede der Nichtbenutzung

    Auf den offensichtlichen Umstand, dass bisheriges Vorbringen zwischenzeitlich überholt sein könnte, hat die Rechtsmittelinstanz ebensowenig hinzuweisen, wie auf andere offenkundige Mängel der Glaubhaftmachung (std. Rspr. des BPatG, vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Auflage, § 43 Rdn. 50, dort mit Hinweis auf BPatG, Beschluss vom 18. Juli 2007, 26 W (pat) 74/05 - Chrystal/christal - und Kliems MarkenR 2001, 185, 196, sowie auf die abweichende Meinung von Fezer/Grabrucker, Hdb Markenpraxis, Bd. I, 1. Teil, Kap. 2, Rn. 264).
  • BPatG, 18.10.2011 - 24 W (pat) 88/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "ExaGnos/EXAGON" - Einrede der Nichtbenutzung - zum

    Auf den offensichtlichen Umstand, dass bisheriges Vorbringen zwischenzeitlich überholt sein könnte, hat die Rechtsmittelinstanz ebensowenig hinzuweisen, wie auf andere offenkundige Mängel der Glaubhaftmachung (std. Rspr. des BPatG, vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Auflage, § 43 Rdn. 50, dort mit Hinweis auf BPatG, Beschluss vom 18. Juli 2007, 26 W (pat) 74/05 - Chrystal/christal - und Kliems MarkenR 2001, 185, 196, sowie auf die abweichende Meinung von Fezer/Grabrucker, Hdb Markenpraxis, Bd. I, 1. Teil, Kap. 2, Rn. 264).
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