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   BPatG, 18.03.2010 - 26 W (pat) 79/09   

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https://dejure.org/2010,28301
BPatG, 18.03.2010 - 26 W (pat) 79/09 (https://dejure.org/2010,28301)
BPatG, Entscheidung vom 18.03.2010 - 26 W (pat) 79/09 (https://dejure.org/2010,28301)
BPatG, Entscheidung vom 18. März 2010 - 26 W (pat) 79/09 (https://dejure.org/2010,28301)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    "MYSPACE"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MYSPACE" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MYSPACE" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 18.03.2010 - 26 W (pat) 79/09
    Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung fremdsprachige Begriffe den entsprechenden deutschen gleichzustellen, sofern sie geläufige warenbeschreibende Bezeichnungen darstellen, die von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen auch verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER ).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 18.03.2010 - 26 W (pat) 79/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; 2001, 1151, 1152 - marktfrisch ).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 18.03.2010 - 26 W (pat) 79/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; 2001, 1151, 1152 - marktfrisch ).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 18.03.2010 - 26 W (pat) 79/09
    Dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 - Libertel ; GRUR 2002, 804, 809 - Philips ).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 18.03.2010 - 26 W (pat) 79/09
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO ).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 18.03.2010 - 26 W (pat) 79/09
    Dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 - Libertel ; GRUR 2002, 804, 809 - Philips ).
  • BPatG, 30.11.2016 - 29 W (pat) 516/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Space IC" - langes Waren- und

    Neben der deutschen Bedeutung für "Platz, Raum" (vgl. BPatG, Beschluss vom 21.09.2016, 29 W (pat) 503/15 - CREATOR SPACE) ist dem hiesigen Verkehrskreis die Wortbedeutung "Weltraum" ebenfalls bekannt (BPatG, Beschluss vom 18.03.2010, 26 W (pat) 79/09; Beschluss vom 08.10.2007, 30 W (pat) 93/06).
  • BPatG, 26.02.2018 - 25 W (pat) 6/16

    Unterscheidungskraft des zur Eintragung als Wortmarke und Bildmarke angemeldeten

    Das Wort "space" gehört zum englischen Grundwortschatz (vgl. BPatG 26 W (pat) 79/09 - MYSPACE; 29 W (pat) 503/15 - CREATOR SPACE; 30 W (pat) 93/06 - SPACE TRAVELLER; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich) und ist auch für breite Verkehrskreise ohne Weiteres verständlich.
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