Rechtsprechung
BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 80/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 80/05
- BGH, 16.07.2009 - I ZB 55/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 80/05
Nach der verbindlichen Auslegung der § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entsprechenden Vorschrift des Art. 3 Abs. 1e) 2. Spiegelstrich der Markenrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof (vgl. GRUR 2002, 804 - Philips) seien nicht nur Warenformen, die ausschließlich aus technisch notwendigen Merkmalen bestehen, vom Markenschutz ausgeschlossen, sondern alle Warenformen, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erfüllten, also technisch bedingt seien, ohne dass es darauf ankäme, ob es in technischer Hinsicht Formalternativen gebe.Vom Markenschutz ausgeschlossen sind deshalb nicht nur Warenformen, die ausschließlich aus technisch notwendigen Merkmalen bestehen, sondern alle Warenformen, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erfüllen, also technisch bedingt sind, ohne dass es darauf ankommt, ob sich die gleiche technische Wirkung auch unter Verwendung anderer Formalternativen erreichen lässt (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 - Philips; ebenso BGH GRUR 2006, 588 - Scherkopf).
Weist der beanspruchte Gegenstand jedoch weitere, über die bloße technische Gestaltung hinausgehende Merkmale auf, die weder durch die Art der Ware noch technisch bedingt sind, kommt der Ausschlussgrund der fehlenden Markenfähigkeit nicht in Betracht (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 - Philips; GRUR 2003, 514 - Linde, Winward und Rado).
- BPatG, 30.11.2004 - 28 W (pat) 172/03
Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 80/05
Die deutsche Rechtsprechung habe sich der Auffassung des EuGH angeschlossen, wie z. B. die Entscheidung "Transformatorengehäuse" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2004, 507 ff.) und "Kraftfahrzeugteile" des Bundespatentgerichts (GRUR 2005, 333 ff.) zeigten.Die als Marke beanspruchte Form erschöpft sich somit in der bloßen Reproduktion der zur Erreichung eines technischen Effekts erforderlichen Anordnung der Elemente der Ware (vgl. BPatG GRUR 2005, 333, 335 - Fahrzeugteile).
- BGH, 17.11.2005 - I ZB 9/04
Scherkopf
Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 80/05
Vom Markenschutz ausgeschlossen sind deshalb nicht nur Warenformen, die ausschließlich aus technisch notwendigen Merkmalen bestehen, sondern alle Warenformen, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erfüllen, also technisch bedingt sind, ohne dass es darauf ankommt, ob sich die gleiche technische Wirkung auch unter Verwendung anderer Formalternativen erreichen lässt (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 - Philips; ebenso BGH GRUR 2006, 588 - Scherkopf).
- BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98
"Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke; …
Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 80/05
Ein beachtlicher nichttechnischer Überschuss, wie er vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Gabelstapler" angenommen wurde (vgl. GRUR 2004, 502 ff.), ist vorliegend demnach nicht gegeben. - BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98
"Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein …
Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 80/05
Die deutsche Rechtsprechung habe sich der Auffassung des EuGH angeschlossen, wie z. B. die Entscheidung "Transformatorengehäuse" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2004, 507 ff.) und "Kraftfahrzeugteile" des Bundespatentgerichts (GRUR 2005, 333 ff.) zeigten. - EuGH, 08.04.2003 - C-53/01
Linde
Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 80/05
Weist der beanspruchte Gegenstand jedoch weitere, über die bloße technische Gestaltung hinausgehende Merkmale auf, die weder durch die Art der Ware noch technisch bedingt sind, kommt der Ausschlussgrund der fehlenden Markenfähigkeit nicht in Betracht (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 - Philips; GRUR 2003, 514 - Linde, Winward und Rado).
- BGH, 16.07.2009 - I ZB 55/07
Legostein als Marke gelöscht
Die Beschwerde der Markeninhaberin ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschl. v. 2.5.2007 - 26 W (pat) 80/05, juris).Bundespatentgericht, Entscheidung vom 02.05.2007 - 26 W(pat) 80/05 -.