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   BPatG, 15.10.2009 - 26 W (pat) 81/08   

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BPatG, 15.10.2009 - 26 W (pat) 81/08 (https://dejure.org/2009,32864)
BPatG, Entscheidung vom 15.10.2009 - 26 W (pat) 81/08 (https://dejure.org/2009,32864)
BPatG, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 26 W (pat) 81/08 (https://dejure.org/2009,32864)
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  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 26 W (pat) 81/08
    Anders als bei der klanglichen Verwechslungsgefahr kann das Vorhandensein einer schriftbildlichen Verwechslungsgefahr grundsätzlich nicht auf den Erfahrungssatz gestützt werden, dass der Verkehr beim Zusammentreffen von Wortund Bildbestandteilen dem Wort eine prägende Bedeutung beimesse, weil nicht davon auszugehen ist, dass sich der Verkehr bei der rein visuellen Wahrnehmung einer Wort-/Bildmarke ausschließlich an dem Wortbestandteil orientiert, ohne den Bildbestandteil in sein Erinnerungsbild aufzunehmen (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 904 -SIERRA ANTIGUO; BGH GRUR 2006, 859, 862 -Malteserkreuz; BGH GRUR 2005, 419, 423 -Räucherkate).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 26 W (pat) 81/08
    Anders als bei der klanglichen Verwechslungsgefahr kann das Vorhandensein einer schriftbildlichen Verwechslungsgefahr grundsätzlich nicht auf den Erfahrungssatz gestützt werden, dass der Verkehr beim Zusammentreffen von Wortund Bildbestandteilen dem Wort eine prägende Bedeutung beimesse, weil nicht davon auszugehen ist, dass sich der Verkehr bei der rein visuellen Wahrnehmung einer Wort-/Bildmarke ausschließlich an dem Wortbestandteil orientiert, ohne den Bildbestandteil in sein Erinnerungsbild aufzunehmen (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 904 -SIERRA ANTIGUO; BGH GRUR 2006, 859, 862 -Malteserkreuz; BGH GRUR 2005, 419, 423 -Räucherkate).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 26 W (pat) 81/08
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Warenund Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May; GRUR 2007, 235, 237 -Goldhase).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 26 W (pat) 81/08
    Zwar sind grundsätzlich wenig auffällige Abweichungen im Wortinneren -zumal bei längeren Markenwörtern -für sich genommen nicht geeignet, Markenverwechslungen zu verhindern (vgl. BGH GRUR 2004, 783, 785 -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; BGH GRUR 2003, 1047, 1049 -Kellog"s/Kelly"s).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 26 W (pat) 81/08
    Zwar sind grundsätzlich wenig auffällige Abweichungen im Wortinneren -zumal bei längeren Markenwörtern -für sich genommen nicht geeignet, Markenverwechslungen zu verhindern (vgl. BGH GRUR 2004, 783, 785 -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; BGH GRUR 2003, 1047, 1049 -Kellog"s/Kelly"s).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 26 W (pat) 81/08
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Warenund Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May; GRUR 2007, 235, 237 -Goldhase).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 26 W (pat) 81/08
    Anders als bei der klanglichen Verwechslungsgefahr kann das Vorhandensein einer schriftbildlichen Verwechslungsgefahr grundsätzlich nicht auf den Erfahrungssatz gestützt werden, dass der Verkehr beim Zusammentreffen von Wortund Bildbestandteilen dem Wort eine prägende Bedeutung beimesse, weil nicht davon auszugehen ist, dass sich der Verkehr bei der rein visuellen Wahrnehmung einer Wort-/Bildmarke ausschließlich an dem Wortbestandteil orientiert, ohne den Bildbestandteil in sein Erinnerungsbild aufzunehmen (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 904 -SIERRA ANTIGUO; BGH GRUR 2006, 859, 862 -Malteserkreuz; BGH GRUR 2005, 419, 423 -Räucherkate).
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