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   BPatG, 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09   

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BPatG, 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09 (https://dejure.org/2010,19993)
BPatG, Entscheidung vom 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09 (https://dejure.org/2010,19993)
BPatG, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 26 W (pat) 99/09 (https://dejure.org/2010,19993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Habt Ihr kein Zuhause?" - Werbeslogan - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Strategy Circle" - beschreibender Hinweis - Freihaltungsbedürfnis - Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Habt Ihr kein Zuhause?" - Werbeslogan - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Habt Ihr kein Zuhause?" - Werbeslogan - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 - Philips ; GRUR 2003, 604, 607 - Libertel ).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 - Philips ; GRUR 2003, 604, 607 - Libertel ).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch ; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO ).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09
    Werbeslogans wie das Anmeldezeichen "Habt Ihr kein Zuhause?" sind hierbei wie andere Wortmarken zu behandeln, unterliegen also keinen strengeren Schutzvoraussetzungen und müssen insbesondere keine zusätzliche Originalität aufweisen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - DAS PRINZIP DER BEQEMLICHKEIT ; BGH GRUR 2000, 321, 322 -   Radio von hier ; GRUR 2000, 323 - Partner with the Best ; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns ; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft ).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 500, 504 - Postkantoor ; GRUR Int. 2004, 631, 633 - Dreidimensionale Tablettenform I ).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09
    Werbeslogans wie das Anmeldezeichen "Habt Ihr kein Zuhause?" sind hierbei wie andere Wortmarken zu behandeln, unterliegen also keinen strengeren Schutzvoraussetzungen und müssen insbesondere keine zusätzliche Originalität aufweisen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - DAS PRINZIP DER BEQEMLICHKEIT ; BGH GRUR 2000, 321, 322 -   Radio von hier ; GRUR 2000, 323 - Partner with the Best ; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns ; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft ).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09
    Werbeslogans wie das Anmeldezeichen "Habt Ihr kein Zuhause?" sind hierbei wie andere Wortmarken zu behandeln, unterliegen also keinen strengeren Schutzvoraussetzungen und müssen insbesondere keine zusätzliche Originalität aufweisen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - DAS PRINZIP DER BEQEMLICHKEIT ; BGH GRUR 2000, 321, 322 -   Radio von hier ; GRUR 2000, 323 - Partner with the Best ; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns ; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft ).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch ; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 26 W (pat) 99/09
    Daraus ergibt sich, dass, sofern diese Verkehrskreise die Marke als Herkunftshinweis wahrnehmen, es für ihre Unterscheidungskraft unerheblich ist, dass sie gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbeslogan aufgefasst wird (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 ff., - Vorsprung durch Technik ).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

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