Rechtsprechung
   AG Dortmund, 20.10.2021 - 260 IK 90/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,45114
AG Dortmund, 20.10.2021 - 260 IK 90/16 (https://dejure.org/2021,45114)
AG Dortmund, Entscheidung vom 20.10.2021 - 260 IK 90/16 (https://dejure.org/2021,45114)
AG Dortmund, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 260 IK 90/16 (https://dejure.org/2021,45114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,45114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19

    Vorzeitige Restschuldbefreiung bei rechtzeitiger Zahlung der

    Auszug aus AG Dortmund, 20.10.2021 - 260 IK 90/16
    Nach der Entscheidung des BGH vom 19.09.2019 (AZ: IX ZB 23/19) ist die vorliegend erst nach Ablauf der Dauer von 5 Jahren seit der Insolvenzeröffnung (= 04.08.2021) erfolgte Antragstellung zur vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung unschädlich, so dass der Schuldnerantrag vom 01.09.2021 grundsätzlich zulässig ist.
  • LG Darmstadt, 17.06.2021 - 5 T 146/21

    Für § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO gilt keine Frist zur Berichtigung der

    Auszug aus AG Dortmund, 20.10.2021 - 260 IK 90/16
    Trotz entsprechendem gerichtlichem Hinweis erfolgte seitens der Schuldnerin keine Rücknahme des Antrages auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung und auch die seitens des Treuhänders mit Datum vom 30.09.2021 mitgeteilte Entscheidung des LG Darmstadt vom 17.06.2021 (AZ: 5 T 146/21) überzeugt hier nicht, da diese überhaupt nicht auf die Argumentation des Gesetzgebers und das sich aus der Regelung des § 300 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1-3 InsO (a.F.) ergebende Anreizprinzip eingeht.
  • AG Norderstedt, 04.05.2022 - 65 IK 9/17

    Anspruch auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach fünf Jahren

    Das wird unter Verweis auf die Gesetzesbegründung (BT.-Drucks. 17/11268) aber auch anders gesehen (AG Dortmund, 20.10.2021, 260 IK 90/16; s.a. Uhlenbruck/ Sternal InsO, 15. Auflage, § 300, Rn. 24 ohne nähere Begründung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht