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   AG München, 03.02.2011 - 261 C 25225/10   

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https://dejure.org/2011,16261
AG München, 03.02.2011 - 261 C 25225/10 (https://dejure.org/2011,16261)
AG München, Entscheidung vom 03.02.2011 - 261 C 25225/10 (https://dejure.org/2011,16261)
AG München, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 261 C 25225/10 (https://dejure.org/2011,16261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Krankenversicherung: Verkehrsverständnis der Aussagen in einem Werbeprospekt; Abweichung der Regelung über die Beitragsrückerstattung in den Versicherungsbedingungen von den werblichen Aussagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbeprospekt kann Inhalt von AGB abschwächen

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Werbebroschüren bitte hinterfragen...

  • heise.de (Pressebericht, 02.09.2011)

    Auch Verbraucher müssen mitdenken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbebroschüren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Attraktive Beitragsrückerstattung" - Verbraucher sollten Werbeprospekte nicht wörtlich nehmen, sondern die AGB studieren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abschwächung von Werbeversprechungen durch Vertrags-AGB

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aussagen in Werbeprospekt können durch AGB "abgeschwächt" werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beitragsrückerstattung von Festlegung durch die Versicherung abhängig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Werbebroschüren aufmerksam lesen!

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Die von der Beklagten geltend gemachte Abweichung zu der Entscheidung des AG München (Urteil vom 9. Februar 2011 - 261 C 25225/10) ist unbeachtlich, weil die Entscheidung eines nachrangigen Gerichts keine Divergenz zu begründen vermag (BGHZ 154, 288, 292; BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - IX ZB 147/05).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15

    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche

    Die von der Beklagten geltend gemachte Abweichung zu der Entscheidung des AG München (Urteil vom 9. Februar 2011 - 261 C 25225/10) ist unbeachtlich, weil die Entscheidung eines nachrangigen Gerichts keine Divergenz zu begründen vermag (BGHZ 154, 288, 292; BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - IX ZB 147/05).
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