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   AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13   

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AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13 (https://dejure.org/2013,26562)
AG Köln, Entscheidung vom 28.08.2013 - 261 C 34/13 (https://dejure.org/2013,26562)
AG Köln, Entscheidung vom 28. August 2013 - 261 C 34/13 (https://dejure.org/2013,26562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung nach Schwacke (neutrale Sachverständigenorganisation, keine Internetangebote, Kontrolle... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für ersatzfähige Mietwagenkosten i.R.d. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für ersatzfähige Mietwagenkosten i.R.d. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13
    Das Gericht sieht auch nicht den Mittelwert zwischen Fraunhofer und Schwacke als geeignete Grundlage für eine Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten an, der nunmehr vom OLG Köln (OLG Köln, Urteil vom 30.7.2012, Az: 15 U 212/12) zugrunde gelegt wird (ebenfalls ablehnend LG Köln, Urteil vom 13.8.2013, Az: 11 S 374/12, das weiterhin die Anwendung der Schwacke-Liste bejaht).

    Kosten für die Zustellung und Abholung hat der Schädiger grundsätzlich zu erstatten, es kommt nicht darauf an, ob der Geschädigte auf das Bringen und Holen des Fahrzeugs angewiesen war (OLG Köln, Urteil vom 30.7.2013, Az: 15 U 212/12).

    In Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung sieht das erkennende Gericht in Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshof vom 5.3.2013, Az: VI ZR 245/11, Kosten für Winterreifen als erstattungsfähig an (so auch OLG Köln, Urteil vom 30.7.2013, Az: 15 U 212/12; LG Köln, Urteil vom 13.8.2013, Az: 11 S 374/12).

  • LG Köln, 13.08.2013 - 11 S 374/12

    Kosten für die Ausstattung des Mietwagens mit Winterreifen ersatzfähige

    Auszug aus AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13
    Das Gericht sieht auch nicht den Mittelwert zwischen Fraunhofer und Schwacke als geeignete Grundlage für eine Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten an, der nunmehr vom OLG Köln (OLG Köln, Urteil vom 30.7.2012, Az: 15 U 212/12) zugrunde gelegt wird (ebenfalls ablehnend LG Köln, Urteil vom 13.8.2013, Az: 11 S 374/12, das weiterhin die Anwendung der Schwacke-Liste bejaht).

    In Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung sieht das erkennende Gericht in Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshof vom 5.3.2013, Az: VI ZR 245/11, Kosten für Winterreifen als erstattungsfähig an (so auch OLG Köln, Urteil vom 30.7.2013, Az: 15 U 212/12; LG Köln, Urteil vom 13.8.2013, Az: 11 S 374/12).

  • OLG Köln, 08.11.2011 - 15 U 54/11

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13
    Denn gerade die Notwendigkeit der kurzfristigen Verfügbarkeit kennzeichnet in einer erheblichen Anzahl von Fällen die Situation der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges, welches an Stelle des infolge des Unfalls fahruntauglichen Fahrzeugs benötigt wird (OLG Köln, Urteil vom 8.11.2011, Az: I-15 U 54/11).

    Zudem liegt es gerade bei Unfällen nahe, dass die Geschädigten sich zur Abdeckung etwaiger weiterer, nicht ohne weiteres vorhersehbarer Kosten ein etwa noch nicht ausgeschöpftes Kreditkartenlimit offenhalten wollen und daher zunächst von dem Einsatz ihrer Kreditkarten absehen, wenn ihnen durch ein Mietwagenunternehmen die Möglichkeit eingeräumt wird, ein Unfallersatzfahrzeug ohne Einsatz ihrer Kreditkarte anzumieten (OLG Köln, Urteil 8.11.2011, Az: I-15 U 54/11).

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13
    Die Anwendung der Schwacke-Liste kann allenfalls dann zur Schätzung ungeeignet sein, wenn der Schädiger umfassenden Sachvortrag dazu vorbringt und insoweit Beweis antritt, dass dem Geschädigten im fraglichen Zeitraum eine Anmietung mit denselben Leistungen zu wesentlich günstigeren Preisen bei konkret benannten bestimmten anderen Mietwagenunternehmen möglich gewesen wäre (BGH, Urteil vom 22.02.2011, Az.: VI ZR 353/09).

    Dies hat der BGH jüngst erneut bestätigt (u.a. BGH, Urteil vom 22.02.2011, VI ZR 353/09).

  • OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13
    Denn ein solcher Aufschlag seht voraus, dass die Anmietung eines Fahrzeugs gerade in einer typischen Situation der Unfallersatzanmietung geschieht, da nur dann ein kausaler Zusammenhang zwischen der Anmietung und dem gerade mit Blick auf die Situation der Unfallersatzanmietung typischerweise anfallenden und pauschal kalkulierten Zusatzaufwand besteht (so zutreffend OLG Köln, Urteil vom 14.6.2011, Az: 15 U 9/11 und Urteil vom 1.8.2013, Az: 15 U 09/12).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13
    Hiergegen spricht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2012, Az: VI ZR 316/11.
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13
    In Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung sieht das erkennende Gericht in Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshof vom 5.3.2013, Az: VI ZR 245/11, Kosten für Winterreifen als erstattungsfähig an (so auch OLG Köln, Urteil vom 30.7.2013, Az: 15 U 212/12; LG Köln, Urteil vom 13.8.2013, Az: 11 S 374/12).
  • OLG Köln, 14.06.2011 - 15 U 9/11

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13
    Denn ein solcher Aufschlag seht voraus, dass die Anmietung eines Fahrzeugs gerade in einer typischen Situation der Unfallersatzanmietung geschieht, da nur dann ein kausaler Zusammenhang zwischen der Anmietung und dem gerade mit Blick auf die Situation der Unfallersatzanmietung typischerweise anfallenden und pauschal kalkulierten Zusatzaufwand besteht (so zutreffend OLG Köln, Urteil vom 14.6.2011, Az: 15 U 9/11 und Urteil vom 1.8.2013, Az: 15 U 09/12).
  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10

    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13
    Auch kann von einem Geschädigten nicht verlangt werden, dass er in Zeiten hoher Internetkriminalität seine Kreditkartendaten im Internet angibt und sich hierdurch einem Missbrauchsrisiko aussetzt (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 18.8.2010, Az: 5 U 44/10).
  • LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09

    Ersatz von Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand bei wirtschaftlicher

    Auszug aus AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13
    Derartige Internetangebote stellen im Übrigen einen Sondermarkt dar, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (LG Bonn, Urteil vom 18.7.2011, Az: 1 O 78/11; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 6.8.2010, Az: 5 S 111/09).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

  • AG Aachen, 25.11.2020 - 116 C 123/20

    Desinfektionskosten, Ersatz, Corona-Pandemie

    Angesichts des Umstands, dass die fragliche Position in der Rechnung explizit aufgeführt wurde, geht ein einfaches Bestreiten diesbezüglich ins Leere (vgl. AG Köln, Urteil vom 28.08.2013, 261 C 34/13, juris Rn. 29).
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