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   EuGH, 04.10.1979 - 261/78   

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EuGH, 04.10.1979 - 261/78 (https://dejure.org/1979,901)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.1979 - 261/78 (https://dejure.org/1979,901)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1979 - 261/78 (https://dejure.org/1979,901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Interquell Stärke-Chemie / Rat und Kommission

    Quellmehl - Haftung

  • EU-Kommission

    Interquell Stärke-Chemie / Rat und Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Getreide; Anspruch auf Schadensersatz wegen der Abschaffung der Erstattungen bei der Erzeugung von Quellmehl bei gleichzeitiger Beibehaltung der Erstattung für Quellstärke; Wiedereinführung der Erstattungen bei der Erzeugung von Quellmehl ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 215 Abs. 2; ; Verordnung 1125/74/EWG; ; Verordnung 120/67/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SCHADENSERSATZKLAGE - GEGENSTAND - ERSATZ DES SICH AUS DER ABSCHAFFUNG VON ERSTATTUNGEN ERGEBENDEN SCHADENS - AUF DIE NICHTERHEBUNG EINER ZAHLUNGSKLAGE VOR DEN INNERSTAATLICHEN GERICHTEN GESTÜTZTE PROZESSHINDERNDE EINREDE - UNZULÄSSIGKEIT

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 261/78
    I - Sachverhalt und Verfahren 1. Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77 (Ruckdeschel & Co. und Hansa-Lagerhaus Ströh & Co./Hauptzollamt Hamburg-St. Annen sowie Diamalt AG/Hauptzollamt Itzehoe, Slg. 1977, 1753; nachstehend: Urteil vom 19. Oktober 1977) für Recht erkannt:.

    In seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77, Albert Ruckdeschel & Co. und Hansa-Lagerhaus Ströh & Co. gegen Hauptzollamt Hamburg-St. Annen und Diamalt AG gegen Hauptzollamt Itzehoe (Slg. 1977, 1753), das auf Ersuchen des Finanzgerichts Hamburg um Vorabentscheidung ergangen ist, hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die streitigen Bestimmungen der Verordnungen des Rates insoweit mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sind, als sie Quellmehl und Quellstärke hinsichtlich der Erstattungen bei der Erzeugung ungleich behandeln.

    1 Z 118/78">90/78, Granaría B.V. gegen Rat und Kommission, hat der Gerichtshof erklärt, bei der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschaffung der Erstattungen in seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77 habe er die Auffassung vertreten, daß der Gleichheitsgrundsatz zum Nachteil der Erzeuger von Quellmehl nur in dem Fall verletzt gewesen sei, in dem dieses in seiner herkömmlichen Verwendung zur menschlichen Ernährung verwendet wurde.

  • EuGH, 15.06.1976 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 261/78
    Sie erinnert daran, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 74/74 (CNTA/Kommission, Slg. 1976, 797) vorenthaltene Leistungen nicht als im Rahmen einer Schadensersatzklage ersatzfähiger Schaden anzusehen seien, sondern nur die durch die Vorenthaltung darüber hinaus verursachten Vermögensverluste.

    Aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 74/74 (CNTA) gehe hervor, daß die Gemeinschaft nicht für einen drohenden Schaden aufkommen müsse, der in der Folge nicht eingetreten sei.

  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 261/78
    Das Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77 (Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnr. 38 der Entscheidungsgründe) bestätige diese Auffassung.
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 261/78
    Der beanspruchte Schadensersatz habe in Wirklichkeit nichts anderes als die Beseitigung der Rechtswirkungen zum Ziel, die sich aus der rechtswidrigen Streichung der Erstattung bei der Erzeugung und dem Unterlassen von Maßnahmen im Sinne des Urteils für die Klägerinnen ergeben hätten; in diesem Sinne sei eine Schadensersatzklage auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zulässig (Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann & Co., Hamburg/Kommission, Slg. 1963, 211).
  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 261/78
    In seinem Urteil vom 25. Mai 1978 in den verbundenen Rechtssachen 83/76 u. a., Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe GmbH & Co. KG u. a./Rat und Kommission (Slg. 1978, 1209), hat sich der Gerichtshof bereits in diesem Sinne ausgesprochen.
  • EuGH, 02.03.1978 - 12/77

    Debayser SA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 261/78
    Ihrer Ansicht nach sind die Klagen im Anschluß an das Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1978 in den verbundenen Rechtssachen 12, 18 und 21/77 (Debayser und andere/Kommission, Slg. 1978, 553) abzuweisen, wolle man nicht die Grenzen zwischen Leistungs- und Schadensersatzklagen völlig verwischen.
  • EuGH, 27.01.1976 - 46/75

    IBC / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 261/78
    Der Rat bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Gerichtshofes vom 26. November 1975 in der Rechtssache 99/74 (Grands Moulins des Antilles/Kommission, Slg. 1975, 1531) und vom 27. Januar 1976 in der Rechtssache 46/75 (IBC/Kommission, Slg. 1976, 65).
  • EuGH, 26.11.1975 - 99/74

    Société des Grands Moulins des Antilles / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 261/78
    Der Rat bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Gerichtshofes vom 26. November 1975 in der Rechtssache 99/74 (Grands Moulins des Antilles/Kommission, Slg. 1975, 1531) und vom 27. Januar 1976 in der Rechtssache 46/75 (IBC/Kommission, Slg. 1976, 65).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    13 Darueber hinaus setzt die ausservertragliche Haftung der Gemeinschaft nach staendiger Rechtsprechung voraus, dass der behauptete Schaden ueber die Grenzen der normalen wirtschaftlichen Risiken hinausgeht, die eine Betaetigung in dem betreffenden Wirtschaftszweig mit sich bringt (siehe die Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78, 245/78 bis 250/78, DGV/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017, Randnr. 11, in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78, Interquell Staerke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3045, Randnr. 14, und in den verbundenen Rechtssachen 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier frères/Rat, Slg. 1979, 3091, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    (142) - Siehe die Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady, Slg. 1979, 2955, Randnr. 14), in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78 und 245/78 bis 250/78 (DGV, Slg. 1979, 3017, Randnr. 15), in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78 (Interquell Stärke-Chemie, Slg. 1979, 3045, Randnr. 17) und in den verbundenen Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/78 und 45/79 (Dumortier Frères, Slg. 1979, 3091, Randnr. 15).

    (144) - Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 261/78 (Interquell Stärke-Chemie, Slg. 1982, 3271, Randnr. 11).

  • EuG, 23.11.2004 - T-166/98

    Cantina sociale di Dolianova u.a. / Kommission

    Dieses Ergebnis ist implizit oder ausdrücklich durch die Rechtsprechung bestätigt worden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Zuckerfabrik Schoeppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975, vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533, vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Slg. 1975, 3091, Randnr. 6, in den Rechtssachen 261/78 und 262/78, Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3045, Randnr. 6, Unifrex/Kommission, Randnr. 12, und De Boer/Rat und Kommission, Randnr. 10).

    26, 32 und 33, sowie Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Randnr. 7, und Urteil des Gerichts vom 24. September 1996, in der Rechtssache T-491/93, Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131, Randnrn.

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    25 Der Gerichtshof hat die Tragweite dieser Bestimmung im Hinblick auf Rechtsetzungsakte insbesondere in seinem Urteil vom 25. Mai 1978 in den verbundenen Rechtssachen 83/76 und 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77 ( HNL, Slg. 1978, 1209, Randnrn. 4 bis 6 ) näher dargelegt ( siehe auch die Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady, Slg. 1979, 2955, Randnr. 9, in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78, 245/78 bis 250/78, DGV, Slg. 1979, 3017, Randnr. 9, und in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78, Interquell, Slg. 1979, 3045, Randnr. 12 ).
  • EuGH, 06.10.1982 - 262/78

    Diamalt / EEC

    im gegenwärtigen Verfahrensstadium wegen der Höhe der Schadensersatzbeträge, zu deren Zahlung an die Klägerin die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch das Zwischenurteil vom 4. Oktober 1979 (verbundene Rechtssachen 261 und 262/78, Interquell Stärke-Chemie und Diamalt/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3045) verurteilt worden ist, erläßt.

    I - Verfahrensverlauf 1. Durch' sein Zwischenurteil vom 4. Oktober 1979 (verbundene Rechtssachen 261 und 262/78, Interquell Stärke-Chemie und Diamalt/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3045) hat der Gerichtshof dįe Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verurteilt, den Klägerinnen in diesen Rechtssachen.

    Entscheidungsgründe 1 Durch sein Zwischenurteil vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 261 und 262/78, Interquell Stärke-Chemie und Diamalt/Rat und Kommission (Slg. 1979, 3045), hat der Gerichtshof die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verurteilt, aufgrund ihrer außervertraglichen Haftung den beiden Klägerinnen als Schadensersatz jeweils einen Betrag in Höhe derjenigen Erstattungen bei der Erzeugung von Quellmehl zur Brotherstellung zu zahlen, auf die diese Unternehmen Anspruch gehabt hätten, wenn die.

  • EuGH, 17.05.1990 - C-87/89

    Sonito u.a. / Kommission

    15 Der Schadensersatzantrag der Klägerinnen ist im Rahmen dieser Klageart zu untersuchen; ist er begründet, so kann ihm stattgegeben werden, ohne daß die Kommission neue Rechtsvorschriften erlassen müsste ( Urteil vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78, Interquell, Slg. 1979, 3045 ).
  • EuGH, 18.05.1993 - C-220/91

    Kommission / Stahlwerke Peine-Salzgitter

    57 Zum zweiten ergibt sich aus den von der Kommission angeführten Urteilen vom 4. Oktober 1979, insbesondere in den Rechtssachen 238/78 (Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955) sowie 261/78 und 262/78 (Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3045), daß die Bemessung eines Schadens alle Gesichtspunkte berücksichtigen muß, die mit der Schadensursache in Verbindung stehen und sie gegebenenfalls ausgleichen können.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-271/91

    M. Helen Marshall gegen Southampton and South-West Hampshire Area Health

    Siehe zuvor auch die Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 20), vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78, 245/78 bis 250/78 (DGV/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017, Randnr. 22), vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78 (Interquell und Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3045, Randnr. 23), vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79 (Dumortier Frères/Rat, Slg 1979, 3091, Randnr. 25), vom 19. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79 (Dumortier Frères/Rat, Slg. 1982, 1733, Randnr. 11), vom 18. Mai 1983 in der Rechtssache 256/81 (Pauls Agriculture/Rat und Kommission, Slg. 1983, 1707, Randnr. 17), und vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 256/80, 257/80, 265/80, 267/80, 5/81, 51/81 und 282/82 (Birra Wührer/Rat und Kommission, Slg. 1984, 3693, Randnr. 37).
  • EuGH, 26.05.1982 - 44/81

    Deutschland / Kommission

    Der Gerichtshof habe im übrigen in den Rechtssachen 261 und 262/78 (Slg. 1979, 3045) ausdrücklich anerkannt, daß eine Klage auf Zahlung von Beträgen, die aufgrund einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung geschuldet würden, nicht in der Form.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1992 - C-104/89

    J. M. Mulder und andere gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften und Kommission

    "Die Kommission [hat] Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung Nr. 2707/72 in hinreichend schwerwiegender Weise verletzt ..., indem sie es vollständig unterlassen hat, der Lage von Wirtschaftsteilnehmern wie Sofrimport Rechnung zu tragen, ohne sich hierbei auf ein unbestreitbares öffentliches Interesse zu 28 - Urteile in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 11), in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78, 245/78 bis 250/78 (DGV/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017, Randnr. 11), in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78 (Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3045, Randnr. 14) und in den verbundenen Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79 (Dumortier frères/Rat, Slg. 1979, 3091, Randnr. 11).
  • EuG, 27.06.1991 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1991 - C-55/90

    James Joseph Cato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-87/89

    Société nationale interprofessionnelle de la tomate u. a. gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 152/88

    Sofrimport SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-146/91

    Koinopraxia Enóséon Georgikon Synetairismon Diacheiríséos Enchorion Proïonton

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - 119/88

    AERPO und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1984 - 256/80

    Birra Wührer SpA und andere gegen Rat und Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1991 - C-63/89

    Assurances du crédit SA und Compagnie belge d'assurance crédit SA gegen Rat und

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1982 - 261/78

    Interquell Stärke-Chemie GmbH & Co. KG gegen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1982 - 44/81

    Bundesrepublik Deutschland und Bundesanstalt für Arbeit gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1987 - 50/86

    Les Grands Moulins de Paris gegen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.1984 - 62/83

    Eximo Molkereierzeugnisse Handelsgesellschaft mbH gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1983 - 256/81

    Pauls Agriculture Limited gegen Rat und Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.1983 - 250/78

    DEKA Getreideprodukte GmbH & Co. KG, i.L. (vormals Firma Contifex

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Rechtsprechung
   EuGH, 06.10.1982 - 261/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3793
EuGH, 06.10.1982 - 261/78 (https://dejure.org/1982,3793)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.1982 - 261/78 (https://dejure.org/1982,3793)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1982 - 261/78 (https://dejure.org/1982,3793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Interquell Stärke-Chemie / Rat und Kommission

    AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - SCHADEN - BEURTEILUNG - KRITERIEN

  • EU-Kommission

    Interquell Stärke-Chemie / Rat und Kommission

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.10.1979 - 262/78
    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 261/78
    im gegenwärtigen Verfahrensstadium wegen der Höhe der Schadensersatzbeträge, zu deren Zahlung an die Klägerin die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch das Zwischenurteil vom 4. Oktober 1979 (verbundene Rechtssachen 261 und 262/78, Interquell Stärke-Chemie und Diamalt/Rat und Kommission, Slg. S. 3045) verurteilt worden ist, erläßt.

    I - Verfahrensverlauf 1. Durch sein Zwischenurteil vom 4. Oktober 1979 (verbundene Rechtssachen 261 und 262/78, Interquell Stärke-Chemie und Diamalt/Rat und Kommission, .

    In der Rechtssache 262/78, Diamalt, und in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady, hätten die Klägerinnen auch genaue Aufzeichnungen vorgelegt.

    Die Klägerin räumt ein, daß sie hinsichtlich der Herstellung von Quellmehl nicht ebenso exakte Beweise habe liefern können wie die Klägerin in der Rechtssache 262/78, Diamalt, oder die Klägerin in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady.

    Entscheidungsgründe 1 Durch sein Zwischenurteil vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 261 und 262/78, Interquell Stärke-Chemie und Diamalt/Rat und Kommission (Slg. S. 3045), hat der Gerichtshof die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verurteilt, aufgrund ihrer außervertraglichen Haftung den beiden Klägerinnen als Schadensersatz jeweils einen Betrag in Höhe derjenigen Erstattungen bei der Erzeugung von Quellmehl zur Brotherstellung zu zahlen, auf die diese Unternehmen Anspruch gehabt hätten, wenn die Verwendung von Mais zur Herstellung von Quellmehl in der Zeit vom 1. August 1974 bis zum 19. Oktober 1977 einen Anspruch auf die gleichen Erstattungen begründet hätte wie die Verwendung von Mais zur Herstellung von Stärke.

    3 In der Rechtssache 262/78, Diamalt, haben die Parteien eine Einigung über die Schadensersatzbeträge für die Erzeugung von Quellmehl zur Brotherstellung erzielt.

  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 261/78
    Nach der dritten Begründungserwägung dieser Verordnung "[stellt] die Gewährung einer Erstattung bei der Erzeugung für die betreffenden Erzeugnisse ... ein Mittel dar, um den Schlußfolgerungen des Gerichtshofes zu entsprechen", wie sie sich unter anderem aus dem Urteil vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77 (Ruckdeschel und andere, Slg. 1977, 1753) ergaben, mit dem der Gerichtshof festgestellt hatte, daß es mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar war, Quellmehl und Quellstärke ungleich zu behandeln.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    (142) - Siehe die Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady, Slg. 1979, 2955, Randnr. 14), in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78 und 245/78 bis 250/78 (DGV, Slg. 1979, 3017, Randnr. 15), in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78 (Interquell Stärke-Chemie, Slg. 1979, 3045, Randnr. 17) und in den verbundenen Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/78 und 45/79 (Dumortier Frères, Slg. 1979, 3091, Randnr. 15).

    (144) - Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 261/78 (Interquell Stärke-Chemie, Slg. 1982, 3271, Randnr. 11).

  • EuG, 13.07.2005 - T-260/97

    Camar / Rat und Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

    Was die Frage des Schadensnachweises anbelangt, sind diese Rechtsordnungen allgemein dadurch gekennzeichnet, dass das Gericht in der Würdigung aller ihm vorgelegten Beweisstücke frei ist (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 261/78, Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3271, Randnr. 11).
  • EuG, 08.06.2000 - T-260/97

    Camar / Rat und Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

    Was die Frage des Schadensnachweises anbelangt, sind diese Rechtsordnungen allgemein dadurch gekennzeichnet, dass das Gericht in der Würdigung aller ihm vorgelegten Beweisstücke frei ist (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 261/78, Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3271, Randnr. 11).
  • EuG, 25.04.2006 - T-310/03

    Kreuzer Medien / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

    62 In diesem Zusammenhang beantragt Falstaff, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 2. April 1981 in der Rechtssache 785/79, Pizziolo/Kommission, Slg. 1981, 969, und vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 261/78, Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3271) Herrn Schwardmann, den Geschäftsführer der Klägerin, einzuvernehmen und einen Sachverständigen aus dem Medien- und Verlagswesen zu bestellen, um die Frage zu klären, inwieweit aus der Verlagstätigkeit der Klägerin auf eine wirtschaftliche Abhängigkeit von der Tabakwerbung zu schließen sei.
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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 07.08.1978 - V 261/78   

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FG Rheinland-Pfalz, 07.08.1978 - V 261/78 (https://dejure.org/1978,16679)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.08.1978 - V 261/78 (https://dejure.org/1978,16679)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. August 1978 - V 261/78 (https://dejure.org/1978,16679)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1982 - 261/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,13210
Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1982 - 261/78 (https://dejure.org/1982,13210)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.06.1982 - 261/78 (https://dejure.org/1982,13210)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1982 - 261/78 (https://dejure.org/1982,13210)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Interquell Stärke-Chemie GmbH & Co. KG gegen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.

    Quellmehl - Haftung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1982 - 261/78
    meine Herren Richter! 1. In seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Vorabentscheidungssachen 117/76 und 16/77, Ruckdeschel und Hansa-Lagerhaus Stroh/ Hauptzollamt Hamburg und Diamalt AG/Hauptzollamt Itzehoe (Slg. 1977, 1753), erklärte der Gerichtshof den Artikel 5 der Verordnung Nr. 1125/74 des Rates vom 29. April 1974 für insoweit mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar, als er für zur Herstellung von Quellmehl bestimmtem Mais keine Erstattung bei der Erzeugung mehr vorsah und damit dieses Erzeugnis anders behandelte als Quellstärke, bei der im Gegensatz dazu weiterhin Erstattungen für den zu ihrer Herstellung verwendeten Mais gewährt wurden.
  • EuGH, 04.10.1979 - 261/78

    Interquell Stärke-Chemie / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1982 - 261/78
    Mit Zwischenurteil vom 4. Oktober 1979 in den beiden vorliegenden Verfahren, die die Firmen Interquell Stärke-Chemie GmbH & Co. KG und Diamalt AG am 15. Dezember 1978 gestützt auf die Artikel 178 und 215 EWG-Vertrag in Gang gebracht haben (Slg. 1979, 3045), hat der Gerichtshof die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft dazu verurteilt, den beiden Klägerinnen "jeweils einen Betrag in Höhe derjenigen Erstattungen bei der Erzeugung von Quellmehl zur Brotherstellung zu zahlen, auf die diese Unternehmen Anspruch gehabt hätten, wenn die Verwendung von Mais zur Herstellung von Quellmehl in der Zeit vom 1. August 1974 bis zum 19. Oktober 1977 einen Anspruch auf die gleichen Erstattungen begründet hätte wie die Verwendung von Mais zur Herstellung von Stärke" (Punkt 1 des Tenors).
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