Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1986

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   EuGH, 08.07.1987 - 262/85   

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https://dejure.org/1987,1028
EuGH, 08.07.1987 - 262/85 (https://dejure.org/1987,1028)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1987 - 262/85 (https://dejure.org/1987,1028)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1987 - 262/85 (https://dejure.org/1987,1028)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL*189 ABSATZ*3
    HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - UMSETZUNG EINER RICHTLINIE OHNE TÄTIGWERDEN DES GESETZGEBERS - VORAUSSETZUNGEN - VORHANDENSEIN EINES ALLGEMEINEN RECHTLICHEN KONTEXTS, DER DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Handlungen der Organe; Durchführung von Richtlinien durch die Mitgliedstaaten; Durchsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers; Vollständige Anwendung einer Richtlinie; Erhaltung wildlebender Tierarten; Schutz von Zugvögeln als grenzübergreifendes ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 189 Abs. 3; ; Richtlinie 79/409

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - UMSETZUNG EINER RICHTLINIE OHNE TÄTIGWERDEN DES GESETZGEBERS - VORAUSSETZUNGEN - VORHANDENSEIN EINES ALLGEMEINEN RECHTLICHEN KONTEXTS, DER DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichteinhaltung einer Richtlinie - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Folglich kommt, wie die Generalanwältin in Nummer 11 ihrer Schlussanträge betont hat, der Genauigkeit der Umsetzung in einem Fall wie dem vorliegenden insofern besondere Bedeutung zu, als die Verwaltung des gemeinsamen Erbes den Mitgliedstaaten für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet anvertraut ist (vgl. zur Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten [ABl. L 103, S. 1] entsprechend Urteile vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 262/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073, Randnr. 39, und vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-38/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-10941, Randnr. 53).
  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 22 B 14.1875

    Vogelschutz bei der Windenergieanlagengenehmigung

    In seinen beiden Urteilen vom 8. Juli 1987 (247/85 - Slg. 1987, 3029 Rn. 7; 262/85 - Slg. 1987, 3073 Rn. 7) und im Urteil vom 7. März 1996 (C-118/94 - Slg. 1996, I-1223 Rn. 21) hat der Europäische Gerichtshof jeweils ausgesprochen, dass Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl L 103 S. 1), der mit Art. 9 der nunmehr geltenden Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG sachlich (und weithin sogar dem Wortlaut nach) übereinstimmt, eine "konkrete und gezielte Anwendung" vorsieht, "um bestimmten Erfordernissen und besonderen Situationen Rechnung zu tragen".

    Der vom Beklagten vorgenommene Rekurs auf die zahlenmäßige Stärke der in der bayerischen Rhön brütenden Teilpopulation des Rotmilans stellt eine derartige, die Erfordernisse der Vogelschutzrichtlinie einzelfallbezogen und damit "gezielt" (EuGH, U. v. 8.7.1987 - 247/85 - Slg. 1987, 3029 Rn. 7; U. v. 8.7.1987 - 262/85 - Slg. 1987, 3073 Rn. 7; U. v. 7.3.1996 - C-118/94 - Slg. 1996, I-1223 Rn. 21) berücksichtigende Anwendung des § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG dar.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-118/94

    Associazione Italiana per il World Wildlife Fund, Ente Nazionale per la

    ( 23 ) Urteil vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 262/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073, Randnr. 9); siehe auch Urteil in der Rechtssache 247/85 (angeführt in Fußnote 5, Randnr. 9).

    ( 25 ) Urteil in der Rechtssache 262/85 (angeführt in Fußnote 23, Randnr. 12).

    ( 26 ) Urteil in der Rechtssache 262/85 (angeführt in Fußnote 23, Randnr. 7).

    ( 27 ) Siehe z. B. Urteil in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, angeführt in Fußnote 5, Randnr. 34); Urteil in der Rechtssache 262/85 (Kommission/Italien, angeführt in Fußnote 23, Randnr. 14).

    ( 34 ) Rechtssache 262/85 (angeführt in Fußnote 23).

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   Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1986 - 262/85   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.12.1986 - 262/85 (https://dejure.org/1986,14883)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1986 - 262/85 (https://dejure.org/1986,14883)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Nichteinhaltung einer Richtlinie - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

Verfahrensgang

 
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