Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 02.02.1989 - 262/87   

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https://dejure.org/1989,4340
EuGH, 02.02.1989 - 262/87 (https://dejure.org/1989,4340)
EuGH, Entscheidung vom 02.02.1989 - 262/87 (https://dejure.org/1989,4340)
EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 1989 - 262/87 (https://dejure.org/1989,4340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 38; Verordnung Nr . 729/70 des Rates, Artikel 2 und 3
    1 . Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Vereinbarkeit der Ausgaben mit den Gemeinschaftsvorschriften - Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Vereinbarkeit der Ausgaben mit den Gemeinschaftsvorschriften - Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände - [EWG-Vertrag, Artikel 38 - Verordnung Nr. 729/70 des Rates, Artikel 2 und 3]

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Seefischerei - Überschreitung der Quoten für 1983 - Finanzierung der Ausgaben für die Erstattungen bei der Ausfuhr von Makrelen durch den EAGFL.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1993 - C-55/91

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    "Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es Sache der Kommission, das Vorliegen einer Verletzung der Regeln der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte nachzuweisen (vgl. Urteile vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 262/87, Niederlande/Kommission, Slg. 1989, 225, und vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-335/87, Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2875).

    ( 5 ) Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 326/85 (Niederlande/Kommission, Slg. 1987, 5091, Randnr. 7).

    ( 6 ) Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76 (Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 25).

    ( 60 ) Dies wirft für sich genommen kein Problem ties Vertrauensschutzes oder der Rechtssicherheit auf, da die Mitglied-Staaten die Hauplverantworiung bei der Verwaltung tragen und an dem gesamten Reclmungsabschluvcrfahrcn des EAGFL beteiligt sind; s. meine Schlußanträge vom 11. Januar 1989 in der Rechtssache C-267/S7 (Niederlande/Kommission, Slg. 1989, 225, Nr. 12) und vom 24. Januar 1990 in der Rechtssache C-8/88 (Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2334, Nrn. 21 und 22).

  • EuGH, 19.02.1991 - C-281/89

    Italien / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es Sache der Kommission, das Vorliegen einer Verletzung der Regeln der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte nachzuweisen (vgl. Urteile vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 262/87, Niederlande/Kommission, Slg. 1989, 225, und vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-335/87, Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2875).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-418/00

    Kommission / Frankreich

    21: - Siehe oben unter 2.22: - Siehe oben unter 1, Nr. 42.23: - Urteil vom 2. Februar 1989 (Niederlande/Kommission, Slg. 1989, 225).
  • EuGH, 20.03.1990 - C-62/89

    Kommission / Frankreich

    Nach ständiger Rechtsprechung ( vgl. das Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 262/87, Niederlande/Kommission, Slg. 1989, 225, Randnr. 15 ) kann sich ein Mitgliedstaat zur Rechtfertigung eines Versäumnisses bei der Einführung eines wirkungsvollen Kontrollmechanismus nicht auf praktische Schwierigkeiten berufen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2008 - C-241/07

    JK Otsa Talu - Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für

    Vgl. z. B. auch Urteile vom 21. September 1983, Deutsche Milchkontor u. a. (205/82 bis 215/82, Slg. 1983, 2633), und vom 2. Februar 1989, Niederlande/Kommission (262/87, Slg. 1989, 225).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1990 - C-281/89

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    4 - Urteil vom 24. März 1988 .n der Rechtssache 347/85, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 14. Siehe auch die Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 262/87, Niederlande/Kommission, Slg. 1989, 225, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-335/87, Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2875.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1990 - C-62/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    Es obliegt im Gegenteil den im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse zur Durchführung von Gemeinschaftsregelungen verpflichteten Mitgliedstaaten, diese Schwierigkeiten durch den Erlaß geeigneter Maßnahmen zu überwinden (Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 262/87, Niederlande/Kommission, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    - Vgl. die Schlußanträge von Generalanwalt Capotorti vom 5. Dezember 1978 in den Rechtssachen 11/76, 15/76 und 16/76 sowie 18/76, Slg. 1979, 286, 294 f. 38 - Vgl. unter anderem meine Schlußanträge in der Rechtssache 262/87, Niederlande/Kommission, Urteil vom 2. Februar 1989, Slg. 1989, 225 (abgekürzte Veröffentlichung), Nummer 12. Aus diesen Gründen ist der in der mündlichen Verhandlung angestellte Vergleich mit dem Verhältnis zwischen einer einen Bußgeldbescheid ausstellenden Behörde und einem verkehrt parkenden Privatmann nicht einschlägig-.
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   Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1989 - 262/87   

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https://dejure.org/1989,19814
Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1989 - 262/87 (https://dejure.org/1989,19814)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.01.1989 - 262/87 (https://dejure.org/1989,19814)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 1989 - 262/87 (https://dejure.org/1989,19814)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Seefischerei - Überschreitung der Quoten für 1983 - Finanzierung der Ausgaben für die Erstattungen bei der Ausfuhr von Makrelen durch den EAGFL

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1989 - 262/87
    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN VAN GERVEN - RECHTSSACHE 262/87 2. Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen, auf denen das institutionelle System der Gemeinschaft beruht und die die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten beherrschen, ist es gemäß Artikel 5 EWG-Vertrag Sache der Mitgliedstaaten, in ihrem Hoheitsgebiet für die Durchführung der Gemeinschaftsregelungen, namentlich im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zu sorgen (vgl. das Urteil vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205 bis 215/82, Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633).
  • EuGH, 24.03.1988 - 347/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1989 - 262/87
    Weigert sich die Kommission, bestimmte Ausgaben zu Lasten des EAGFL zu übernehmen, weil sie durch einem Mitgliedstaat vorzuwerfende Verstöße gegen die Gemeinschaftsregelung veranlaßt worden seien, so hat dieser Staat nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für die von der Kommission verweigerte Finanzierung vorliegen (vgl. das Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749).
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