Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.1983 - 263/81   

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https://dejure.org/1983,1438
EuGH, 27.01.1983 - 263/81 (https://dejure.org/1983,1438)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.1983 - 263/81 (https://dejure.org/1983,1438)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 1983 - 263/81 (https://dejure.org/1983,1438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    List / Kommission

    1 . BEAMTE - DIENSTPOSTEN - ENTSPRECHUNG ZWISCHEN AUFGABEN SOWIE BESOLDUNGSGRUPPE UND DIENSTPOSTEN - ZUWEISUNG VON ÜBERSETZUNGS- UND ÜBERPRÜFUNGSARBEITEN AN BEAMTE DER SONDERLAUFBAHN SPRACHENDIENST - ERMESSENSSPIELRAUM DER VERWALTUNG

  • EU-Kommission

    List / Kommission

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 25; ; Beamtenstatut Art. 5; ; Beamtenstatut Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - DIENSTPOSTEN - ENTSPRECHUNG ZWISCHEN AUFGABEN SOWIE BESOLDUNGSGRUPPE UND DIENSTPOSTEN - ZUWEISUNG VON ÜBERSETZUNGS- UND ÜBERPRÜFUNGSARBEITEN AN BEAMTE DER SONDERLAUFBAHN SPRACHENDIENST - ERMESSENSSPIELRAUM DER VERWALTUNG

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.07.1979 - 124/78

    List / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.01.1983 - 263/81
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 (Rechtssache 124/78, Slg. 1979, 2499) eine vom Kläger eingereichte Klage unter anderem auf Aufhebung einiger der genannten Maßnahmen abgewiesen.
  • EuGH, 05.06.1980 - 24/79

    Oberthur / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.01.1983 - 263/81
    Wie der Gerichtshof bereits unter anderem in seinem Urteil vom 5. Juni 1980 (Rechtssache 24/79, Oberthur/Kommission, Slg. 1980, 1743) betont hat, stellt die Beurteilung ein unentbehrliches Bewertungskriterium stets dann dar, wenn der Dienstherr die Laufbahn des Beamten zu berücksichtigen hat.
  • EuGH, 18.12.1980 - 156/79

    Gratreau / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.01.1983 - 263/81
    Außerdem ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in einer Rechtssache, in der es um eine große Zahl von Ernennungen ging (Zwischenurteil vom 18.12.1980, Rechtssachen 156/79 und 51/80, Grateau/Kommission, Slg. 1980, 3943), ausgeführt hat, daß es für die Aufhebung dieser Ernennungen nicht ausreicht, daß die Personalakte eines einzigen der Bewerber nicht ordnungsgemäß geführt und unvollständig ist, sofern nicht feststeht, daß dieser Umstand sich auf das Ernennungsverfahren entscheidend auswirken konnte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1986 - 155/85

    Dieter Strack gegen Europäisches Parlament. - Weigerung, einem Bewerber die

    (Umgekehrt gilt dies nicht unbedingt: Die Aufhebung einer als rechtswidrig angesehenen Entscheidung führt nicht automatisch zur Gewährung von Schadensersatz, siehe das Urteil in der Rechtssache 263/81, Slg. 1983, 103, 116, Randnr. 20 der Entscheidungsgründe.) Da im vorliegenden Fall die Zulässigkeit des Aufhebungsantrags nicht bestritten werden kann, kann ich erst nach der Prüfung der Begründetheit zum Schadensersatzantrag Stellung nehmen.

    - Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 280/81, Hoffmann/Kommission, Slg. 1983, 889, namentlich Randnr. 11 der Entscheidungsgründe; in demselben Sinne vgl. das Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, namentlich Randnr. 29 der Entscheidungsgründe, und das Urteil vom 5. April 1984 in der Rechtssache 347/82, Slg. 1984, 1847, namentlich Randnr. 17 der EntscheidungsgrUnde (in anderen Urteilen hat der Gerichtshof allerdings nach Zurückweisung des Aufhebungsantrags ausdrücklich festgestellt, daß das Organ keinen Amtsfehler begangen hatte und nicht haftbar war, und auch den Schadensersatzantrag zurückgewiesen, siehe das Urteil vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 218/80, Kruse/Kommission, Slg. 1981, 2417, namentlich Randnr. 10 der EntscheidungsgrUnde; das Urteil vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 137/79, Kohll/ Kommission, Slg. 1980, 2601, namentlich Randnr. 15 der EntscheidungsgrUnde; das Urteil vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33 und 75/79, Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677, namentlich Randnr. 27 der EntscheidungsgrUnde.

    20 und 21 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, namentlich die Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1988 - 346/87

    Giancarlo Bossi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    - Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List, Slg. 1983, 103, Randnr. 27, und Urteil vom 27. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent, Slg. 1987, 2473, Randnr. 17.

    Die Verspätung, die Sie im Urteil List als "erheblich und unerklärlich" 21.

    - Rechtssache 263/81, a. a. O., Randnr. 28.22 - Verbundene Rechtssachen 156/79 und 51/80, a. a. O., Slg. 1983, 3943.

  • EuGH, 12.11.1996 - C-294/95

    Ojha / Kommission

    67 Es ist ferner daran zu erinnern, daß ein Verstoß gegen diese Vorschrift nur dann zur Aufhebung einer Handlung führt, wenn feststeht, daß sich die betreffenden Schriftstücke entscheidend auf die streitige Entscheidung auswirken konnten (Urteile vom 3. Februar 1971 in der Rechtssache 21/70, Rittweger/Kommission, Slg. 1971, 7, Randnr. 35, vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, Randnr. 27, und Bonino/Kommission, a. a. O., Randnr. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.10.1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81   

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https://dejure.org/1981,13457
OLG Hamburg, 19.10.1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81 (https://dejure.org/1981,13457)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.10.1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81 (https://dejure.org/1981,13457)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81 (https://dejure.org/1981,13457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung von Kosten wegen Aussetzung des Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung von Kosten wegen Aussetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 165
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18

    Kein wichtiger Grund zur Abberufung des Pflichtverteidigers bei bloßen

    Im Hinblick auf die Vertretung weiterer Angeklagte durch Rechtsanwälte der Kanzlei C & Partner im vorliegenden Verfahren weist der Senat auf folgendes hin: Sollte es durch einen sich im Verlauf des Strafverfahrens entsprechend manifestierenden Interessenkonflikt der von Verteidigern der Kanzlei C & Partner vertretenen Angeklagten untereinander zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung oder einer erfolgreichen Revisionsrüge kommen, dürfte das Landgericht gehalten sein zu prüfen, ob den Verteidigern die dadurch entstandenen Kosten entsprechend § 145 Abs. 4 StPO auferlegt werden können (zur entsprechenden Anwendung des § 145 Abs. 4 StPO in Fällen schuldhaft verursachter Verfahrensaussetzungen außerhalb der in § 145 Abs. 1 StPO geregelten Konstellationen siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.1.1976 - 2 Ws 143/76, juris Rn. 39, NJW 1977, 913; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.10.1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81, juris Ls, MDR 1982, 165).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 28.10.1987 - V 263/81 U   

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https://dejure.org/1987,23961
FG Düsseldorf, 28.10.1987 - V 263/81 U (https://dejure.org/1987,23961)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.1987 - V 263/81 U (https://dejure.org/1987,23961)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - V 263/81 U (https://dejure.org/1987,23961)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1982 - 263/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,9940
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1982 - 263/81 (https://dejure.org/1982,9940)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.1982 - 263/81 (https://dejure.org/1982,9940)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1982 - 263/81 (https://dejure.org/1982,9940)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Harald List gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Aufgaben von unzureichendem Niveau und Umfang.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.06.1980 - 24/79

    Oberthur / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1982 - 263/81
    Selbst wenn Artikel 45 überhaupt nicht anwendbar wäre, gibt die regelmäßige Beurteilung, wie in Artikel 43 des Beamtenstatuts klar zum Ausdruck kommt, eine förmliche Bewertung der Befähigung, Leistung und dienstlichen Führung eines Beamten in einem bestimmten Zeitraum wieder und stellt, wie in der Rechtssache 24/79 Oberthur/Kommission, Slg. 1980, 1743, Randnummer 8 der Entscheidungsgründe des Urteils) betont worden ist, "ein unentbehrliches Bewertungskriterium stets dann dar, wenn der Dienstherr die Laufbahn des Beamten zu berücksichtigen hat".
  • EuGH, 20.05.1976 - 66/75

    Macevicius / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1982 - 263/81
    In der Rechtssache 66/75 Marcevicius/ Parlament, Slg. 1976, 593) hat der Gerichtshof festgestellt (in Randnr. 16 der Entscheidungsgründe des Urteils), daß eine der Reorganisation der Dienststellen dienende Maßnahme die Rechte eines Beamten "nicht schon dann [beeinträchtigt], wenn sie die Aufgaben des Beamten ändert oder sogar schmälert; vielmehr muß hierfür der verbleibende Aufgabenbereich insgesamt nach Art, Bedeutung und Umfang eindeutig hinter dem zurückbleiben, der der Besoldungsgruppe und dem Dienstposten des Beamten entspricht".
  • EuGH, 16.06.1971 - 61/70

    Vistosi / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1982 - 263/81
    ., sondern auch darauf, daß der .hm übertragene Tätigkeits- und Aufgabenbereich im ganzen einem Dienstposten entspricht, der der Besoldunsgruppe zugeordnet ist, die der Beamte in der Hierarchie innehat", nicht Rechnung getragen hat (vgl. Rechtssache 15/65, Klaer/Hohe Behörde, Slg. 1965, 1375, 1389; Rechtssache 61/70, Vistosi/Kommission, Slg. 1971, 535, Randnummer 15 der Entscheidungsgründe des Urteils).
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