Rechtsprechung
AG München, 10.12.2008 - 264 C 13861/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit bei einem bloßen Reisevermittlungsvertrag
Kurzfassungen/Presse (6)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Reisevermittler oder Reiseveranstalter?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Reisevermittler oder Reiseveranstalter?
- rechtsindex.de (Zusammenfassung)
Reisevermittler oder Reiseveranstalter?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verlorene Urlaubszeit - haftet das Reisebüro?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Reisebüro haftet nicht für missglückte Reise
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hotel in Dubai überbucht - Für "vertane Urlaubszeit" haften nur Reiseveranstalter, nicht Reisevermittler
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Bielefeld, 03.06.2004 - 4 O 21/04
Individualreise / Haftung / Reisebüro / Reiseveranstalter / Schadensersatz
Auszug aus AG München, 10.12.2008 - 264 C 13861/08
Entscheidendes Merkmal für das Vorliegen eines Reisevertrages ist es dabei, dass sich der Reiseveranstalter selbst zur Herbeiführung eines Erfolges in eigener Verantwortung verpflichtet und demgemäß die Reise, für deren Gelingen er haftet, plant und durchführt ( Landgericht Bielefeld, Entscheidung vom 3.06.2004, AZ: 4 O 21/04 ).