Rechtsprechung
   AG Köln, 10.01.2012 - 264 C 313/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2568
AG Köln, 10.01.2012 - 264 C 313/10 (https://dejure.org/2012,2568)
AG Köln, Entscheidung vom 10.01.2012 - 264 C 313/10 (https://dejure.org/2012,2568)
AG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 264 C 313/10 (https://dejure.org/2012,2568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,2568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz hinsichtlich von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall aus abgetretenem Recht; Ersatz des Schadens wegen Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von Bildern für die Verwertung des beschädigten Kfz in einer Internet-Restwertbörse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz hinsichtlich von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall aus abgetretenem Recht; Ersatz des Schadens wegen Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von Bildern für die Verwertung des beschädigten Kfz in einer Internet-Restwertbörse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherung nutzt Lichtbilder aus Gutachten: Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Anspruch auf Lizenzgebühr für unerlaubte Fotoveröffentlichung! (IBR 2012, 1168)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 565
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Auszug aus AG Köln, 10.01.2012 - 264 C 313/10
    Wenn aber nicht ausdrücklich geregelt ist, ob und inwieweit ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, ist im Zweifel davon auszugehen, dass mit der Übersendung des Gutachtens nur die Rechte eingeräumt werden sollen, die für die Vertragserfüllung unerlässlich sind (BGH NJW 2010, 2354, 2355).

    Der Umstand, dass die Bilder nur kurze Zeit im Internet gestanden haben dürften und dass sie nur von einem begrenzten Interessentenkreis genutzt wurden, lässt eine angemessene Lizenzgebühr von 5, 00 EUR angemessen erscheinen (so auch in einem praktisch gleich gelagerten Fall BGH NJW 2010, 2354, 2357, vom Kläger in Kopie Bl. 11 d. A. vorgelegt).

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Köln, 10.01.2012 - 264 C 313/10
    Die Ersatzpflicht entsteht zudem in der Regel unabhängig von der Frage, ob das Gutachten objektiv unbrauchbar ist, es sei denn dies beruht auf falschen Angaben des Geschädigten selbst, etwa zum Vorhandensein von Vorschäden o. ä. (Palandt-Grüneberg 71. Aufl. 2012 § 249 BGB Rdnr. 58 m.w.N.) oder wenn dem Geschädigten selbst als Laien erkennbar ist, dass Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder ihn ein Auswahlverschulden beim Sachverständigen trifft (OLG Naumburg Urteil vom 20.01.2006, Az. 4 U 49/05, zit. nach juris).
  • AG Köln, 10.01.2012 - 254 C 313/10
    264 C 313/10                                                        Verkündet am 10.01.2012.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht