Rechtsprechung
AG Köln, 13.03.2012 - 264 C 79/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Standgebühren, An- und Abmeldekosten und Nutzungsausfallentschädigung in der Kaskoversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten der An- und Abmeldung sowie der Wildunfallbescheinigung als kausaler Verzugsschaden nach Wildschaden mit einem Kfz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 286
Kosten der An- und Abmeldung sowie der Wildunfallbescheinigung als kausaler Verzugsschaden nach Wildschaden mit einem Kfz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Was muss die Kaskoversicherung bezahlen?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10
Anspruch auf Nutzungsausfall im Rahmen der Abwicklung eines …
Auszug aus AG Köln, 13.03.2012 - 264 C 79/11
Schadensersatz wegen eines Verlustes der Gebrauchsmöglichkeit erfordert nämlich eine "unmittelbare, nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst" (so OLG Hamm Urteil vom 15.12.2010, 20 U 108/10 m. w. N., zitiert nach juris).
- LG Oldenburg, 22.02.2017 - 13 S 481/16
Kaskoversicherung - Weiterleitung eines Gutachtens an Versicherungsnehmer
Zu diesen Folgeschäden zählen auch Standgelder (vgl. AG Köln, Urteil vom 13.03.2012, 264 C 79/11 [juris], Rn. 17).