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   EGMR, 10.02.2015 - 264/13   

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https://dejure.org/2015,3289
EGMR, 10.02.2015 - 264/13 (https://dejure.org/2015,3289)
EGMR, Entscheidung vom 10.02.2015 - 264/13 (https://dejure.org/2015,3289)
EGMR, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 264/13 (https://dejure.org/2015,3289)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus EGMR, 10.02.2015 - 264/13
    Wie nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erforderlich (siehe van Droogenbroeck./. Belgien, 24. Juni 1982, Rdnr. 35, Band A Nr. 50; und M../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnrn. 87f., ECHR 2009), bestehe zwischen der "Verurteilung" durch das erkennende Gericht, in der die Sicherungsverwahrung des Beschwerdeführers bereits vorbehalten gewesen sei, und der aus der späteren Anordnung seiner Sicherungsverwahrung resultierenden Freiheitsentziehung ein hinreichender Kausalzusammenhang.

    Ein umfassender Überblick über die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung zur Unterscheidung zwischen Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung, insbesondere der Sicherungsverwahrung, sowie zum Erlass, zur Überprüfung und zum praktischen Vollzug von Anordnungen der Sicherungsverwahrung ist im Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache M../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnrn. 45-78, ECHR 2009) enthalten.

    Im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a ist der Begriff "Verurteilung" (englisch: "conviction") unter Berücksichtigung des französischen Textes ("condamnation") so zu verstehen, dass er sowohl eine Schuldfeststellung bezeichnet, nachdem das Vorliegen einer Straftat in der gesetzlich vorgesehenen Weise festgestellt wurde (s. Guzzardi, a.a.O., Rdnr. 100), als auch die Verhängung einer Strafe oder einer anderen freiheitsentziehenden Maßnahme (siehe van Droogenbroeck./. Belgien, 24. Juni 1982, Rdnr. 35, Serie A Band 50; und M../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnr. 87, 17. Dezember 2009).

  • EGMR, 19.04.2012 - 61272/09

    B. ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 10.02.2015 - 264/13
    Eine spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung sei in dem Urteil des erkennenden Gerichts für den Fall, dass er sich als für die Allgemeinheit gefährlich erweisen sollte, bereits zugelassen worden (vgl. auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Rechtssachen van Droogenbroeck, a.a.O., De Schepper./. Belgien, Individualbeschwerde Nr. 27428/07, Rdnrn. 35ff, 13. Oktober 2009; H../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 6587/04, 13. Januar 2011; und B../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 61272/09, Rdnr. 75, 19. April 2012).

    Die Entscheidung eines Strafvollstreckungsgerichts, der betreffenden Person weiter die Freiheit zu entziehen, erfüllt das Erfordernis der "Verurteilung" im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a hingegen nicht, da sie keine (neue) Schuldfeststellung mehr beinhaltet (siehe insbesondere M../. Deutschland, a.a.O., Rdnrn. 95-96; und H., a.a.O., Rdnr. 84; und B../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 61272/09, Rdnr. 72, 19. April 2012).

  • EGMR, 13.01.2011 - 6587/04

    Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit durch die nachträgliche

    Auszug aus EGMR, 10.02.2015 - 264/13
    Eine spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung sei in dem Urteil des erkennenden Gerichts für den Fall, dass er sich als für die Allgemeinheit gefährlich erweisen sollte, bereits zugelassen worden (vgl. auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Rechtssachen van Droogenbroeck, a.a.O., De Schepper./. Belgien, Individualbeschwerde Nr. 27428/07, Rdnrn. 35ff, 13. Oktober 2009; H../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 6587/04, 13. Januar 2011; und B../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 61272/09, Rdnr. 75, 19. April 2012).

    Dezember 2002; Kafkaris./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 21906/04, Rdnr. 117, ECHR 2008-...; M../. Deutschland, a.a.O., Rdnr. 88; und H../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 6587/04, Rdnr. 75, 13.

  • EGMR, 22.03.2012 - 5123/07

    Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit durch eine

    Auszug aus EGMR, 10.02.2015 - 264/13
    Der Gerichtshof kommt darüber hinaus nicht umhin festzustellen, dass in Fällen, in denen das erkennende Gericht eine vorbehaltlose - anstatt einer vorbehaltenen - Anordnung der Sicherungsverwahrung erlassen hat, die Strafvollstreckungsgerichte bei der Entscheidung darüber, ob der Zweck der Maßregel die Vollstreckung der Anordnung immer noch erfordert, gleichermaßen u. a. das Verhaltenen der verurteilten Person im Strafvollzug berücksichtigen, um eine Prognose über ihre Gefährlichkeit abzugeben (im Hinblick auf die diesbezügliche Vorgehensweise der innerstaatlichen Gerichte vgl. z. B. O../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 36035/04, Rdnrn. 17-18 und 72-82, 22. März 2012; und R../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 5123/07, Rdnrn. 18-19, 22 und 90-99, 22. März 2012).
  • EGMR, 11.10.2007 - 656/06

    NASRULLOYEV v. RUSSIA

    Auszug aus EGMR, 10.02.2015 - 264/13
    Um rechtmäßig zu sein muss das innerstaatliche Gesetz, demgemäß die Freiheitsentziehung zulässig ist, hinreichend zugänglich und präzise und vorhersehbar anzuwenden sein, um jegliche Gefahr der Willkür zu vermeiden (siehe Amuur./. Frankreich, 25. Juni 1996, Rdnr. 50, Reports 1996-III; Nasrulloyev./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 656/06, Rdnr. 71, 11. Oktober 2007; und M../. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 11364/03, Rdnr. 76, 9. Juli 2009).
  • EGMR, 22.03.2012 - 36035/04

    Ostermünchner ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 10.02.2015 - 264/13
    Der Gerichtshof kommt darüber hinaus nicht umhin festzustellen, dass in Fällen, in denen das erkennende Gericht eine vorbehaltlose - anstatt einer vorbehaltenen - Anordnung der Sicherungsverwahrung erlassen hat, die Strafvollstreckungsgerichte bei der Entscheidung darüber, ob der Zweck der Maßregel die Vollstreckung der Anordnung immer noch erfordert, gleichermaßen u. a. das Verhaltenen der verurteilten Person im Strafvollzug berücksichtigen, um eine Prognose über ihre Gefährlichkeit abzugeben (im Hinblick auf die diesbezügliche Vorgehensweise der innerstaatlichen Gerichte vgl. z. B. O../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 36035/04, Rdnrn. 17-18 und 72-82, 22. März 2012; und R../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 5123/07, Rdnrn. 18-19, 22 und 90-99, 22. März 2012).
  • EGMR, 28.03.2000 - 28358/95

    BARANOWSKI v. POLAND

    Auszug aus EGMR, 10.02.2015 - 264/13
    Soweit es um die "Rechtmäßigkeit" der Freiheitsentziehung einschließlich der Frage geht, ob sie "auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise" erfolgt ist, verweist die Konvention im Wesentlichen auf das innerstaatliche Recht und verpflichtet zur Einhaltung seiner materiell- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen (siehe u.v.a. Erkalo./. Niederlande, 2. September 1998, Rdnr. 52, Urteils- und Entscheidungssammlung 1998-VI; Baranowski./. Polen, Individualbeschwerde Nr. 28358/95, Rdnr. 50, ECHR 2000-III, und Saadi, a.a.O., Rdnr. 67).
  • EGMR, 28.06.2012 - 3300/10

    S ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 10.02.2015 - 264/13
    Der Gerichtshof erinnert weiter daran, dass er in mehreren Rechtssachen, welche die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (siehe B../. Deutschland, a.a.O., Rdnr. 75; und S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 3300/10, Rdnr. 86, 28. Juni 2012) oder die Unterbringung einer Person in der Sicherungsverwahrung betrafen (siehe H., a.a.O., Rdnr. 86) und in welchen die Urteile der erkennenden Gerichte keine Sicherungsverwahrungsanordnung enthielten und keine Möglichkeit der nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorsahen, festgestellt hat, dass der nach Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a der Konvention erforderliche hinreichende Kausalzusammenhang nicht gegeben war.
  • EGMR, 24.06.1982 - 7906/77

    VAN DROOGENBROECK v. BELGIUM

    Auszug aus EGMR, 10.02.2015 - 264/13
    Im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a ist der Begriff "Verurteilung" (englisch: "conviction") unter Berücksichtigung des französischen Textes ("condamnation") so zu verstehen, dass er sowohl eine Schuldfeststellung bezeichnet, nachdem das Vorliegen einer Straftat in der gesetzlich vorgesehenen Weise festgestellt wurde (s. Guzzardi, a.a.O., Rdnr. 100), als auch die Verhängung einer Strafe oder einer anderen freiheitsentziehenden Maßnahme (siehe van Droogenbroeck./. Belgien, 24. Juni 1982, Rdnr. 35, Serie A Band 50; und M../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnr. 87, 17. Dezember 2009).
  • EGMR, 13.10.2009 - 27428/07

    DE SCHEPPER c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 10.02.2015 - 264/13
    Eine spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung sei in dem Urteil des erkennenden Gerichts für den Fall, dass er sich als für die Allgemeinheit gefährlich erweisen sollte, bereits zugelassen worden (vgl. auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Rechtssachen van Droogenbroeck, a.a.O., De Schepper./. Belgien, Individualbeschwerde Nr. 27428/07, Rdnrn. 35ff, 13. Oktober 2009; H../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 6587/04, 13. Januar 2011; und B../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 61272/09, Rdnr. 75, 19. April 2012).
  • EGMR, 06.11.1980 - 7367/76

    GUZZARDI v. ITALY

  • EGMR, 12.02.2008 - 21906/04

    KAFKARIS c. CHYPRE

  • EGMR, 10.12.2002 - 53236/99

    WAITE v. THE UNITED KINGDOM

  • EGMR, 02.03.1987 - 9787/82

    WEEKS c. ROYAUME-UNI

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    a) Mit dem Rechtsinstitut der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, das mit dem Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vom 21. August 2002 (BGBl. I, S. 3344) in das Strafgesetzbuch eingefügt und durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I, S. 2300) erweitert worden ist, hat der Gesetzgeber - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 131, 268) und mit Art. 5 Abs. 1 EMRK vereinbar (vgl. EGMR, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 264/13, Rn. 55 ff. zu § 66a StGB aF; a.A. Kinzig, NJW 2011, 177, 179) - die Möglichkeit geschaffen, die Verhängung der Maßregel bereits im Urteil vorzubehalten und die (endgültige) Beurteilung der Frage, ob die vorbehaltene Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll, einem "Nachverfahren' zu überantworten, in dem die Prognoseentscheidung unter "Einbeziehung von Erkenntnissen aus dem Strafvollzug auf eine breitere Grundlage gestellt' werden kann (vgl. BTDrucks. 14/8586, S. 5).
  • EGMR, 02.06.2016 - 6281/13

    Verurteilte Gewalttäter: Regeln zur Sicherungsverwahrung bestätigt

    Folglich war die Freiheitsentziehung des Beschwerdeführers mit dem innerstaatlichen Recht vereinbar (vgl. M../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 264/13, Rdnrn. 63-65, 10. Februar 2015).
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