Rechtsprechung
   AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27032
AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12 (https://dejure.org/2013,27032)
AG Köln, Entscheidung vom 11.09.2013 - 265 C 243/12 (https://dejure.org/2013,27032)
AG Köln, Entscheidung vom 11. September 2013 - 265 C 243/12 (https://dejure.org/2013,27032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,27032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit der Schwackeliste als Schätzgrundlage für die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung nach Schwacke -> Es kann den befragten Unternehmen nicht unterstellt werden, wahrheitswidrige... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mietwagen: Sondertarife sind unerheblich - Entscheidend sind Angebote des freien Markts

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12
    Das Gericht sieht auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des OLG Köln (Urteile vom 30.7.2013, 15 U 186/12 und 15 U 212/12; Urteil vom 1.8.2013, 15 U 09/12) keine Veranlassung von der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage abzuweichen.

    Denn dass das Risiko bei einem Mietfahrzeug überhaupt in einen allein- oder mitverschuldeten Schadensfall verwickelt zu werden als mit dem eigenen, ist nicht zu erkennen (entgegen OLG Köln, Urteil vom 30.7.2013, 15 U 212/12).

    Es spielt auch keine Rolle, ob der Geschädigte auf den Zusatzfahrer angewiesen war (OLG Köln, Urteil vom 30.7.2013, 15 U 212/12).

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12
    Dagegen entfällt der Zuschlag, wenn keine Eil- oder Notsituation vorlag, die bei Anmietung am Tag nach dem Unfall grundsätzlich nicht angenommen werden kann und auch bei Anmietung am Unfalltag fehlen kann (LG Köln, Urteil vom 13.8.2013, 11 S 374/12, unveröffentlicht , unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 5.3.2013, VI ZR 245/11).

    Die Schätzung der Eigenersparnis in dieser Höhe ist vom BGH auch nicht beanstandet worden (BGH NJW 2013, 1870 ff.).

    Soweit der Geschädigte ein klassenkleineres Mietfahrzeug angemietet hat, muss sich keine Eigenersparnis anrechnen lassen (BGH NJW 2013, 1870 ff.).

  • OLG Köln, 14.06.2011 - 15 U 9/11

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12
    (BGH NJW 2008, 2910; BGH Urteil vom 19.1.2010, VO ZR 112/09, BGH Urteil vom 9.3.2010, VI ZR 6/09 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 14.6.2011, 15 U 9/11, zitiert nach juris ; OLG Köln, Urteil vom 13.10.2009, 15 U 49/09, zitiert nach juris).

    Allein der Umstand, dass noch am Schadenstag ein Unfallersatzfahrzeug von den Zedenten angemietet wurde, lässt nicht darauf schließen, dass den Geschädigten die Anmietung von Ersatzfahrzeugen für ihre unfallbeschädigten Fahrzeuge zum "Normaltarif" nicht zu zumutbaren Bedingungen zugänglich war (OLG Köln, Urteil vom 14.6.2011, 15 U 9/11, OLG Köln, Urteil vom 13.10.2009, 15 U 49/09).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12
    Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (BGH VersR 2008, 1370).

    (BGH NJW 2008, 2910; BGH Urteil vom 19.1.2010, VO ZR 112/09, BGH Urteil vom 9.3.2010, VI ZR 6/09 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 14.6.2011, 15 U 9/11, zitiert nach juris ; OLG Köln, Urteil vom 13.10.2009, 15 U 49/09, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12
    Gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB kann der Geschädigte als erforderlichen Herstellungsaufwand aber nur den Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (st. Rspr., zuletzt etwa BGH NJW 2010, 2569 m.w.N.).Der Geschädigte ist hierbei nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen.

    (BGH NJW 2008, 2910; BGH Urteil vom 19.1.2010, VO ZR 112/09, BGH Urteil vom 9.3.2010, VI ZR 6/09 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 14.6.2011, 15 U 9/11, zitiert nach juris ; OLG Köln, Urteil vom 13.10.2009, 15 U 49/09, zitiert nach juris).

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12
    So hat der BGH (VersR 2010, 225; VersR 2010, 923; VersR 2010, 1280) zu der Frage, ob sich Geschädigte bei den Kosten für eine Reparatur auf die - im Vergleich zu markengebundenen Werkstätten - kostengünstigeren Stundenverrechnungssätze einlassen muss, entschieden, dass eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten dann unzumutbar ist, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die (Markt-) üblichen Preise dieser Werkstatt, sondern vertragliche Sonderkonditionen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zu Grunde liegen.

    Denn grundsätzlich ist der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens (BGH VersR 2010, 225 ff m.w.N zu Sonderkonditionen bei Stundenverrechnungssätzen).

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12
    Gegen die Anwendbarkeit der Schwackeliste als Schätzgrundlage sprechen auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22.2.2011, VI ZR 353/09, zitiert nach juris; Urteil vom 17.5.2011., VI ZR 142/10, zitiert nach juris; Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11, veröffentlicht in juris), nicht die von der Beklagtenseite vorgelegten Mietwagenangebote.

    Der BGH hat in diesem Urteil nur dargelegt, dass sich das erkennende Gericht mit dem Sachvortrag der Beklagtenseite, d.h. konkret mit den vorgelegten online-angeboten, hätte näher auseinandersetzen müssen (BGH, Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11, Rn. 12 a.E., zitiert nach juris).

  • LG Köln, 13.08.2013 - 11 S 374/12

    Kosten für die Ausstattung des Mietwagens mit Winterreifen ersatzfähige

    Auszug aus AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12
    Sind beide Erhebungen fehlerbehaftet, muss auch das mathematisch errechnete arithmetische Mittel fehlerbehaftet sein ( im Ergebnis auch ausdrücklich gegen die ergangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln: LG Köln, Urteil vom 13.8.2013, 11 S 374/12 (unveröffentlicht).

    Dagegen entfällt der Zuschlag, wenn keine Eil- oder Notsituation vorlag, die bei Anmietung am Tag nach dem Unfall grundsätzlich nicht angenommen werden kann und auch bei Anmietung am Unfalltag fehlen kann (LG Köln, Urteil vom 13.8.2013, 11 S 374/12, unveröffentlicht , unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 5.3.2013, VI ZR 245/11).

  • OLG Köln, 13.10.2009 - 15 U 49/09

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12
    (BGH NJW 2008, 2910; BGH Urteil vom 19.1.2010, VO ZR 112/09, BGH Urteil vom 9.3.2010, VI ZR 6/09 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 14.6.2011, 15 U 9/11, zitiert nach juris ; OLG Köln, Urteil vom 13.10.2009, 15 U 49/09, zitiert nach juris).

    Allein der Umstand, dass noch am Schadenstag ein Unfallersatzfahrzeug von den Zedenten angemietet wurde, lässt nicht darauf schließen, dass den Geschädigten die Anmietung von Ersatzfahrzeugen für ihre unfallbeschädigten Fahrzeuge zum "Normaltarif" nicht zu zumutbaren Bedingungen zugänglich war (OLG Köln, Urteil vom 14.6.2011, 15 U 9/11, OLG Köln, Urteil vom 13.10.2009, 15 U 49/09).

  • LG Köln, 28.02.2012 - 11 S 253/11
    Auszug aus AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12
    Zudem handelt es sich häufig nicht um beständige Preise, sondern um besondere Lockangebote, die nur kurzfristig zur Verfügung stehen (so Urteil des LG Köln vom 23.8.2011, 11 S 338/11.) Beim Internetmarkt handelt es sich um einen Sondermarkt, der sich nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen Mietwagenmarkt vergleichen lässt (LG Köln, Urteil vom 28.2.2012, 11 S 253/11, BGH, Urteil vom 2.2.2010 - IV ZR 7/09 özitiert nach juris).).

    Außerdem sind die vorgelegten Angebote nicht jedermann zugänglich, weil die Möglichkeit der Kenntniserlangung von den Angeboten eine Zugangsmöglichkeit zu Internet erfordert, der nicht jedermann zur Verfügung steht (LG Köln, Urteil vom 28.2.2012, 11 S 253/11).

  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

  • OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Dresden, 18.07.2012 - 7 U 269/12

    Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten

  • OLG Köln, 19.06.2006 - 16 U 10/06

    Anspruch auf Unfallersatztarif bei Unfallereignis am 2. Weihnachtstag

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 7/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeitskontrolle für eine

  • OLG Frankfurt, 13.11.2012 - 6 U 23/12

    Verkehrsunfall: Schadensminderungspflicht des Geschädigten - keine

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • AG Köln, 26.06.2014 - 271 C 240/13

    Schätzung der Mietwagenkosten nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel;

    Den befragten Unternehmen kann auch bei der offenen Befragung nicht unterstellt werden, dass sie wahrheitswidrig falsche Angaben gemacht haben (AG Köln, Urteil vom 11. September 2013 - 265 C 243/12 -, juris-Rn. 14).

    Zudem erscheint es einerseits methodisch nicht ganz nachvollziehbar, aus zwei vermeintlich mangelhaften Erhebungen durch Bildung eines arithmetischen Mittels eine geeignete Schätzgrundlage zu bilden (AG Köln, Urteil vom 11. September 2013 - 265 C 243/12 -, juris-Rn. 17).

  • AG Köln, 29.02.2016 - 270 C 146/15

    Schätzen der erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach dem

    Es spiel» auch keine Rolle, ob der Geschadigte auf den Zusatzfahrer angewiesen war (AG Köln, Urteil vom 11, September 2013 - 265 C 243/12 OLG Köln, Urteil vom 30.7.2013, 15 U 212/12 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht