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   OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 8 W 264/08, 8 W 265/08   

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https://dejure.org/2008,11912
OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 8 W 264/08, 8 W 265/08 (https://dejure.org/2008,11912)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.07.2008 - 8 W 264/08, 8 W 265/08 (https://dejure.org/2008,11912)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 8 W 264/08, 8 W 265/08 (https://dejure.org/2008,11912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei nicht ausreichender Gewährleistung rechtlichen Gehörs; Anrechnung einer Verfahrensgebühr aus einem selbstständigen Beweisverfahren auf die Verfahrensgebühr des später folgenden Hauptsacheverfahrens

  • Judicialis

    VV-RVG Vorbem. 3 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 5
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren & Hauptsacheverfahren: Gebühren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 8 W 264/08
    Für diese Sichtweise spricht, dass der Bundesgerichtshof nunmehr in ständiger Rechtsprechung bei der Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr die Auffassung vertritt, dass der klare Wortlaut der Anrechnungsbestimmung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG dafür spreche, dass die Anrechnung dergestalt erfolgen müsse, dass die Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren gekürzt werde (vgl. BGH NJW 2007, 3500; BGH VersR 2007, 1098; BGH NJW 2007, 2050).
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 8 W 264/08
    Für diese Sichtweise spricht, dass der Bundesgerichtshof nunmehr in ständiger Rechtsprechung bei der Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr die Auffassung vertritt, dass der klare Wortlaut der Anrechnungsbestimmung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG dafür spreche, dass die Anrechnung dergestalt erfolgen müsse, dass die Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren gekürzt werde (vgl. BGH NJW 2007, 3500; BGH VersR 2007, 1098; BGH NJW 2007, 2050).
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06

    Verhältnis von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 8 W 264/08
    Für diese Sichtweise spricht, dass der Bundesgerichtshof nunmehr in ständiger Rechtsprechung bei der Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr die Auffassung vertritt, dass der klare Wortlaut der Anrechnungsbestimmung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG dafür spreche, dass die Anrechnung dergestalt erfolgen müsse, dass die Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren gekürzt werde (vgl. BGH NJW 2007, 3500; BGH VersR 2007, 1098; BGH NJW 2007, 2050).
  • OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09

    Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung 2007.

    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58).

    Den Klägern stehe nach der im Rahmen des im Jahre 2008 durchgeführten Eilrechtsschutzverfahrens ergangenen Entscheidung des Senats (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58) auch kein sonstiges Bleiberecht nach § 25 Abs. 5 AufenthG oder unter Berücksichtigung des Art. 8 EMRK zu.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahren und der Verfahren VG 10 K 11/05.A, VG 10 L 209/08 und OVG 2 B 265/08 und der zugehörigen Verwaltungsakten Bezug genommen.

    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58) Dies steht der Annahme einer dauerhaften rechtlichen und/oder tatsächlichen Unmöglichkeit der "Ausreise" im Verständnis des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG zwingend entgegen.

    (vgl. dazu insbesondere OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58).

    (vgl. auch hierzu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58).

  • OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09

    Rückführung selbstmordgefährdeter Ausländer.

    (vgl. auch hierzu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58) Eine schützenswerte Rechtsposition selbst eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländers auf der Grundlage des Art. 8 EMRK als so genannter "faktischer Inländer" kommt allenfalls in Betracht, wenn von seiner abgeschlossenen "gelungenen" Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Grundvoraussetzung für die Annahme eines rechtlichen Abschiebungshindernisses auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 1 EMRK ist, ausgegangen werden kann.
  • VG Düsseldorf, 19.10.2011 - 22 K 4905/08

    Elektronische Recherchierbarkeit Zweckbindungsbebot technische und

    Bei diesen Vorschriften handelt es sich um die landesgesetzliche Umsetzung des verfassungsrechtlich aufgrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zwingend vorgegebenen Zweckbindungsgebots, wonach Daten von vornherein nur zu bestimmten, bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegten Zwecken gespeichert werden dürfen, vgl. BVerfG, Urteile vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, BVerfGE 65, 1, 46 = juris (Randnr. 155 f.) und vom 2. März 2010 - 1 BvR 265/08 u.a. -, BVerfGE 125, 260 ff. = juris (Randnr. 266), und damit um das Kernstück der durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Datenschutzes (GFD) vom 15. März 1988 (GV.NW, S.160) eingeführten Neukonzeption datenschutzrechtlicher Regelungen in Reaktion auf die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983, vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung vom 5. Januar 1987, LT-Drucks. 10/1565, Seiten 1 und 52.

    Ob dabei entsprechend der - allerdings spezifisch die Rechtmäßigkeit von Gesetzesbestimmungen betreffenden - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Urteile vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - und vom 2. März 2010 - 1 BvR 265/08 u.a. -, a.a.O., auf den gesetzlich bestimmten Zweck der Datenverarbeitung oder aber auf einen behördlich für den Einzelfall zu konkretisierenden engeren Zweck abzustellen ist, vgl. etwa die Ausführungen des BVerwG im Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 30/86 -, NJW 1990, 2768 ff. = juris (Randnr. 16) zum dort entschiedenen Einzelfall; vgl. auch Dammann in Simitis (a.a.O.), § 14 Randnr. 39 ff., kann im vorliegenden Fall dahinstehen.

  • OLG Stuttgart, 17.07.2008 - 8 W 287/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der Gebühren bei einer mehrfachen Anrechnung

    Aus der Anrechnungsvorschrift in Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 5 RVG-VV ist zu entnehmen, dass bei der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Identität der Personen und des Gegenstands die dort entstandene Verfahrensgebühr auf die der Hauptsache anzurechnen ist (OLG Stuttgart/Senat, Beschluss vom 15. Juli 2008, Az. 8 W 264/08 und 8 W 265/08; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, Anh. III Rdnr. 26; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 3100 RVG-VV Rdnr. 57; je m. w. N.), und zwar so, dass die zeitlich zuvor entstandene Verfahrensgebühr im selbstständigen Beweisverfahren Bestand hat, während die des Hauptsacheverfahrens durch Anrechnung in Wegfall kommt.
  • OLG München, 11.02.2009 - 11 W 2855/08

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anrechnung der Geschäftsgebühr und der

    Aus der Anrechnungsvorschrift in Vorbemerkung 3 Abs. 5 RVG-VV ist zu entnehmen, dass nach Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Identität der Personen und des Gegenstands die dort entstandene Verfahrensgebühr auf die der Hauptsache anzurechnen ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Juli 2008, Az. 8 W 264/08 und 8 W 265/08; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl. 2008, Anh. III Rdnr. 26; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 3100 RVG-VV Rdnr. 57; je m. w. N.), und zwar entgegen der Ansicht des Landgerichts so, dass die zeitlich zuvor entstandene Verfahrensgebühr im selbstständigen Beweisverfahren Bestand hat, während die des Hauptsacheverfahrens durch Anrechnung ganz oder teilweise in Wegfall kommt (OLG Stuttgart JurBüro 2008, 526-527).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 8 W 265/08

    Selbständiges Beweisverfahren & Hauptsacheverfahren: Gebühren?

    Geschäftsnummer: 8 W 264/08 8 W 265/08.
  • OVG Saarland, 06.01.2010 - 2 B 476/09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

    Dem Verwaltungsgericht ist zuzustimmen, dass der Antragsteller, der 1998 im Alter von 15 Jahren mit der Mutter nach Deutschland eingereist ist und seither hier lebt, die insoweit nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. auch hierzu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -) geltenden Voraussetzungen - offensichtlich - nicht erfüllt.
  • VG Saarlouis, 30.10.2008 - 5 L 633/08

    Unbeachtlichkeit eines Anhörungsfehlers bei zwingender Ausweisung

    Beschlüsse vom 30.04.2008 - 2 B 214/08 - zit. nach juris und vom 08.08.2008 - 2 B 265/08 -.
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