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   AG Köln, 14.09.1984 - 266 C 191/84   

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https://dejure.org/1984,3509
AG Köln, 14.09.1984 - 266 C 191/84 (https://dejure.org/1984,3509)
AG Köln, Entscheidung vom 14.09.1984 - 266 C 191/84 (https://dejure.org/1984,3509)
AG Köln, Entscheidung vom 14. September 1984 - 266 C 191/84 (https://dejure.org/1984,3509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Haftung des Taxi-Halters und -Fahrers gegenüber dem die Tür des Taxis öffnenden Fahrgast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussteigen aus dem Kfz; Gefährdung durch Türöffnen; Belehrungspflicht des Fahrzeugführers; Pflichten des Beifahrers; Pflichten des Fahrgastes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 631; BOKraft § 7; StVO §§ 1, 14

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 398
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 31.05.1983 - 27 U 74/83
    Auszug aus AG Köln, 14.09.1984 - 266 C 191/84
    Im übrigen steht auch in diesem Zusammenhang nicht fest, daß die alkoholische Beeinflussung des Bekl. sehr stark war... Die Beweisaufnahme hat auch nicht ergeben, daß er sich zuvor in irgendeiner Weise auffällig benommen hätte, so daß der Fahrer im Verhältnis zum Bekl. zu besonderer Fürsorge verpflichtet gewesen wäre (vgl. dazu OLG Hamm ZfS 84, 35 = VRS 65, 403, das die Haftung eines Taxifahrers für den Verkehrsunfall eines Fahrgasts verneint hat, obwohl dieser 2, 17 %o aufwies und nach dem Aussteigen verunglückte).
  • AG Nordhorn, 11.06.2002 - 3 C 285/02

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Unfall im Straßenverkehr; Einordnung des

    Zwar ist es im Normalfall ohne besondere Veranlassung nicht Aufgabe des Taxifahrers, einen Fahrgast über seine Verpflichtungen aus der StVO zu belehren, nämlich dass er sich beim Ein- oder Aussteigen gem. § 14 Abs. 1 StVO so zu verhaften hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (vgl. OLG München, a.a.O.; AG Köln VersR 1985, 398).
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