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   EuGH, 16.03.1983 - 267/81   

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EuGH, 16.03.1983 - 267/81 (https://dejure.org/1983,1277)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.1983 - 267/81 (https://dejure.org/1983,1277)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 1983 - 267/81 (https://dejure.org/1983,1277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Amministrazione delle finanze dello Stato / SPI und SAMI

    1 . VÖLKERRECHTLICHE VERTRAEGE - VERTRAEGE DER MITGLIEDSTAATEN - GATT - EINTRITT DER GEMEINSCHAFT IN DIE VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - ZEITPUNKT

  • EU-Kommission

    Amministrazione delle finanze dello Stato / SPI und SAMI

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 113; ; EWG-Vertrag Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VÖLKERRECHTLICHE VERTRAEGE - VERTRAEGE DER MITGLIEDSTAATEN - GATT - EINTRITT DER GEMEINSCHAFT IN DIE VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - ZEITPUNKT

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.03.1983 - 268/81
    Auszug aus EuGH, 16.03.1983 - 267/81
    Die Beschlüsse der Corte di cassazione vom 21. Mai 1981 sind am 6. Oktober 1981 unter den Nummern 267/81, 268/81 und 269/81 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.

    Mit Beschluß vom 5. Mai 1982 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 267/81, 268/81 und 269/81 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Die von der Corte di cassazione vorgelegte Auslegungsfrage sei daher für die Rechtssachen 267/81 und 269/81, bei denen sich der zugrunde liegende Sachverhalt vor 1968 abgespielt habe, unerheblich; bei der Rechtssache 268/81 könne die Auslegung durch den Gerichtshof nur für die Vorgänge gelten, die sich zwischen 1968 und 1971 ereignet hätten.

    c) In dem der Rechtssache 268/81 zugrunde liegenden Ausgangsrechtsstreit sei die Verwaltungsabgabe noch nach den Verträgen der "Kennedy-Runde" erhoben worden, die sich auf dem Gebiet der Zölle im vorzeitigen Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs am 1. Juli 1968 ausgewirkt hätten.

    - in der Rechtssache 268/81: In bezug auf die anderen Abgaben und Belastungen als Zölle, die anläßlich oder im Zusammenhang mit der Einfuhr auferlegt werden, ist die Gemeinschaft hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus Artikel II Absatz I Buchstabe b des GATT erst von der Einführung des Gemeinsamen Zolltarifs an die Stelle der Mitgliedstaaten getreten.

    Zur zweiten Frage (Rechtssache 268/81) a) Da die Gemeinschaft während des in den Ausgangsverfahren in Frage stehenden Zeitraums, die den Rechtssachen 267/81 und 269/81 zugrunde lägen, hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem GATT in bezug auf andere anläßlich der Einfuhr auferlegte Belastungen als Zölle noch nicht an die Stelle der Mitgliedstaaten getreten gewesen sei, bestehe im Rahmen dieser beiden Rechtssachen keine Veranlassung, über die zweite und die dritte Vorlagefrage der Corte di cassazione zu entscheiden.

    b) Die zweite Frage sei im Rahmen der Rechtssache 268/81 nur für den Zeitraum nach dem 1. Juli 1968 zu beantworten.

    Die zweite dem Gerichtshof vorgelegte Frage sei in der Rechtssache 268/81 wie folgt zu beantworten:.

    Zur dritten Frage (Rechtssache 268/81) a) Es ergebe sich aus dem Wortlaut des Artikels II Absatz 1 Buchstabe b des GATT selbst, daß sich die Verpflichtung in bezug auf andere anläßlich der Einfuhr auferlegte Belastungen als Zölle nur die Erzeugnisse betreffe, für die eine Vertragspartei eine Verplichtung in bezug auf Zölle übernommen habe, mit anderen Worten die "konsolidierten" Erzeugnisse.

    Die allgemeine Klausel des Protokolls der "Kennedy-Runde" bestimme: "In allen Fällen, auf die sich das in Artikel II Absatz 1 Buchstabe b und c des allgemeinen Abkommens erwähnte Datum bezieht, ist der Stichtag für jede Ware, die in einer diesem Protokoll beigefügten Liste Gegenstand eines Zugeständnisses ist, das Datum dieses Protokolls; dies gilt nicht für Verpflichtungen, die an diesem Datum in Kraft sind." c) Die dritte Frage sei in der Rechtssache 268/81 wie folgt zu beantworten: Artikel II Absatz 1 Buchstabe b des GATT betrifft, was andere anläßlich der Einfuhr auferlegte Abgaben und Belastungen als Zölle angeht, nur die Erzeugnisse, die in den in Artikel II genannten Listen enthalten sind.

    Aus den Vorlagebeschlüssen geht hervor, daß die streitigen Abgaben in der Rechtssache 267/81 von 1964 bis 1967, in der Rechtssache 268/81 von 1965 bis 1967 und in der Rechtssache 269/81 von Oktober bis Dezember 1963 erhoben wurden.

    Die in der Rechtssache 268/81 streitigen Abgabenerhebungen erfolgten erstmals während der Geltung des Tarifprotokolls vom 16. Juli 1962, später auch unter der Geltung des Tarifprotokolls vom 30. Juni 1967 und letztmals nach der Einführung des Gemeinsamen Zolltarifs.

  • EuGH, 16.03.1983 - 269/81
    Auszug aus EuGH, 16.03.1983 - 267/81
    AMMINISTRAZIONE DELLE FINANZE DELLO STATO / SPI UND SAMI In den verbundenen Rechtssachen 267 bis 269/81 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von der Corte suprema di cassazione in den bei diesem Gericht anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

    und S.P.A. MICHELIN ITALIANA (SAMI), mit Sitz in Turin (Rechtssachen 268 und 269/81),.

    Die Beschlüsse der Corte di cassazione vom 21. Mai 1981 sind am 6. Oktober 1981 unter den Nummern 267/81, 268/81 und 269/81 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.

    Mit Beschluß vom 5. Mai 1982 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 267/81, 268/81 und 269/81 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Die von der Corte di cassazione vorgelegte Auslegungsfrage sei daher für die Rechtssachen 267/81 und 269/81, bei denen sich der zugrunde liegende Sachverhalt vor 1968 abgespielt habe, unerheblich; bei der Rechtssache 268/81 könne die Auslegung durch den Gerichtshof nur für die Vorgänge gelten, die sich zwischen 1968 und 1971 ereignet hätten.

    d) Die erste dem Gerichtshof vorgelegte Frage sei wie folgt zu beantworten: - in den Rechtssachen 267/81 und 269/81:.

    Zur zweiten Frage (Rechtssache 268/81) a) Da die Gemeinschaft während des in den Ausgangsverfahren in Frage stehenden Zeitraums, die den Rechtssachen 267/81 und 269/81 zugrunde lägen, hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem GATT in bezug auf andere anläßlich der Einfuhr auferlegte Belastungen als Zölle noch nicht an die Stelle der Mitgliedstaaten getreten gewesen sei, bestehe im Rahmen dieser beiden Rechtssachen keine Veranlassung, über die zweite und die dritte Vorlagefrage der Corte di cassazione zu entscheiden.

    Aus den Vorlagebeschlüssen geht hervor, daß die streitigen Abgaben in der Rechtssache 267/81 von 1964 bis 1967, in der Rechtssache 268/81 von 1965 bis 1967 und in der Rechtssache 269/81 von Oktober bis Dezember 1963 erhoben wurden.

    Schließlich liegen die in der Rechtssache 269/81 streitigen Abgabenerhebungen ganz im Zeitraum der Geltung des Tarifprotokolls vom 16. Juli 1962.1 1 Wie aus den Vorlagebeschlüssen hervorgeht, hat die Finanzverwaltung im wesentlichen geltend gemacht, da die Verwaltungsabgabe früher als die Gemeinschaftsliste XL-EWG eingeführt worden sei, könne man ihre Erhebung nicht als eine im Widerspruch zu Artikel II des GATT stehende Erhöhung der Zollbelastung ansehen.

  • EuGH, 17.12.1970 - 33/70

    Spa Sace / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 16.03.1983 - 267/81
    Mit Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 33/70 (SACE, Slg. S. 1213) hat der Gerichtshof aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Präsidenten des Tribunale Brescia u. a. entschieden, daß die sich aus der Richtlinie 68/31 in Verbindung mit den Artikeln 9 und 13 Absatz 2 des Vertrages sowie mit der Entscheidung 66/532 des Rates ergebende Verpflichtung zur Beseitigung der Abgabe für Verwaltungsleistungen unmittelbare Wirkungen in den Beziehungen zwischen dem Mitgliedstaat, an den die Richtlinie gerichtet ist, und den seinem Recht unterworfenen Personen erzeugt und für diese vom 1. Juli 1968 an Rechte begründet, welche die innerstaatlichen Gerichte zu beachten haben.

    Die gleiche Entscheidung wurde wenig später in dem Vorabentscheidungsurteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 33/70 (SACE, Slg. S. 1213) wiederholt.

  • EuGH, 19.11.1975 - 38/75

    Douaneagent der Nederlandse Spoorwegen / Inspecteur der Invoerrechten en

    Auszug aus EuGH, 16.03.1983 - 267/81
    Zur ersten Frage a) Die Gemeinschaft sei nunmehr hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem GATT an die Stelle der Mitgliedstaaten getreten; der Gerichtshof habe dies mehrfach, insbesondere im Urteil vom 19. November 1975 in der Rechtssache 38/75 (Nederlandse Spoorwegen, Slg. S. 1349) bestätigt.

    11. November 1975 in der Rechtssache 38/75, Nederlandse Spoorwegen, Sig.

  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 16.03.1983 - 267/81
    Die Corte di cassazione führt zunächst die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu der Tatsache, daß die Gemeinschaft hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem GATT an die Stelle der Mitgliedstaaten getreten ist, und zur Zuständigkeit des Gerichtshofes gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag für die Auslegung der Bestimmungen der die Gemeinschaft bindenden Verträge an (insbesondere die Urteile vom 12. Dezember 1972 in den Rechtssachen 21-24/72, International Fruit Company, Slg. S. 1219, vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 9/73, Schlüter, Slg. S. 1135, vom 30. April 1974 in der Rechtssache 181/73, Haegeman, Slg. S. 449, und vom.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    21, 25 und 26, vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 9/73, Schlüter, Slg. 1973, 1135, Randnr. 29, und vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81, SIOT, Slg. 1983, 731, Randnr. 28, und in den Rechtssachen 267/81, 268/81 und 269/81, SPI und SAMI, Slg. 1983, 801, Randnr. 23).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    11 Dies gilt um so mehr, als Artikel 177 EWG-Vertrag die einheitliche Anwendung aller zur Gemeinschaftsrechtsordnung gehörenden Bestimmungen innerhalb der Gemeinschaft sichern und damit verhindern soll, daß diese Bestimmungen je nach der Auslegung, die ihnen in den verschiedenen Mitgliedstaaten gegeben wird, unterschiedliche Rechtswirkungen entfalten ( vergleiche Urteil vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641, und Urteil vom 16. März 1983 in den verbundenen Rechtssachen 267/81 bis 269/81, SPI und SAMI, Slg. 1983, 801 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1997 - C-364/95

    T. Port GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

    27 Der Gerichtshof hat weiter in seinen Urteilen vom 12. Dezember 1972 in den verbundenen Rechtssachen 21/72 bis 24/72, International Fruit Company(11), vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 9/73, Schlüter(12), vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81, SIOT(13), und in den verbundenen Rechtssachen 267/81 bis 269/81, SPI und SAMI(14), festgestellt, daß die Artikel 11, 111, V, VI, VIII und XI des GATT vor den nationalen Gerichten nicht geltend gemacht werden können, um die Gültigkeit einer Handlung der Gemeinschaft in Frage zu stellen.

    (14) - Slg. 1983, 801.

    (15) - Vgl. verbundene Rechtssachen 267/81 bis 269/81, SPI und SAMI, Randnr. 23.

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Rechtsprechung
   AG Ingolstadt, 10.10.1985 - C 267/81   

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https://dejure.org/1985,4313
AG Ingolstadt, 10.10.1985 - C 267/81 (https://dejure.org/1985,4313)
AG Ingolstadt, Entscheidung vom 10.10.1985 - C 267/81 (https://dejure.org/1985,4313)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Schaden; Merkantiler Minderwert; Wertminderung; Wertberechnung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1982 - 267/81   

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https://dejure.org/1982,8551
Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1982 - 267/81 (https://dejure.org/1982,8551)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.12.1982 - 267/81 (https://dejure.org/1982,8551)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1982 - 267/81 (https://dejure.org/1982,8551)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Amministrazione delle finanze dello Stato gegen Società petrolifera italiana SpA (SPI) und SpA Michelin italiana (SAMI).

    Wirkungen der Abgabenkonsolidierung im Rahmen des GATT

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.11.1970 - 8/70

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1982 - 267/81
    GATT-Artikeln, namentlich den Artikeln 11, VI und VIII, lasse sich in bezug auf alle Waren - gleichgültig, ob sie in Zu- 1 - Urteil vom 18. November 1970 in der Rechtssache 8/70 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik-, Slg. 1970, 961.2 - Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 33/70 - SpA SACE/Finanzministerium der Italienischen Republik-, Slg. 1970, 1213.
  • EuGH, 13.12.1973 - 37/73

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1982 - 267/81
    - Urteil vom 13. Dezember 1973 in den verbundenen Rechtssachen 37 und 38/73 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders/NV Indiamex und De Beider, Joris De Beider und Robert De Beider -, Slg. 1973, 1609.
  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1982 - 267/81
    In bezug auf Zölle bestand also während der Übergangszeit - eben weil es nur nationale, einen Entscheidungsspielraum einschließende Verpflichtungen zur Anpassung der nationalen Tarife gab - keine gemeinschaftsrechtliche GATT- 1 - Urteil vom 12. Dezember 1972 in den verbundenen Rechtssachen 21 bis 24/72 - International Fruit Company NV und andcrc/Produktschap voor groenten en fruit-, Slg. 1972, 1219.
  • EuGH, 17.12.1970 - 33/70

    Spa Sace / Ministero delle finanze

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1982 - 267/81
    GATT-Artikeln, namentlich den Artikeln 11, VI und VIII, lasse sich in bezug auf alle Waren - gleichgültig, ob sie in Zu- 1 - Urteil vom 18. November 1970 in der Rechtssache 8/70 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik-, Slg. 1970, 961.2 - Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 33/70 - SpA SACE/Finanzministerium der Italienischen Republik-, Slg. 1970, 1213.
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Rechtsprechung
   RG, 25.02.1882 - Rep. I. 267/81   

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https://dejure.org/1882,71
RG, 25.02.1882 - Rep. I. 267/81 (https://dejure.org/1882,71)
RG, Entscheidung vom 25.02.1882 - Rep. I. 267/81 (https://dejure.org/1882,71)
RG, Entscheidung vom 25. Februar 1882 - Rep. I. 267/81 (https://dejure.org/1882,71)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Begründung der Klage gegen die Firma eines Einzelkaufmannes, wenn der Inhaber, mit welchem kontrahiert war, verstorben ist?

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Klage gegen Firma eines Einzelkaufmannes nach Versterben des Inhabers, mit dem kontrahiert war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 6, 98
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