Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 21.02.1990 - 267/88 bis 285/88, C-267/88, C-268/88, C-269/88, C-270/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,715
EuGH, 21.02.1990 - 267/88 bis 285/88, C-267/88, C-268/88, C-269/88, C-270/88 (https://dejure.org/1990,715)
EuGH, Entscheidung vom 21.02.1990 - 267/88 bis 285/88, C-267/88, C-268/88, C-269/88, C-270/88 (https://dejure.org/1990,715)
EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 1990 - 267/88 bis 285/88, C-267/88, C-268/88, C-269/88, C-270/88 (https://dejure.org/1990,715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Wuidart u.a. / Laiterie coopérative eupenoise u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 40 und 43
    1 . Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Diskriminierende Unterscheidung zwischen Erzeugern oder Verbrauchern - Verbot - Umfang - Ermessen des Gemeinschaftsgesetzgebers auf dem Gebiet der Gemeinsamen Agrarpolitik - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen

  • EU-Kommission

    Wuidart u.a. / Laiterie coopérative eupenoise u.a.

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Abgaben für Milch; Verbot der Diskriminierung zwischen Erzeugern der Gemeinschaft

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 804/68 Art. 5c; ; VO (EWG) Nr. 857/84 Art. 1; ; VO (EWG) Nr. 857/84 Art. 10; ; EWG-Vertrag Art. 40 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Diskriminierende Unterscheidung zwischen Erzeugern oder Verbrauchern - Verbot - Umfang - Ermessen des Gemeinschaftsgesetzgebers auf dem Gebiet der Gemeinsamen Agrarpolitik - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.11.1986 - 201/85

    Klensch / Secrétaire d'État

    Auszug aus EuGH, 21.02.1990 - 267/88
    Nach diesem Grundsatz dürfen vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, daß eine Differenzierung objektiv gerechtfertigt wäre ( siehe das Urteil vom 25. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch u. a., Slg. 1986, 3477, Randnr. 9, sowie das Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 84/87, Erpelding, Slg. 1988, 2647, Randnr. 29 ).
  • EuGH, 17.05.1988 - 84/87

    Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

    Auszug aus EuGH, 21.02.1990 - 267/88
    Nach diesem Grundsatz dürfen vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, daß eine Differenzierung objektiv gerechtfertigt wäre ( siehe das Urteil vom 25. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch u. a., Slg. 1986, 3477, Randnr. 9, sowie das Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 84/87, Erpelding, Slg. 1988, 2647, Randnr. 29 ).
  • EuGH, 28.04.1988 - 61/87

    Thevenot / Centrale laitière de Franche-Comté

    Auszug aus EuGH, 21.02.1990 - 267/88
    8 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. April 1988 in der Rechtssache 61/87 ( Thevenot, Slg. 1988, 2375, Rdnrn. 11 und 12 ) festgestellt hat, besagen diese Vorschriften im wesentlichen, daß die Abgabe im Rahmen der Formel A von dem Milcherzeuger für die Milch - oder Milchäquivalenzmengen geschuldet wird, die er an einen Käufer geliefert hat und die in dem betreffenden Zwölfmonatszeitraum die ihm zugeteilte Referenzmenge überschreiten.
  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus EuGH, 21.02.1990 - 267/88
    14 Da es vorliegend um die gerichtliche Kontrolle der Art und Weise der Durchführung dieses Verbotes geht, ist jedoch klarzustellen, daß der Gesetzgeber der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gemeinsamen Agrarpolitik über einen weiten Ermessensspielraum verfügt, der der politischen Verantwortung entspricht, die ihm die Artikel 40 und 43 EWG-Vertrag übertragen ( siehe das Urteil vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 22 ).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Die Rechtsprechung erkennt auch an, daß der Gemeinschaftsgesetzgeber auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik über ein weites Ermessen verfügt, das der politischen Verantwortung entspricht, die ihm die Artikel 40 und 43 übertragen (vgl. Urteil vom 21. Februar 1990 in den Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr. 14, und Urteil vom 19. März 1992, Hierl, a. a. O., Randnr. 13).
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    In diesem Zusammenhang beschränkt sich die Kontrolle der materiellen Rechtmäßigkeit durch den Gemeinschaftsrichter auf die Prüfung der Frage, ob die Gemeinschaftsorgane bei der Ausübung eines solchen Ermessens einen offensichtlichen Fehler oder einen Ermessensmissbrauch begangen oder die Grenzen ihres Ermessens offensichtlich überschritten haben (Urteile des Gerichtshofes vom 25. Januar 1979 in der Rechtssache 98/78, Racke, Slg. 1979, 69, Randnr. 5, vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 22, und vom 21. Februar 1990 in den Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr. 14; Urteile Fedesa u. a., zitiert oben in Randnr. 118, Randnr. 14, BSE, zitiert oben in Randnr. 114, Randnr. 60, und NFU, zitiert oben in Randnr. 114, Randnr. 39).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, der zu den wesentlichen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, dass eine Differenzierung objektiv gerechtfertigt wäre (vgl. insbesondere Urteile vom 21. Februar 1990 in den Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr.13, und vom 19. November 1998 in der Rechtssache Vereinigtes/Königreich, Randnr. 97).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989 - 267/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,20539
Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989 - 267/88 (https://dejure.org/1989,20539)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.1989 - 267/88 (https://dejure.org/1989,20539)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - 267/88 (https://dejure.org/1989,20539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,20539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.11.1986 - 201/85

    Klensch / Secrétaire d'État

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989 - 267/88
    Im übrigen hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 201/85 und 222/85 (Klensch u. a., Slg. 1986, 3477, Randnr. 22) festgestellt, daß diese Regel entsprechend anzuwenden ist, wenn ein Erzeuger seine Tätigkeit freiwillig einstellt.
  • EuGH, 17.05.1988 - 84/87

    Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989 - 267/88
    18. Man kann also davon ausgehen, daß nur rein konjunkturbedingte Rückgänge der 4 - Siehe insbesondere das Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 84/87, Erpelding, Slg. 1988, 2647, Randnr. 27.
  • EuGH, 28.04.1988 - 61/87

    Thevenot / Centrale laitière de Franche-Comté

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989 - 267/88
    Während nun im Rahmen der Formel A (Erzeugerformel) die Abgabe vom Milcherzeuger zu entrichten ist, wenn die von ihm an einen Käufer gelieferten Milch- und/ oder Milchäquivalenzmengen die ihm zugeteilte jährliche Referenzmenge überschritten haben, wird sie im Rahmen der Formel B (Käuferformel), wie Sie in Ihrem Urteil vom 28. April 1988 in der Rechtssache 61/87 (Thevenot, Slg. 1988, 2375) für Recht erkannt haben,.
  • EuGH, 21.02.1990 - 285/88
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989 - 267/88
    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN MISCHO - VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-267/88 BIS C-285/88 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS JEAN MISCHO.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht