Rechtsprechung
BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Voraussetzungen - Durchführung einer Volkszählung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Voraussetzungen; Durchführung einer Volkszählung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Voraussetzungen; Durchführung einer Volkszählung
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.03.1983)
Volkszählung: Trotz aller Boykott-Drohungen beharrt Bonn auf der geplanten Volkszählung am 27. April
Verfahrensgang
- BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 362/83
- BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83
- BVerfG, 20.03.1990 - 1 BvR 209/83
Papierfundstellen
- BVerfGE 64, 67
- NJW 1983, 1307
- VBlBW 1983, 239
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
Auszug aus BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83
Die einstweilige Anordnung kann gerade deshalb nötig werden, weil dem Gericht die zur gewissenhaften und umfassenden Prüfung der für die Entscheidung der Hauptsache erheblichen Rechtsfragen erforderliche Zeit fehlt; es wäre dann nicht angängig, den Erlaß einer einstweiligen Anordnung von etwas Ungewissem, der summarischen Abschätzung der Erfolgschancen in der Hauptsache, abhängig zu machen (BVerfGE 7, 367 (371)).Solange sich auch insoweit eine Grundrechtsverletzung nicht ausschließen läßt, muß auch die nur einmalige und in gutem Glauben an die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen begangene Verletzung als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl angesehen werden (vgl BVerfGE 7, 367 (373); 34, 341 (344)).
Diese Kosten könnten im Falle einer Verschiebung der Volkszählung weitgehend verloren sein (vgl dazu BVerfGE 7, 367 (374)).
- BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72
Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung …
Auszug aus BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83
Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerden aber Erfolg hätten, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen, den Verfassungsbeschwerden aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 34, 341 (342) mwN).Solange sich auch insoweit eine Grundrechtsverletzung nicht ausschließen läßt, muß auch die nur einmalige und in gutem Glauben an die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen begangene Verletzung als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl angesehen werden (vgl BVerfGE 7, 367 (373); 34, 341 (344)).
- BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63
Mikrozensus
Auszug aus BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83
In dem Verfahren über die Hauptsache werden Grundfragen des Schutzes grundrechtlicher Positionen des Einzelnen als gemeinschaftsgebundene und gemeinschaftsbezogene Persönlichkeit unter den besonderen Bedingungen der seit der Mikrozensus-Entscheidung von 1969 (BVerfGE 27, 1) fortentwickelten Möglichkeiten der Statistik und der automatischen Datenverarbeitung aufgeworfen, die einer eingehenden Prüfung bedürfen.
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Der Erlaß der einstweiligen Anordnung vom 13. April 1983 (EuGRZ 1983, S. 171 = BVerfGE 64, 67) hat die Voraussetzungen für eine solche Prüfung geschaffen. - BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dann im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 89, 38 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, www.bverfg.de, Rn. 11 m.w.N.; stRspr).Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Der strenge Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG erhöht sich, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).
- BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 64, 67 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ; stRspr).Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, so erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ).
Zugleich verhinderte jedoch andererseits der Vollzug von § 19 ZensG 2011, dass die mit der verfassungswidrigen Datenerhebung verbundene und durch die Speicherung der Daten perpetuierte Verletzung des Rechts aller von der Datenerhebung betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 65, 1 ) weiter intensiviert würde (vgl. BVerfGE 64, 67 ).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Der strenge Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG erhöht sich, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 64, 67 ; 117, 126 ; 151, 152 ; stRspr). - BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 89, 38 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ; stRspr).Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ).
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvQ 42/15
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines in Kraft getretenen Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, da der Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 117, 126 ; 121, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. Oktober 2015 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 13). - BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 …
Vielmehr stellt die Frage, ob durch die angegriffene Maßnahme ein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Schaden eintreten oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten wiederausräumbare vollendete Tatsachen geschaffen würden, einen der Gesichtspunkte dar, welcher im Rahmen der umfassenden - aber ohne Rücksicht auf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmenden - Folgenabwägung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 91, 70 ; vgl. ferner BVerfGE 64, 67 ; 76, 253 ; 106, 51 ;… Graßhof, in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 32 Rn. 120 ;… Schneider, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2. Aufl. 2022, § 32 Rn. 173 ff.). - BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 1758/17
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Erteilung von Visa zum Familiennachzug zu einem …
Gilt aber für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG bereits ohnehin ein strenger Maßstab, so erhöht sich diese Hürde noch, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ). - BVerfG, 07.08.2018 - 1 BvR 1575/18
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend den …
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines in Kraft getretenen Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, da der Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 117, 126 ; 121, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. Oktober 2015 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 13). - BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer …
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 229/16
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
- BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvQ 6/18
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung u. a. wegen fehlender …
- BVerfG, 19.03.2020 - 1 BvQ 1/20
Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten bei offenen …
- BVerfG, 20.03.2018 - 2 BvR 1266/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aussetzung des …
- BVerfG, 25.02.2019 - 1 BvR 842/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf …
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20
Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin …
- BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89
Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des …
- BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
- BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
- BVerfG, 06.02.2019 - 1 BvQ 4/19
Erfolgloser Eilantrag gegen die testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021
- BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87
Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses …
- OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 11 LC 273/21
Anvertraut; Sozialdaten; Sozialdatenschutz; Sozialgeheimnis; …
- BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich des …
- BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend …
- BVerfG, 05.12.1990 - 1 BvR 1341/90
Abwägung bei Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
- BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87
Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses …
- BVerfG, 12.02.2019 - 1 BvR 842/17
Tätigwerden von Leiharbeitskräften auf mittelbar oder unmittelbar …
- StGH Hessen, 20.07.1983 - P.St. 1001
Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen die 17. Verordnung zur Ausführung …
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93
Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94
Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung …
- BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
Rechte von Abgeordneten auf freie Entscheidung über die Beschäftigung von …
- BFH, 21.12.1983 - I B 81/82
Vorläufiger Rechtsschutz - Negativer Feststellungsbescheid - Regelungsanordnung - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
Privater Hörfunkveranstalter; Zulassung eines Bewerbers; Einstweiliger …
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.1987 - 9 S 2805/85
Schulunterricht zum Thema "Friedenssicherung und Bundeswehr"
- BVerfG, 15.08.1991 - 1 BvQ 8/91
Keine einstweilige Anordnung gegen das Versammlungsverbot aus Anlaß des vierten …
- OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der …
- BVerfG, 15.10.1984 - 1 BvQ 7/84
Rechtsprechung
EuGH, 14.03.1985 - 269/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - ERMÄSSIGTE POSTGEBÜHREN FÜR INLÄNDISCHE DRUCKWERKE
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Begriff der Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung; Ermäßigung der Postgebühren für Zeitungen und Zeitschriften; Vereinbarkeit nationaler Handelsregelungen mit dem Gemeinschaftsrecht; Ermäßigte Postgebühren für im Inland hergestellte ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - ERMÄSSIGTE POSTGEBÜHREN FÜR INLÄNDISCHE DRUCKWERKE
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Maßnahmen gleicher Wirkung - Ermäßigte Postgebühren für inländische Zeitungen und Zeitschriften.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1985 - 269/83
- EuGH, 14.03.1985 - 269/83
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 02.03.1983 - 155/82
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 14.03.1985 - 269/83
i2 Überdies stellt das Erfordernis, daß bei den in den anderen Mitgliedstaaten gedruckten Druckwerken ein Verantwortlicher französischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Frankreich zu benennen ist, für sich genommen eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung dar, wie sich unter anderem aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531) ergibt. - EuGH, 05.04.1984 - 177/82
Van de Haar
Auszug aus EuGH, 14.03.1985 - 269/83
io Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. April 1984 in den verbundenen Rechtssachen 177 und 178/82 (van de Haar u. a., Slg. 1984, 1797) entschieden hat, entgeht eine nationale Maßnahme selbst dann nicht dem Verbot des Artikels 30, wenn die Behinderung der Einfuhren gering ist und noch andere Möglichkeiten für den Vertrieb der eingeführten Erzeugnisse, wie hier der Kioskverkauf oder die Aufgabe bei der Post im Ausland, bestehen.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-383/01
De Danske Bilimportører
Wie der Gerichtshof im Urteil Kommission/Frankreich(25) ausgeführt hat, "[stellt] selbst eine Abgabe, die bei Fehlen eines gleichen oder gleichartigen inländischen Erzeugnisses auf ein aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführtes Erzeugnis erhoben wird, keine Maßnahme gleicher Wirkung, sondern eine inländische Abgabe im Sinne des Artikels [90] [dar], wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung der Erzeugnisse erfasst".Wie die Kommission dargelegt hat, hat der Gerichtshof z. B. im Urteil Kommission/Frankreich(32) eine Steuervergünstigung für die Presse in Bezug auf Veröffentlichungen geprüft, die in Frankreich, nicht aber in anderen Mitgliedstaaten gedruckt werden, und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine solche Vergünstigung geeignet sei, die Einfuhr zu hemmen, und folglich als eine gemäß Artikel 28 verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen sei.
Allerdings kann die Auffassung vertreten werden, dass das Urteil Kommission/Frankreich, in dem die Möglichkeit, dass Artikel 90 ein sachgerechterer Beurteilungsmaßstab sein könnte, offenbar nicht in Betracht gezogen wurde, auf eine andere Grundlage hätte gestellt werden müssen; auch unterscheidet sich die Art der Abgabe, um die es im Urteil Franzén ging, zweifellos von einer Steuer auf Waren, so dass Artikel 90 jedenfalls nicht sachgerecht gewesen wäre.
19: - Vgl. z. B. Urteile vom 5. April 1984 in den Rechtssachen 177/82 und 178/82 (Van de Haar, Slg. 1984, 1797, Randnr. 13), vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299, Randnr. 20), vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 837, Randnr. 10) und vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 18).
26: - Zum Beispiel in einer Reihe von Rechtssachen bezüglich der französischen Kraftfahrzeugsteuern; vgl. zu einem neueren Fall Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98
GENERALANWALT F.G. JACOBS IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE …
122: - Vgl. oben, Nr. 25.123: - Vgl. oben, Nr. 28.124: - Vgl. einerseits z. B. Urteile vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299, Randnr. 20), vom 5. April 1984 in den verbundenen Rechtssachen 177/82 und 178/82 (Van de Haar und Kaveka de Meern, Slg. 1984, 1797, Randnr. 13), vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 837, Randnr. 10) und in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, zitiert in Fußnote 116, Randnr. 18), andererseits z. B. Urteile vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-266/96 (Corsica Ferries France, Slg. 1998, I-3949, Randnr. 31), vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-44/98 (BASF, Slg. 1999, I-6269) sowie implizit Urteil vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98 (TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-151, Randnr. 30). - EuGH, 05.06.1986 - 103/84
Kommission / Italien
Denn selbst wenn Artikel 13 des Gesetzes Nr. 308 als Maßnahme mit relativ geringer wirtschaftlicher Bedeutung eingestuft werden könnte, was nicht der Fall ist, da die Beihilfe in Höhe von 20 % des Kaufpreises eines Fahrzeugs gewährt wird und geeignet ist, sich angesichts der bedeutenden verfügbaren Summen auf den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten auszuwirken, ist daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof mehrfach ausgeführt hat, eine nationale Maßnahme nicht allein deshalb dem Verbot des Artikels 30 entgeht, weil die Behinderung der Einfuhr geringfügig ist und noch andere Möglichkeiten des Vertriebs der eingeführten Erzeugnisse bestehen (Urteile vom 5. April 1984 in den Rechtssachen 177 und 178/82, Van de Haar u. a., Slg. 1984, 1797, und vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83, Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 837).1 Z 17/84|Europäisches Patentamt; 31.07.1986; J 18/84|RG; 05.02.1884; 18/84">18/84 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 1339) entschieden hat, Artikel 92 keinesfalls dazu dienen, die Vorschriften des EWG- Vertrages über den freien Warenverkehr außer Kraft zu setzen.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1986 - 103/84
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
Klar ist außerdem nach der Rechtsprechung, daß es für Artikel 30 auf eine derartige quantitative Betrachtung nicht ankommt und daß er auch eingreift, wenn nur mit geringen Behinderungen zu rechnen ist (vgl. etwa Urteil in der Rechtssache 269/83 6 ).In der Tat dürfte - soweit es bei der italienischen Maßnahme um eine Begünstigung städtischer Verkehrsbetriebe und die Veranlassung geht, den Betrieb auf energiesparende Fahrzeuge umzustellen - die Annahme naheliegen, der Artikel 92 greife deswegen nicht ein, weil die Begünstigten untereinander nicht im Wettbewerb stehen und 6 - Urteil vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83, Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 837.7 - Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76, Iannelli & Volpi SpA/Firma Paolo Meroni, Slg. 1977, 557.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1994 - C-412/93
Société d'importation Edouard Leclerc-Siplec gegen TF1 Publicité SA und M6 …
(39) Urteil vom 14. März 1985 in der Rechtssache 290/83 (Slg. 1985, 837). - Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88
Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.
- Urteile vom 5. April 1984 in den verbundenen Rechtssachen 177/82 und 178/82 (Van de Haar, Slg. 1984, 1797, Randnr. 13), vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 837, Randnr. 10) und vom 5. Mai 1986 in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 18).
Rechtsprechung
BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 209/83, 269/83, 2 BvR 269/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1985 - 269/83 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Maßnahmen gleicher Wirkung - Ermäßigte Postgebühren für inländische Zeitungen und Zeitschriften
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1985 - 269/83
- EuGH, 14.03.1985 - 269/83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1985 - 269/83
Danach ist als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten anzusehen, "die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittel- 1 - Urteil vom 10. Dezember 1968 in der Rechtssache 7/68 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik - Slg. 1968, 633.2 - Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 - Staatsanwaltschaft/Benoit und Gustave Dassonvillc - Slg. 1974, 837. - EuGH, 05.04.1984 - 177/82
Van de Haar
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1985 - 269/83
Gegen diese Beurteilung läßt sich im übrigen auch nicht einwenden, der Preis von 3 - Urteil vom 5. April 1984 in den verbundenen Rechtssachen 177 und 178/82 - Strafverfahren gegen 'Jan van de Haar und Kaveka de Meern BV - Slg. 1984, 1797.