Rechtsprechung
   BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83   

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https://dejure.org/1983,633
BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83 (https://dejure.org/1983,633)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.1983 - 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83 (https://dejure.org/1983,633)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 1983 - 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83 (https://dejure.org/1983,633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Voraussetzungen - Durchführung einer Volkszählung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Voraussetzungen; Durchführung einer Volkszählung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Voraussetzungen; Durchführung einer Volkszählung

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.03.1983)

    Volkszählung: Trotz aller Boykott-Drohungen beharrt Bonn auf der geplanten Volkszählung am 27. April

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 67
  • NJW 1983, 1307
  • VBlBW 1983, 239
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83
    Die einstweilige Anordnung kann gerade deshalb nötig werden, weil dem Gericht die zur gewissenhaften und umfassenden Prüfung der für die Entscheidung der Hauptsache erheblichen Rechtsfragen erforderliche Zeit fehlt; es wäre dann nicht angängig, den Erlaß einer einstweiligen Anordnung von etwas Ungewissem, der summarischen Abschätzung der Erfolgschancen in der Hauptsache, abhängig zu machen (BVerfGE 7, 367 (371)).

    Solange sich auch insoweit eine Grundrechtsverletzung nicht ausschließen läßt, muß auch die nur einmalige und in gutem Glauben an die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen begangene Verletzung als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl angesehen werden (vgl BVerfGE 7, 367 (373); 34, 341 (344)).

    Diese Kosten könnten im Falle einer Verschiebung der Volkszählung weitgehend verloren sein (vgl dazu BVerfGE 7, 367 (374)).

  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83
    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerden aber Erfolg hätten, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen, den Verfassungsbeschwerden aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 34, 341 (342) mwN).

    Solange sich auch insoweit eine Grundrechtsverletzung nicht ausschließen läßt, muß auch die nur einmalige und in gutem Glauben an die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen begangene Verletzung als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl angesehen werden (vgl BVerfGE 7, 367 (373); 34, 341 (344)).

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83
    In dem Verfahren über die Hauptsache werden Grundfragen des Schutzes grundrechtlicher Positionen des Einzelnen als gemeinschaftsgebundene und gemeinschaftsbezogene Persönlichkeit unter den besonderen Bedingungen der seit der Mikrozensus-Entscheidung von 1969 (BVerfGE 27, 1) fortentwickelten Möglichkeiten der Statistik und der automatischen Datenverarbeitung aufgeworfen, die einer eingehenden Prüfung bedürfen.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Der Erlaß der einstweiligen Anordnung vom 13. April 1983 (EuGRZ 1983, S. 171 = BVerfGE 64, 67) hat die Voraussetzungen für eine solche Prüfung geschaffen.
  • BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dann im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 89, 38 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, www.bverfg.de, Rn. 11 m.w.N.; stRspr).

    Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Der strenge Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG erhöht sich, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.1985 - 269/83   

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https://dejure.org/1985,2585
EuGH, 14.03.1985 - 269/83 (https://dejure.org/1985,2585)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.1985 - 269/83 (https://dejure.org/1985,2585)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 1985 - 269/83 (https://dejure.org/1985,2585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - ERMÄSSIGTE POSTGEBÜHREN FÜR INLÄNDISCHE DRUCKWERKE

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung; Ermäßigung der Postgebühren für Zeitungen und Zeitschriften; Vereinbarkeit nationaler Handelsregelungen mit dem Gemeinschaftsrecht; Ermäßigte Postgebühren für im Inland hergestellte ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - ERMÄSSIGTE POSTGEBÜHREN FÜR INLÄNDISCHE DRUCKWERKE

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Maßnahmen gleicher Wirkung - Ermäßigte Postgebühren für inländische Zeitungen und Zeitschriften.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.03.1983 - 155/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 14.03.1985 - 269/83
    i2 Überdies stellt das Erfordernis, daß bei den in den anderen Mitgliedstaaten gedruckten Druckwerken ein Verantwortlicher französischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Frankreich zu benennen ist, für sich genommen eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung dar, wie sich unter anderem aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531) ergibt.
  • EuGH, 05.04.1984 - 177/82

    Van de Haar

    Auszug aus EuGH, 14.03.1985 - 269/83
    io Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. April 1984 in den verbundenen Rechtssachen 177 und 178/82 (van de Haar u. a., Slg. 1984, 1797) entschieden hat, entgeht eine nationale Maßnahme selbst dann nicht dem Verbot des Artikels 30, wenn die Behinderung der Einfuhren gering ist und noch andere Möglichkeiten für den Vertrieb der eingeführten Erzeugnisse, wie hier der Kioskverkauf oder die Aufgabe bei der Post im Ausland, bestehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-383/01

    De Danske Bilimportører

    Wie der Gerichtshof im Urteil Kommission/Frankreich(25) ausgeführt hat, "[stellt] selbst eine Abgabe, die bei Fehlen eines gleichen oder gleichartigen inländischen Erzeugnisses auf ein aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführtes Erzeugnis erhoben wird, keine Maßnahme gleicher Wirkung, sondern eine inländische Abgabe im Sinne des Artikels [90] [dar], wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung der Erzeugnisse erfasst".

    Wie die Kommission dargelegt hat, hat der Gerichtshof z. B. im Urteil Kommission/Frankreich(32) eine Steuervergünstigung für die Presse in Bezug auf Veröffentlichungen geprüft, die in Frankreich, nicht aber in anderen Mitgliedstaaten gedruckt werden, und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine solche Vergünstigung geeignet sei, die Einfuhr zu hemmen, und folglich als eine gemäß Artikel 28 verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen sei.

    Allerdings kann die Auffassung vertreten werden, dass das Urteil Kommission/Frankreich, in dem die Möglichkeit, dass Artikel 90 ein sachgerechterer Beurteilungsmaßstab sein könnte, offenbar nicht in Betracht gezogen wurde, auf eine andere Grundlage hätte gestellt werden müssen; auch unterscheidet sich die Art der Abgabe, um die es im Urteil Franzén ging, zweifellos von einer Steuer auf Waren, so dass Artikel 90 jedenfalls nicht sachgerecht gewesen wäre.

    19: - Vgl. z. B. Urteile vom 5. April 1984 in den Rechtssachen 177/82 und 178/82 (Van de Haar, Slg. 1984, 1797, Randnr. 13), vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299, Randnr. 20), vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 837, Randnr. 10) und vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 18).

    26: - Zum Beispiel in einer Reihe von Rechtssachen bezüglich der französischen Kraftfahrzeugsteuern; vgl. zu einem neueren Fall Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98

    GENERALANWALT F.G. JACOBS IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE

    122: - Vgl. oben, Nr. 25.123: - Vgl. oben, Nr. 28.124: - Vgl. einerseits z. B. Urteile vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299, Randnr. 20), vom 5. April 1984 in den verbundenen Rechtssachen 177/82 und 178/82 (Van de Haar und Kaveka de Meern, Slg. 1984, 1797, Randnr. 13), vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 837, Randnr. 10) und in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, zitiert in Fußnote 116, Randnr. 18), andererseits z. B. Urteile vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-266/96 (Corsica Ferries France, Slg. 1998, I-3949, Randnr. 31), vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-44/98 (BASF, Slg. 1999, I-6269) sowie implizit Urteil vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98 (TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-151, Randnr. 30).
  • EuGH, 05.06.1986 - 103/84

    Kommission / Italien

    Denn selbst wenn Artikel 13 des Gesetzes Nr. 308 als Maßnahme mit relativ geringer wirtschaftlicher Bedeutung eingestuft werden könnte, was nicht der Fall ist, da die Beihilfe in Höhe von 20 % des Kaufpreises eines Fahrzeugs gewährt wird und geeignet ist, sich angesichts der bedeutenden verfügbaren Summen auf den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten auszuwirken, ist daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof mehrfach ausgeführt hat, eine nationale Maßnahme nicht allein deshalb dem Verbot des Artikels 30 entgeht, weil die Behinderung der Einfuhr geringfügig ist und noch andere Möglichkeiten des Vertriebs der eingeführten Erzeugnisse bestehen (Urteile vom 5. April 1984 in den Rechtssachen 177 und 178/82, Van de Haar u. a., Slg. 1984, 1797, und vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83, Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 837).

    1 Z 17/84|Europäisches Patentamt; 31.07.1986; J 18/84|RG; 05.02.1884; 18/84">18/84 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 1339) entschieden hat, Artikel 92 keinesfalls dazu dienen, die Vorschriften des EWG- Vertrages über den freien Warenverkehr außer Kraft zu setzen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1986 - 103/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    Klar ist außerdem nach der Rechtsprechung, daß es für Artikel 30 auf eine derartige quantitative Betrachtung nicht ankommt und daß er auch eingreift, wenn nur mit geringen Behinderungen zu rechnen ist (vgl. etwa Urteil in der Rechtssache 269/83 6 ).

    In der Tat dürfte - soweit es bei der italienischen Maßnahme um eine Begünstigung städtischer Verkehrsbetriebe und die Veranlassung geht, den Betrieb auf energiesparende Fahrzeuge umzustellen - die Annahme naheliegen, der Artikel 92 greife deswegen nicht ein, weil die Begünstigten untereinander nicht im Wettbewerb stehen und 6 - Urteil vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83, Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 837.7 - Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76, Iannelli & Volpi SpA/Firma Paolo Meroni, Slg. 1977, 557.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1994 - C-412/93

    Société d'importation Edouard Leclerc-Siplec gegen TF1 Publicité SA und M6

    (39) Urteil vom 14. März 1985 in der Rechtssache 290/83 (Slg. 1985, 837).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88

    Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.

    - Urteile vom 5. April 1984 in den verbundenen Rechtssachen 177/82 und 178/82 (Van de Haar, Slg. 1984, 1797, Randnr. 13), vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 837, Randnr. 10) und vom 5. Mai 1986 in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 18).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 209/83, 269/83, 2 BvR 269/83   

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https://dejure.org/1983,20485
BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 209/83, 269/83, 2 BvR 269/83 (https://dejure.org/1983,20485)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.1983 - 2 BvR 209/83, 269/83, 2 BvR 269/83 (https://dejure.org/1983,20485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1985 - 269/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,11830
Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1985 - 269/83 (https://dejure.org/1985,11830)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.01.1985 - 269/83 (https://dejure.org/1985,11830)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - 269/83 (https://dejure.org/1985,11830)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Maßnahmen gleicher Wirkung - Ermäßigte Postgebühren für inländische Zeitungen und Zeitschriften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1985 - 269/83
    Danach ist als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten anzusehen, "die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittel- 1 - Urteil vom 10. Dezember 1968 in der Rechtssache 7/68 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik - Slg. 1968, 633.2 - Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 - Staatsanwaltschaft/Benoit und Gustave Dassonvillc - Slg. 1974, 837.
  • EuGH, 05.04.1984 - 177/82

    Van de Haar

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1985 - 269/83
    Gegen diese Beurteilung läßt sich im übrigen auch nicht einwenden, der Preis von 3 - Urteil vom 5. April 1984 in den verbundenen Rechtssachen 177 und 178/82 - Strafverfahren gegen 'Jan van de Haar und Kaveka de Meern BV - Slg. 1984, 1797.
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