Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 05.07.1988 - 269/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1154
EuGH, 05.07.1988 - 269/86 (https://dejure.org/1988,1154)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.1988 - 269/86 (https://dejure.org/1988,1154)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 1988 - 269/86 (https://dejure.org/1988,1154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Mol / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 2
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuer auf die Lieferung von Gegenständen innerhalb eines Mitgliedstaats - Anwendung auf Betäubungsmittel, die sich im illegalen Handel befinden - Unzulässigkeit - Strafverfolgung - ...

  • EU-Kommission

    Mol / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

  • Wolters Kluwer

    Keine Mehrwertsteuer auf unerlaubte Lieferung von Amphetaminen soweit diese Erzeugnisse nicht Gegenstand des von den zuständigen Behörden streng überwachten Vertriebs sind; Keine Entstehung von Einfuhrumstatzsteuer auf unerlaubte Lieferung von Betäubungsmitteln die im ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie ( 77/388 ) des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - e... inheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 2; ; EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuer auf die Lieferung von Gegenständen innerhalb eines Mitgliedstaats - Anwendung auf Betäubungsmittel, die sich im illegalen Handel befinden - Unzulässigkeit - Strafverfolgung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 28.02.1984 - 294/82

    Einberger / Hauptzollamt Freiburg

    Auszug aus EuGH, 05.07.1988 - 269/86
    Februar 1984 in der Rechtssache 294/82 ( Einberger II, Slg . 1984, 1177 ), nicht entschieden worden sei .
  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Da die Schädlichkeit von Betäubungsmitteln, einschließlich derjenigen auf Hanfbasis, allgemein anerkannt ist, ist ihr Inverkehrbringen in allen Mitgliedstaaten verboten; lediglich ein streng überwachter Handel, der der Verwendung für medizinische und wissenschaftliche Zwecke dient, ist davon ausgenommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Februar 1981, Horvath, 50/80, Slg. 1981, 385, Randnr. 10, vom 26. Oktober 1982, Wolf, 221/81, Slg. 1982, 3681, Randnr. 8, vom 26. Oktober 1982, Einberger, 240/81, Slg. 1982, 3699, Randnr. 8, vom 28. Februar 1984, Einberger, 294/82, Slg. 1984, 1177, Randnr. 15, vom 5. Juli 1988, Mol, 269/86, Slg. 1988, 3627, Randnr. 15, und Vereniging Happy Family Rustenburgerstraat, Randnr. 17).
  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10

    The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen -

    Nach ständiger Rechtsprechung verbietet jedoch der Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Bereich der Mehrwertsteuererhebung eine allgemeine Differenzierung zwischen unerlaubten und erlaubten Geschäften (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Juli 1988, Mol, 269/86, Slg. 1988, 3627, Randnr. 18, vom 29. Juni 1999, Coffeeshop "Siberië", C-158/98, Slg. 1999, I-3971, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18

    B S und C A (Commercialisation du cannabidiol - CBD)

    Vgl. auch Urteile vom 5. Februar 1981, Horvath (50/80, EU:C:1981:34, Rn. 10 bis 13), vom 26. Oktober 1982, Wolf (221/81, EU:C:1982:363, Rn. 8 bis 13 und 16), vom 26. Oktober 1982, Einberger (240/81, EU:C:1982:364, Rn. 8 bis 13 und 16), vom 28. Februar 1984, Einberger (294/82, EU:C:1984:81, Rn. 14, 15 und 22), vom 5. Juli 1988, Mol (269/86, EU:C:1988:359, Rn. 15, 16 und 21), und vom 5. Juli 1988, Vereniging Happy Family Rustenburgerstraat (289/86, EU:C:1988:360, Rn. 17, 18 und 23).

    Ich weise zudem darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Juli 1988, Mol (269/86, EU:C:1988:359, Rn. 24 und 25), feststellt, dass das Übereinkommen über psychotrope Stoffe Amphetamine als psychotrope Stoffe behandelt, und in seinem Urteil vom 5. Juli 1988, Vereniging Happy Family Rustenburgerstraat (289/86, EU:C:1988:360, Rn. 3 und 25), dass das Einheits-Übereinkommen Erzeugnisse, die, wie Haschisch, aus indischem Hanf gewonnen werden, als Betäubungsmittel betrachtet.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1988 - 269/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,19627
Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1988 - 269/86 (https://dejure.org/1988,19627)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.04.1988 - 269/86 (https://dejure.org/1988,19627)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. April 1988 - 269/86 (https://dejure.org/1988,19627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,19627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    W. J. R. Mol gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen.

    Mehrwertsteuer auf die unerlaubte Lieferung von Betäubungsmitteln innerhalb eines Mitgliedstaats

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.07.1988 - 289/86

    Happy Family / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1988 - 269/86
    meine Herren Richter! 1. In den Vorabentscheidungssachen 269/86 und 289/86, zu denen ich hiermit Stellung nehme, haben Sie erneut zu prüfen, ob der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln der Mehrwertsteuer unterliegt.

    Mit Urteil vom 29. Oktober 1986 hat er daher gemäß Artikel 177 Absatz 3 EWG-Vertrag das Verfahren ausgesetzt und Ihnen folgende Frage vorgelegt: "Ist Artikel 2 der Sechsten Richtlinie so auszulegen, daß Lieferungen von Amphetaminen, die im Inland gegen Entgelt ausgeführt werden, nicht der Mehrwertsteuer unterworfen werden können, wenn diese Lieferungen gesetzlich verboten sind?" Kommen wir zur Rechtssache 289/86.

    Die niederländische Regierung und die Kommission sind, ebenso wie die Vereinigung Happy Family in der Rechtssache 289/86, in den mündlichen Verhandlungen aufgetreten, während Herr Mol in der Rechtssache 269/86 nur an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat.

  • EuGH, 28.02.1984 - 294/82

    Einberger / Hauptzollamt Freiburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1988 - 269/86
    Daraufhin erhob die Vereinigung Klage beim Gerechtshof Amsterdam unter Berufung darauf, daß nach Ihrem Urteil vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 294/82 (Einberger II, Slg. 1984, 1177) die Einnahmen aus dem Verkauf von Betäubungsmitteln nicht steuerbar seien.

    Erinnern wir uns: Daß die Einfuhr von Betäubungsmitteln weder einem Zoll noch der Mehrwertsteuer unterliegt, ist nach dem Urteil Einberger II auf das Einfuhr- und.

  • EuGH, 05.02.1981 - 50/80

    Horvath / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1988 - 269/86
    betreffen drei die Frage, inwieweit derartige Gegenstände zollpflichtig sind (Urteile vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 50/80, Horváth, Sig.
  • EuGH, 26.10.1982 - 221/81

    Wolf / Hauptzollamt Düsseldorf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1988 - 269/86
    1981, 385, sowie vom 26. Oktober 1982 in den Rechtssachen 221/81, Wolf, und 240/81, Einberger I, Slg. 1982, 3681 bzw. 3699), während es im letzten darum geht, ob sie der Umsatzsteuer unterliegen (Urteil vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 294/82, Einberger II, a. a. O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht