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   EGMR, 03.11.2009 - 26958/07   

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EGMR, 03.11.2009 - 26958/07 (https://dejure.org/2009,26958)
EGMR, Entscheidung vom 03.11.2009 - 26958/07 (https://dejure.org/2009,26958)
EGMR, Entscheidung vom 03. November 2009 - 26958/07 (https://dejure.org/2009,26958)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 10.02.2009 - 40384/04

    D. S. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 03.11.2009 - 26958/07
    Die vorliegende Rechtssache ähnelt der Entscheidung des Gerichtshofs im Fall S. ./. Deutschland (siehe S. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 40384/04, 10. Februar 2009).
  • EGMR, 12.02.2008 - 21906/04

    KAFKARIS c. CHYPRE

    Auszug aus EGMR, 03.11.2009 - 26958/07
    Eine Analyse der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu dieser Frage zeigt, dass es nach Artikel 3 genügt, wenn das innerstaatliche Recht die Möglichkeit der Überprüfung einer lebenslangen Freiheitsstrafe im Hinblick auf ihre Umwandlung, Ermäßigung, Beendigung oder die bedingte Entlassung des Gefangenen vorsieht (siehe u.a. Kafkaris ./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 21906/04, Urteil vom 12. Februar 2008, Rdnrn. 97, 98).
  • BGH, 19.06.2012 - 4 ARs 5/12

    Auslieferung und europäischer Haftbefehl bei drohender lebenslanger

    Diese Mindeststandards sind vorliegend nicht nur durch das mögliche Gnadenverfahren, sondern auch durch die nach Art. 78 § 3 des polnischen Strafgesetzbuches vorgesehene gerichtliche Überprüfung der Reststrafenaussetzung nach 25 Jahren gewahrt (vgl. dazu auch EGMR, Beschluss vom 3. November 2009 - 26958/07 (M. ./. Deutschland), EuGRZ 2010, 283, 284), zumal nach deutschem Recht in Fällen der versuchten vorsätzlichen Tötung eines Menschen ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Ausl 29/14

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer zeitigen Freiheitsstrafe

    Denn eine Sanktion in dieser Höhe ist auch nicht faktisch als lebenslange Freiheitsstrafe zu werten (vgl. dazu auch: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 3. November 2009 - 26958/07 -, juris).
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