Rechtsprechung
EGMR, 03.11.2009 - 26958/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.06.2012 - 4 ARs 5/12
Auslieferung und europäischer Haftbefehl bei drohender lebenslanger …
Diese Mindeststandards sind vorliegend nicht nur durch das mögliche Gnadenverfahren, sondern auch durch die nach Art. 78 § 3 des polnischen Strafgesetzbuches vorgesehene gerichtliche Überprüfung der Reststrafenaussetzung nach 25 Jahren gewahrt (vgl. dazu auch EGMR, Beschluss vom 3. November 2009 - 26958/07 (M. ./. Deutschland), EuGRZ 2010, 283, 284), zumal nach deutschem Recht in Fällen der versuchten vorsätzlichen Tötung eines Menschen ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden kann. - OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Ausl 29/14
Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer zeitigen Freiheitsstrafe …
Denn eine Sanktion in dieser Höhe ist auch nicht faktisch als lebenslange Freiheitsstrafe zu werten (vgl. dazu auch: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 3. November 2009 - 26958/07 -, juris).