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   VG Berlin, 24.07.2007 - 27 A 180.06   

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https://dejure.org/2007,35592
VG Berlin, 24.07.2007 - 27 A 180.06 (https://dejure.org/2007,35592)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.07.2007 - 27 A 180.06 (https://dejure.org/2007,35592)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 27 A 180.06 (https://dejure.org/2007,35592)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VG Berlin, 24.07.2007 - 27 A 180.06
    Der Gesetzgeber hat mit § 25 Abs. 5 Sätze 1 und 2 AufG die Gruppe der Ausländer in den Blick genommen, die schon langfristig geduldet werden, weil ihre Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit einem Wegfall des Ausreisehindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist; diesem Personenkreis soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, um die vom BVerwG (vgl. Urteil vom 25. September 1997 - 1 C 3/97 - RdNr. 18 - juris -) bereits mit dem AuslG für unvereinbar gehaltene Praxis der Kettenduldung zu beenden (vgl. BT-Drucks. 15/420 [80]).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VG Berlin, 24.07.2007 - 27 A 180.06
    3 - rechtfertige: Ausnahmefälle sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regel(versagungs)grundes beseitigt (BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 1 C 25/93 - zu § 7 AuslG, juris).
  • BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81

    Ausländer - Ausweisung - Befristung - Sperrwirkung - Ermessen

    Auszug aus VG Berlin, 24.07.2007 - 27 A 180.06
    Der Umstand, dass die Straftaten des Klägers noch keinem Verwertungsverbot (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 1984, 1 C 57/81 = BVerwGE 69, 137 ff) unterliegen, weil die Tilgungsfrist nach § 46 Abs. 1 Nr. 4 BZRG bei Weitem noch nicht abgelaufen ist, ist für die Frage der Aktualität des Ausweisungsgrundes unbedeutend; das gesetzliche Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG setzt nur einen äußeren Rahmen und lässt nicht den Umkehrschluss zu, dass die Straftaten bis zur Tilgungsreife als Ausweisungsgrund in jedem Falle vorhaltbar sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 13 S 2483/07

    Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon

    Insofern ist die Rechts- und Faktenlage eindeutig (siehe auch den Beschluss des Senats im Verfahren der Prozesskostenhilfe vom 12.3.2007 - 13 S 3029/06 - VG Freiburg, Urteil vom 24.4.2008 - 4 K 280/06 - m.w.N., juris, Rn 26; VG Berlin, Urteil vom 24.7.2007 - 27 A 180.06 -, juris Rn 16; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.6.2007 - 3 B 34.05 -, juris, Rn 36; VG Sigmaringen, Urteil vom 20.7.2006 - 8 K 577/04 -, juris Rn 44, je m.w.N.).

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung davon aus, dass - möglicherweise abgesehen von Einzelfällen - die Ausstellung von Rückreisepapieren an Palästinenser ohne entsprechende Zusage in aller Regel verweigert wird (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.12.2006 a.a.O; siehe auch OVG Brandenburg, Urteil vom 1.7.2004 a.a.O; Auswärtiges Amt, Auskunft vom 23.4.2004 an VG Cottbus); die Beschaffung von Heimreisedokumenten für diesen Personenkreis durch eigene Bemühungen sei - so der gemeinsame "Tenor" der diese Problematik betreffenden Entscheidungen - gegenwärtig praktisch ausgeschlossen (so VG Freiburg, Urteil vom 24.4.2008 a.a.O., VG Berlin, Urteil vom 24.7.2007 a.a.O., zur früheren Zeit siehe VG Freiburg, Urteil vom 17.3.2005 a.a.O.; VG Berlin, Urteil vom 9.8.2004 - 21 A 589.02 - VG Potsdam, Urteil vom 20.2.2004 - 14 K 1253/03 - und VG Hannover, Urteil vom 21.7.2003 - 6 A 3718/00 -).

    Selbst wenn die von dem Kläger zuletzt begangene Straftat nach den Umständen des Einzelfalles nicht schwer wiegt und ein Betrugsvorsatz wohl kaum angenommen werden kann, verbleibt der Beklagten ein entsprechender Entscheidungsspielraum (insoweit großzügiger: VG Berlin, Urteil vom 24.7.2007 a.a.O.).

  • VG Freiburg, 24.04.2008 - 4 K 280/06

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Regelversagungsgrund der Nichterfüllung der

    Der Fall des Klägers dürfte ein (weiterer) Beleg dafür sein, dass die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach derzeit für palästinensische Volkszugehörige aus dem Libanon grundsätzlich von einer tatsächlichen Unmöglichkeit der Ausreise und Abschiebung in den Libanon auszugehen und die Beschaffung von Heimreisedokumenten für diesen Personenkreis, der in Deutschland lediglich geduldet werde, durch eigene Bemühungen gegenwärtig ausgeschlossen sei, wohl zutreffend ist ( vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 24.07.2007 - 27 A 180/06 -, sowie - ausführlich - VG Freiburg, Urteil vom 17.03.2005 - 1 K 1065/04 -, jew. m.w.N. ).
  • VG Oldenburg, 05.07.2010 - 11 A 875/09

    Aufenthaltserlaubnis für Palästinenser aus dem Libanon; Palästinenser Libanon;

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Urteil vom 3. Dezember 2008 - 13 S 2483/07 - InfAuslR 2009, 109) werden palästinensischen Volkszugehörigen aus dem Libanon von der libanesischen Auslandsvertretung in Deutschland in der Regel ohne Vorlage von Aufenthaltszusagen der Ausländerbehörden keine für die Rückreise ausreichenden Papiere ausgestellt (ebenso OVG Brandenburg, Urteil vom 1. Juli 2004 - 4 A 747/03 - ; VG Freiburg, Urteil vom 24. April 2008 - 4 K 280/06 - ; VG Berlin, Urteil vom 24. Juli 2007 - 27 A 180.06 - ).
  • VG Stuttgart, 22.11.2010 - 11 K 847/10

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Unerheblich ist, ob die der Ausweisung des Klägers zugrundeliegende Straftat, die inzwischen über zehn Jahre zurückliegt, noch einen aktuellen Ausweisungsgrund darstellt; denn § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG setzt nicht voraus, dass durch den Ausweisungsgrund aktuell eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder sonstiger öffentlicher Interessen des Staates zu befürchten ist (a. A. VG Hamburg, Urt. v. 24.11.2006 - 10 K 3207/05 - juris - VG Berlin, Urt. v. 24.07.2007 - 27 A 180.06 - juris - Huber in: Huber, AufenthG § 5 Rdnr. 6; Bäuerle in: GK-AufenthG Stand November 2006 II - § 5 Rn. 104; Ziff. 5.1.2.2 AufenthG-VwV v. 26.10.2009 - GMBl 2009 S. 877).
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