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   VG Berlin, 13.11.2003 - 27 A 206.02, 27 A 9.03   

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https://dejure.org/2003,25740
VG Berlin, 13.11.2003 - 27 A 206.02, 27 A 9.03 (https://dejure.org/2003,25740)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.11.2003 - 27 A 206.02, 27 A 9.03 (https://dejure.org/2003,25740)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. November 2003 - 27 A 206.02, 27 A 9.03 (https://dejure.org/2003,25740)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Werbeeinnahmen-Abschöpfung nach MDStV rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeeinnahmen-Abschöpfung nach MDStV rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 13.11.2003 - 27 A 9.03

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen nach Maßgabe des Medienstaatsvertrages

    Hiergegen richtete sich zunächst die Klage in dem Verfahren VG 27 A 206.02.

    Das Restverfahren VG 27 A 206.02 wurde sodann eingestellt.

    Nachdem die Klägerin im ursprünglichen Verfahren VG 27 A 206.02 deutlich gemacht hatte, die begehrte Auskunft nicht erteilen zu wollen, gab der Direktor der Beklagten "in Vollziehung der Beschlüsse des Medienrates vom 11. September und vom 16. Dezember 2002" der Klägerin mit Bescheid vom 18. Dezember 2002 auf, die im Zusammenhang mit den wegen der Beiträge ... beanstandeten Sendungen ... vom 27. November 2001 und vom 29. Januar 2002 erzielten Entgelte in Höhe von insgesamt 75.000,- Euro an die Medienanstalt abzuführen, und setzte die Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO aus.

    Zur Begründung verwies er auf den Beanstandungsbescheid vom 27. Juni 2002 und gab die Ausführungen der Klageerwiderung im Verfahren VG 27 A 206.02 wieder.

    Im Rahmen ihres Einschreitensermessens hätte die Beklagte zudem berücksichtigen müssen, dass die Abschöpfungsvorschrift verfassungsrechtlich bedenklich sei, und deshalb erwägen müssen, ob die Klärung dieser Frage im Verfahren VG 27 A 206.02 abwarten sei.

    Die Frage der Rechtmäßigkeit der Schätzung könnte sich erledigen, da die Klägerin nunmehr Bereitschaft zeige, die gewünschte Auskunft zu geben, falls das Auskunftsbegehren im Verfahren VG 27 A 206.02 Bestand haben sollte.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08

    Bimmel-Bingo - Werbeentgeltabführungspflicht für beanstandete Sendungen

    Hiergegen hat die Klägerin am 24. Juli 2002 Anfechtungsklage erhoben (VG 27 A 206.02), die sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 13. November 2003 nur hinsichtlich der Beanstandung der Beiträge zurückgenommen hat.

    Im Rahmen der Klageerwiderung des Verfahrens VG 27 A 206.02 hatte die Beklagte mit Schriftsatz vom 15. Januar 2003 u.a. Folgendes erklärt: "Soweit die Klage sich auch gegen das Auskunftsverlangen zur Vorbereitung dieses mittlerweile ergangenen Bescheides wendet, hält die Medienanstalt an diesem Auskunftsverlangen nicht mehr fest; der Medienrat hat vielmehr die abzuführende Summe im Wege der Schätzung ermittelt, was im Bescheid vom 18. Dezember 2002 im einzelnen dargelegt wird".

  • BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11

    Werbeentgeltabschöpfung; Auskunftsverlangen; Beanstandung; Medienaufsicht;

    Nachdem die Klägerin hiergegen Klage erhoben hatte (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 27 A 206.02), gab die Beklagte ihr mit weiterem Bescheid vom 18. Dezember 2002 auf, die mit den beanstandeten Sendungen vom 27. November 2001 und vom 29. Januar 2002 erzielten Entgelte in Höhe von insgesamt 75 000 EUR an sie abzuführen.
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