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   VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08   

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https://dejure.org/2008,1442
VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08 (https://dejure.org/2008,1442)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.10.2008 - 27 A 232.08 (https://dejure.org/2008,1442)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - 27 A 232.08 (https://dejure.org/2008,1442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    Vorläufig keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

  • Telemedicus

    Vorläufig keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsetzung der Verpflichtung zur Vorhaltung der technischen Anlagen zur Vorratsdatenspeicherung ; Einrichtungen zur Vorratsspeicherung auf eigene Kosten ; Zulässigkeit von Regelungen der Berufsausübung durch das Apothekenurteil ; Mittel zur Erreichung des verfolgten ...

Kurzfassungen/Presse (18)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten bereit halten

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten bereit halten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten bereit halten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten bereit halten

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Vorratsdatenspeicherung - wegen der Kosten

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zunächst keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten bereit halten

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten bereit halten

  • heise.de (Pressebericht, 21.10.2008)

    BT Deutschland darf Vorratsdatenspeicherung vorerst aussetzen

  • heise.de (Pressebericht, 21.10.2008)

    BT Deutschland darf Vorratsdatenspeicherung vorerst aussetzen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    TK-Anbieter muss zur Vorratsdatenspeicherung keine Technik auf eigene Kosten bereit halten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    TK-Anbieter muss zur Vorratsdatenspeicherung keine Technik auf eigene Kosten bereit halten

  • compliancemagazin.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten?

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten bereithalten

  • beck.de (Kurzinformation)

    Befreiung der Unternehmen von der Vorratsdatenspeicherung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TK-Anbieter muss zur Vorratsdatenspeicherung keine Technik auf eigene Kosten bereit halten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TK-Anbieter muss zur Vorratsdatenspeicherung keine Technik auf eigene Kosten bereit halten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten bereit halten

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsanmerkung)

    Beschluss gegen Vorratsdatenspeicherung (Thomas Mike Peters)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 845
  • K&R 2009, 64
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08
    Je empfindlicher die Berufsausübenden in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt werden, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen die Regelung zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; stRspr).

    Die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Private ist nicht schon für sich genommen unzumutbar (BVerfGE 30, 292).

    (b) Ein Zurechnungsmoment liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann vor, wenn es sich bei der zu übernehmenden Pflicht um eine nicht unternehmensfremde Tätigkeit handelt und diese nicht in erheblicher Weise Betriebsmittel bindet (Kuponsteuer, BVerfGE 22, 380; Mineralölbevorratung, BVerfGE 30, 292).

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08
    (b) Ein Zurechnungsmoment liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann vor, wenn es sich bei der zu übernehmenden Pflicht um eine nicht unternehmensfremde Tätigkeit handelt und diese nicht in erheblicher Weise Betriebsmittel bindet (Kuponsteuer, BVerfGE 22, 380; Mineralölbevorratung, BVerfGE 30, 292).

    Denn nach dem - unwidersprochenen - Vortrag der Antragstellerin sind auch vorliegend die Implementierungs- und Betriebskosten für die Technik zur Vorratsdatenspeicherung mit ... Euro bzw. ...Euro jährlich nicht so unbedeutend, daß eine Bindung erheblicher Betriebsmittel im Sinne von BVerfGE 22, 380 von vornherein ausscheidet.

  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08
    (c) Ein Zurechnungsmoment kann sich nach der Rechtsprechung weiter aus der besonderen Sach- und Verantwortungsnähe ergeben (so etwa für die Abführung von Kirchlohnsteuer BVerfGE 44, 103 und Lohnsteuer BFH BStBI, 1963, III S.. 468 durch den Arbeitgeber und die Verpflichtung von Tabakherstellern zur Anbringung von Warnhinweisen BVerfGE 95, 173).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08

    Kostentragung bei Auslandskopfüberwachung - Zu den Anforderungen des Art. 100

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08
    Angesichts der bestehenden und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorliegenden (der Vorlagebeschluß der Kammer wird unter BVerfG 1 BvL 7/08 geführt) Zweifel des Gerichts an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 110 Abs, 1 Satz 1 TKG ist aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden, bei der die der Antragstellerin entstehenden Nachteile, die ihr entstehen, wenn sie die Überwachungstechnik auf ihre Kosten einrichten und bereithalten muß, mit den Nachteilen abzuwägen sind, die im Hinblick auf den Zweck der Vorratsdatenspeicherung entstehen, wenn die Antragstellerin diese Uberwachungstechnik nicht einrichtet.
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08
    Im Schrifttum wird die Sach- und Verantwortungsnähe auch aus dem polizeirechtlichen Störer- und Zweckveranlassergedanken (Scholz a.a.O. S. 183 f., Waechter, VerwArch 1996, 68 ) sowie - im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Luftsicherheitsgebühr (BVerwGE 95, 188) - aus dem Gedanken einer besonderen Individualbegünstigung entwickelt.
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08
    (c) Ein Zurechnungsmoment kann sich nach der Rechtsprechung weiter aus der besonderen Sach- und Verantwortungsnähe ergeben (so etwa für die Abführung von Kirchlohnsteuer BVerfGE 44, 103 und Lohnsteuer BFH BStBI, 1963, III S.. 468 durch den Arbeitgeber und die Verpflichtung von Tabakherstellern zur Anbringung von Warnhinweisen BVerfGE 95, 173).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08
    In materieller Hinsicht sind gesetzliche Regelungen der Berufsausübung nach durch das Apothekenurteil (BVerfGE 7, 377) begründeter ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08
    In materieller Hinsicht sind gesetzliche Regelungen der Berufsausübung nach durch das Apothekenurteil (BVerfGE 7, 377) begründeter ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N).
  • VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07

    Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08
    Die Kammer hat bereits in einem vorangegangenen Verfahren ihre Rechtsauffassung, daß die sich aus § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr, 1 TKG für die Betreiber von Telekommunikationsanlagen ergebende Pflicht, "ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme auf eigene Kosten technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorzuhalten und organisatorische Vorkehrungen für deren unverzügliche Umsetzung zu treffen" gegen das Grundrecht des Betreibers aus Art. 12 Abs. 1 GG verstößt, dargelegt und dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG zur Entscheidung vorgelegt (Beschluß vom 2. Juli 2008, VG 27 A 3.07).
  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08
    In materieller Hinsicht sind gesetzliche Regelungen der Berufsausübung nach durch das Apothekenurteil (BVerfGE 7, 377) begründeter ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N).
  • VG Köln, 15.02.2000 - 22 K 5896/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2009 - 13 B 1392/09

    HanseNet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

    Der vom VG Berlin und von Teilen der Literatur bejahten Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Verpflichtung von TK-Unternehmen, technische Anlagen auf eigene Kosten vorzuhalten (§ 110 Abs. 1 Nr. 1 TKG), vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2.7.2008 - VG 27 A 3.07 -, MMR 2008, 851, nachgehend BVerfG, Beschluss vom 13.5.2009 - 1 BvL 7/08 -, MMR 2009, 606; VG Berlin, Beschluss vom 17.10.2008 - VG 27 A 332.08 -, MMR 2008, 845; Klesczewski, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 2. Aufl. 2009, § 110 Rdnr. 29, m. w. N., muss der Senat nicht weiter nachgehen.
  • VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08

    Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung II

    Wie bereits im Verfahren VG 27 A 232.08 mit Beschluss vom 17. Oktober 2008 geschehen, weist die Kammer zur Vermeidung von Missverständnissen auch hier darauf hin, dass weder die Wirksamkeit der europarechtlich (Richtlinie 2006/24/EG) vorgegebenen Vorratsdatenspeicherungspflicht noch die Verfassungsmäßigkeit der Umsetzung dieser Richtlinie in § 113a TKG in nationales Recht für die vorliegende Entscheidung von Bedeutung ist.
  • VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08

    Weitere Provider von Vorratsdatenspeicherung befreit

    Wie bereits im Verfahren VG 27 A 232.08 mit Beschluss vom 17. Oktober 2008 geschehen, weist die Kammer zur Vermeidung von Missverständnissen auch hier darauf hin, dass weder die Wirksamkeit der europarechtlich (Richtlinie 2006/24/EG) vorgegebenen Vorratsdatenspeicherungspflicht noch die Verfassungsmäßigkeit der Umsetzung dieser Richtlinie in § 113a TKG in nationales Recht für die vorliegende Entscheidung von Bedeutung ist.
  • VG Berlin, 20.05.2009 - 27 L 131.09
    Wie bereits im Verfahren VG 27 A 232.08 mit Beschluss vom 17. Oktober 2008 geschehen, weist die Kammer zur Vermeidung von Missverständnissen auch hier darauf hin, dass weder die Wirksamkeit der europarechtlich (Richtlinie 2006/24/EG) vorgegebenen Vorratsdatenspeicherungspflicht noch die Verfassungsmäßigkeit der Umsetzung dieser Richtlinie in § 113a TKG in nationales Recht für die vorliegende Entscheidung von Bedeutung ist.
  • VG Düsseldorf, 08.12.2010 - 10 K 8598/08

    Veranlagung einer Gebühr für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung der

    Aus diesem Grund sind die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin, Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - 27 A 3.07 - und vom 17. Oktober 2008 - 27 A 232.08 -, beide veröffentlicht in juris, die die Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen zur Vorhaltung von Anlagen zur Vorratsdatenspeicherung betreffen, hier nicht einschlägig.
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