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   VG Berlin, 26.05.2008 - 27 A 37.08   

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https://dejure.org/2008,3247
VG Berlin, 26.05.2008 - 27 A 37.08 (https://dejure.org/2008,3247)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.05.2008 - 27 A 37.08 (https://dejure.org/2008,3247)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 27 A 37.08 (https://dejure.org/2008,3247)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Quelle-Promotion" - Die Bezeichnung einer Dauerwerbesendung im Fernsehen mit dem Begriff "Promotion" stellt keinehinreichend deutliche Kennzeichnung im Sinne von § 7 Abs. 5 RStV dar.

  • Telemedicus

    Dauerwerbesendung keine "Promotion"

  • Telemedicus

    Dauerwerbesendung keine "Promotion"

  • aufrecht.de

    "Promotion" ist keine Kennzeichnung für Dauerwerbesendung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht als Dauerwerbesendung durch eine Kennzeichnung während des Verlaufs der Sendung mit dem Begriff Promotion; Beanstandung einer Verletzung der Kennzeichnungspflicht während einer Werbesendung

  • kanzlei.biz

    "Quelle - Promotion"

  • iprecht.de

    Dauerwerbesendung als Promotion gekennzeichnet unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Dauerwerbesendung darf nicht als "Promotion" gekennzeichnet werden

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Dauerwerbesendung keine "Promotion"

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Dauerwerbesendung darf nicht als "Promotion" gekennzeichnet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bezeichung "Promotion" für TV-Dauerwerbesendung nicht ausreichend

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    VG Berlin beanstandet Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung als "Promotion"

  • rechtsteufel.de (Kurzinformation)

    Eine Dauerwerbesendung ist keine Promotion

  • beck.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung als "Promotion" beanstandet

  • beck.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung als "Promotion" beanstandet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichung "Promotion" für TV-Dauerwerbesendung nicht ausreichend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Dauerwerbesendung darf nicht als Promotion gekennzeichnet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dauerwerbesendung darf nicht als "Promotion" gekennzeichnet werden - Promotion ist ein missverständlicher Anglizismus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 168
  • K&R 2008, 491
  • ZUM 2008, 810
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01

    Ausstrahlung von "Der Soldat James Ryan" vor 22.00 Uhr

    Auszug aus VG Berlin, 26.05.2008 - 27 A 37.08
    Zwar ist dem Verwaltungsvorgang nicht zu entnehmen, welche Erwägungen den Medienrat zu seiner Entscheidung bewogen haben; doch ist die Arbeitsweise des Medienrates der Kammer bekannt, so dass keine Bedenken gegen die Ordnungsgemäßheit des in dem angegriffenen Bescheid durch den Direktor umgesetzten Medienratsbeschlusses bestehen (vgl. Urteil der Kammer vom 27. Juni 2002 - VG 27 A 398.01 -).
  • VG Berlin, 11.12.2008 - 27 A 132.08

    WOK WM verstößt gegen Schleichwerbungsverbot

    Allenfalls für den Fall, dass die Klägerin der von ihr angefochtenen Anordnung trotz Vollziehbarkeit zuwider handelt, hätte die Beklagte gegebenenfalls zu prüfen, ob sie trotz des unterbliebenen Hinweises Maßnahmen nach§ 58 MStV ergreifen darf (vgl. Beschluss der Kammer vom 26. Mai 2008 - VG 27 A 37.08 , bestätigt vom OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 ).
  • VG München, 24.07.2008 - M 17 S 08.2417

    Kennzeichnung von Dauerwerbesendung

    Ergänzend verwies der Bevollmächtigte der Antragsgegnerin auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 26. Mai 2008 (VG 27 A 37.08), das in einem parallel gelagerten Fall die Kennzeichnung als "Quelle-Promotion" als nicht ausreichend i.S. des § 7 Abs. 5 Satz 2 RStV angesehen hatte.

    Das Gericht folgt insoweit der Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin im Beschluss vom 26. Mai 2008 (VG 27 A 37.08).

  • VG Berlin, 16.12.2010 - 27 L 355.10

    Jugendmedienschutz bei erotischer Kunst im Internet

    Soweit der Antragsgegner zusätzlich die sofortige Vollziehung der mit den Bescheiden angeordneten Maßnahmen angeordnet hat, beruht dies offenbar auf der Rechtsprechung der Kammer, die im Beschluss vom 26. Mai 2008 (VG 27 A 37.08) ein überwiegendes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht aus der damaligen Regelung des § 7 Abs. 3, 2.Hs MStV (in der Fassung des Gesetzes vom 29. März 2007 [GVBl Seite 131]) - wonach die Klage gegen Entscheidungen der Medienanstalt (ausnahmslos) keine aufschiebende Wirkung hat - herleiten konnte, weil der Gesetzgeber ausweislich der damaligen Gesetzesbegründung mit der Regelung lediglich den sofortigen Vollzug zur Lizenzierungs- und Frequenzbelegungsentscheidungen ermöglichen wollte (vgl. Beschluss a.a.O., Seite 4 des amtlichen Umdrucks).
  • VG Berlin, 21.09.2011 - 27 L 60.11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Aufsichtsmaßnahme wegen Jugendgefährdung

    Soweit der Antragsgegner zusätzlich die sofortige Vollziehung der mit den Bescheiden angeordneten Maßnahmen angeordnet hat, beruht dies offenbar auf der Rechtsprechung der Kammer, die im Beschluss vom 26. Mai 2008 (VG 27 A 37.08) ein überwiegendes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht aus der damaligen Regelung des § 7 Abs. 3, 2.Hs MStV (in der Fassung des Gesetzes vom 29. März 2007 [GVBl Seite 131]) - wonach die Klage gegen Entscheidungen der Medienanstalt (ausnahmslos) keine aufschiebende Wirkung hat - herleiten konnte, weil der Gesetzgeber ausweislich der damaligen Gesetzesbegründung mit der Regelung lediglich den sofortigen Vollzug zur Lizenzierungs- und Frequenzbelegungsentscheidungen ermöglichen wollte (vgl. Beschluss a.a.O., Seite 4 des amtlichen Umdrucks).
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