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   ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14   

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ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14 (https://dejure.org/2014,44471)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14 (https://dejure.org/2014,44471)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - 27 BVGa 4/14 (https://dejure.org/2014,44471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 94 BetrVG, § 3 ArbSchG, § 5 ArbSchG
    Durchführung einer Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Gesundheitsschutz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitarbeiterbefragung - und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14
    Diese werden vom Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erfasst (BAG v. 18.03.2014 - 1 ABR 73/12 -, juris Rn. 18 f. m.w.N.).

    Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG unterliegen - wie auch Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 S. 1 ArbSchG (vgl. BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81 -, juris) - der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (BAG v. 18.03.2014 - 1 ABR 73/12 -, juris Rn. 24).

    Soweit das BAG entschieden hat, dass die Auswahl einer zuverlässigen und fachkundigen Person zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem ArbSchG nach § 13 Abs. 2 ArbSchG als Einzelmaßnahme nicht der Mitbestimmung unterliegt (BAG v. 18.08.2009 - 1 ABR 43/08 -, juris), gilt dies jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber weitere Regelung zur Ausfüllung seiner Verpflichtung nach § 3 Abs. 1 ArbSchG trifft (vgl. zu Regelungen der Organisation des Arbeitsschutzes BAG v. 18.03.2014 - 1 ABR 73/12 -, juris Rn. 14, 27).

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14
    Zwar gilt der Grundsatz, dass eine einzelne mitbestimmungspflichtige Regelung nicht dazu führt, dass ein Gesamtwerk insgesamt der Mitbestimmungspflicht unterliegen würde (BAG v. 22.07.2008 - 1 ABR 40/07 -, juris Rn. 41, 45).

    Begehrt der Betriebsrat die Feststellung, dass ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich eines Gesamtwerks besteht, kann einem solchen Antrag nur insgesamt entsprochen werden oder er muss insgesamt zurückgewiesen werden (BAG v. 22.07.2008, 1 ABR 40/07, juris Rn. 37).

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14
    Wird die Befragung durch Dritte durchgeführt, muss der Arbeitgeber abhängig von den Umständen des Einzelfalls durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gewährleistet ist (BAG v. 18.04.2000 - 1 ABR 22/99 -, juris Rn. 26).

    Der Vollständigkeit halber weist das Gericht darauf hin, dass mit der Mitarbeiterbefragung keine Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze im Sinne des § 94 Abs. 2 BetrVG verbunden ist, da diese sich nicht nur auf den Arbeitsplatz, z.B. im Sinne einer Arbeitsplatzbewertung, beziehen müssen, sondern stets auf die Person eines oder mehrerer Arbeitnehmer (vgl. BAG v. 18.04.2000 - 1 ABR 22/99 -, juris Rn. 32).

  • LAG Hessen, 11.02.1999 - 5 TaBV 29/98

    Streitigkeit über das Mitbestimmungsrechts eines (Gesamt-) Betriebsrates bei der

    Auszug aus ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14
    Die Beteiligte zu 2. kann sich dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht dadurch entziehen, dass ein anderes Unternehmen mit Mitarbeiterdaten, die ihm - zu einem anderen Zweck - überlassenen wurden, eine Befragung durchführt (vgl. Hessisches LAG v. 11.02.1999 - 5 TaBV 29/98 -, juris Rn. 31).

    Soweit die Mitarbeiterbefragung durch ein Drittunternehmen durchgeführt wird, das die Anonymität sicherstellt, scheidet die Anwendung des § 94 Abs. 1 BetrVG aus (vgl. zu § 94 Abs. 2 BetrVG BAG v. 11.02.1999 - 5 TaBV 29/98 -, juris Rn. 32; Hessisches LAG v. 11.02.1999 - 5 TaBV 29/98 -, juris Rn. 32).

  • LAG Hessen, 29.08.2002 - 5 TaBVGa 91/02

    Mitarbeiterbefragung zu Fragen des Gesundheitsschutzes

    Auszug aus ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14
    Insofern ist - worauf die Beteiligten zu 2. und 3. hingewiesen haben - ein subjektives Element, mithin eine entsprechende Zwecksetzung erforderlich (vgl. Wiese/Gutzeit, in: GK BetrVG, Bd. II, 10. Aufl. 2014, § 87 Rn. 59, unter Verweis auf BVerwG v. 25.08.1986 - 6 P 16/84 -, juris Rn. 19; in diesem Sinne wohl auch Hessisches LAG v. 29.08.2002 - 5 TaBVGa 91/02 -, juris Rn. 26).

    Da durch die Mitarbeiterbefragung systematisch und bezogen auf alle Arbeitsplätze bei der Beteiligten zu 2. gesundheitsrelevante Belastungsfaktoren ermittelt werden sollen, ist ein kollektiver Bezug gegeben (vgl. Hessisches LAG v. 29.08.20002 - 5 TaBVGa 91/02 -, juris Rn. 27).

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14
    Wegen des Erfordernisses der Prozessklarheit darf sich die Auslegung andererseits aber nicht völlig vom Wortlaut entfernen und sich über einen eindeutigen Antrag hinwegsetzen (BAG v. 27.10.1992 - 1 ABR 17/92 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14
    Eine gesonderte Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten ist wegen der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens nicht zu treffen (BAG v. 20.4.1999 - Az. 1 ABR 13/98 -, juris).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter zumindest auch Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG v. 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 -, juris Rn. 21; v. 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 -, juris Rn. 27 m.w.N.).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter zumindest auch Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG v. 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 -, juris Rn. 21; v. 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 -, juris Rn. 27 m.w.N.).
  • BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14
    Damit besteht vorliegend ein Mitbestimmungsrecht des Beteiligten zu 1., nicht des Beteiligten zu 4. Der zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG entwickelte Unterlassungsanspruch steht allein dem Betriebsrat zu, der Träger des konkreten Mitbestimmungsrechts ist (BAG v. 17.05.2011 - 1 ABR 121/09 -, juris Rn. 18).
  • LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11

    Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 7 TaBV 8/07

    Betriebsrat: Anspruch auf Auskunfts- und Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit

  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 135/09

    Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern

  • BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84

    Beschwer des Rechtsmittelführers im Fall einer von der Vorinstanz anders

  • LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16

    Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrats bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung -

    Am 09. Januar 2015 (Anlage AG 8 - Bl. 241 d.A.) beschloss die zu 2. beteiligte Arbeitgeberin vor dem Hintergrund eines zwischen den Beteiligten geführten einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung, die Mitarbeiterbefragung 2015 durchzuführen (ArbG Hamburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 27 BVGa 4/14 -, juris; nachgehend: LAG Hamburg, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 2 TaBVGa 1/15 -, juris), dass die Mitarbeiterbefragung 2015 in Bezug auf die Mitarbeiter der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin nicht dazu dienen solle, etwaige Maßnahmen des Gesundheitsschutzes im Sinne der §§ 3, 5 ArbSchG zu identifizieren oder die Wirksamkeit solcher etwaiger Maßnahmen des Gesundheitsschutzes zu kontrollieren.
  • LAG Hamburg, 20.01.2015 - 2 TaBVGa 1/15

    Mitarbeiterbefragung zur Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung beim

    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. Dezember 2014 - 27 BVGa 4/14 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14 - Bl. 518ff. d.A. - die Anträge des Beteiligten zu 1. als zulässig und dessen Anträge zu 3. und 4. auch als begründet angesehen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23.12.2014 zum Aktenzeichen 27 BVGa 4/14 abzuändern, soweit es den Anträgen des Beteiligten zu 1. stattgegeben hat, und die Anträge des Beteiligten zu 1. insgesamt abzuweisen.

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