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   AG Saarlouis, 26.04.2013 - 27 C 215/13 (13)   

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https://dejure.org/2013,27148
AG Saarlouis, 26.04.2013 - 27 C 215/13 (13) (https://dejure.org/2013,27148)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 26.04.2013 - 27 C 215/13 (13) (https://dejure.org/2013,27148)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 26. April 2013 - 27 C 215/13 (13) (https://dejure.org/2013,27148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Bußgeldverfahren, Rahmengebühr, Mittelgebühr, Bemessung

  • Burhoff online

    Bußgeldverfahren, Rahmengebühr, Mittelgebühr, Bemessung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelmäßige Festsetzung einer Gebühr unterhalb der Mittelgebühr bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Gebühren im Bußgeldverfahren: Grds. immer Mittelgebühr angemessen…- sag ich doch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansatz einer Mittelgebühr kann auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten billigem Ermessen entsprechen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Saarbrücken, 07.11.2012 - 2 Qs 40/12

    Erstattungsfähige Verteidigergebühren nach Freispruch im Bußgeldverfahren wegen

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.04.2013 - 27 C 215/13
    Nach Auffassung des Landgerichts, dem sich die Abteilungsrichterin anschließt, ist die Auffassung, Verkehrsordnungswidrigkeiten seien wegen der regelmäßig relativ geringen Geldbußen, der mäßigen Bedeutung für den Betroffenen, dem allgemein geringen Umfang und ihrer Schwierigkeit generell in der unteren Skala aller Bußgeldverfahren einzustufen und daher sei eine Gebühr unterhalb der Mittelgebühr als angemessen festzusetzen, seit Einführung des RVG überholt (so LG Saarbrücken vom 7.11.2012 - 2 Qs 40/12 nach JURIS Rdnr. 26, 2 Qs 8/12 vom 14.3.2012 Seite 5, jeweils m.w.N).
  • LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12

    Kostenerstattung nach Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.04.2013 - 27 C 215/13
    Nach Auffassung des Landgerichts, dem sich die Abteilungsrichterin anschließt, ist die Auffassung, Verkehrsordnungswidrigkeiten seien wegen der regelmäßig relativ geringen Geldbußen, der mäßigen Bedeutung für den Betroffenen, dem allgemein geringen Umfang und ihrer Schwierigkeit generell in der unteren Skala aller Bußgeldverfahren einzustufen und daher sei eine Gebühr unterhalb der Mittelgebühr als angemessen festzusetzen, seit Einführung des RVG überholt (so LG Saarbrücken vom 7.11.2012 - 2 Qs 40/12 nach JURIS Rdnr. 26, 2 Qs 8/12 vom 14.3.2012 Seite 5, jeweils m.w.N).
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