Rechtsprechung
AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Streitwert von nur 500,00 EUR für E-Mail-Spam / Richter geht von nur geringem Aufwand beim Umgang mit Spam aus, da er selbst für die Löschung belästigender E-Mails weniger als 3 Sekunden benötigt
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Unterlassungserklärung wegen E-Mail-Spams darf nicht auf die konkret benutzte E-Mail-Adresse beschränkt werden / Streitwert für E-Mail-Spam (”1,5 unverlangte Werbe-E-Mails pro Woche”) liegt bei 500,00 EUR
- IWW
- openjur.de
Streitwert, Unterlassung, Spam-Mail, unverlangte Werbung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 3 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB
Wirtschaftsrecht Strafrecht Handelsrecht Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Sonstiges | Streitwert, Unterlassung, Spam-Mail, unverlangte Werbung - Kanzlei Prof. Schweizer
Streitwert bei "Spam"-Mails
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Werbeemails (Spam) - Unterlassungsanspruch und Streitwert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 23 Abs. 1; ZPO §§ 3 ff.
Streitwert der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails ("Spam") richtet sich nach dem klägerischen Unterlassungsinteresse; Bemessung des Streitwerts der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails ("Spam") richtet sich nach dem klägerischen Unterlassungsinteresse; Bemessung des Streitwerts der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitwert der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails ("Spam") richtet sich nach dem klägerischen Unterlassungsinteresse; Bemessung des Streitwerts der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter ...
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Streitwert bei E-Mail-Spam 500 EUR
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unverlangte Werbe-E-Mail (Spam) - Herabsetzung des Streitwerts
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unverlangte Werbe-E-Mail (Spam) - Herabsetzung des Streitwerts
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2012, 468
- NJW-RR 2011, 1613
- GRUR-RR 2012, 95 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 16.04.2018 - 20 T 2/18
Bemessung des Streitwerts, Streitwert, wettbewerbswidrige Email-Werbung, Email
Unter diesen Umständen ist ein Streitwertes von 250, 00 EUR anzunehmen (unter Bezugnahme auf LG Düsseldorf, 10.04.2017 - 20 T 16/17 - AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14 - Festsetzung auf 500, 00 EUR, jeweils einen Gewerbebetrieb betreffend, bei dem das Unterlassungsinteresse grundsätzlich höher als bei Privatpersonen zu bewerten sein dürfte ; AG Mülheim, 17.05.2011 - 27 C 2550/10 - OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13 - mit einer ausführlichen Auswertung der Streitwertfestsetzungen durch verschiedene Gerichte ).