Rechtsprechung
AG Mülheim/Ruhr, 09.01.2015 - 27 C 330/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Unfall beim Zurücksetzen zweier Fahrzeuge aus ihren Parkboxen auf einem Parkplatz
- RA Kotz
Verkehrsunfall: Zurücksetzen zweier PKW auf Parkplatz - Haftungsquote
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten
Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 09.01.2015 - 27 C 330/14
Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, NJW 2012, 1953). - LG Bochum, 21.01.2009 - 10 S 107/08
Anscheinsbeweis - Rückwärtsfahren - Schadensersatzthemen - Schadenspositionen - …
Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 09.01.2015 - 27 C 330/14
Eine höhere Haftungsquote kommt nur in Betracht, wenn ein Unfallbeteiligter nachweisen kann, dass er bereits längere Zeit gestanden hat (LG Kreuznach, ZfSch 2007, 559; LG Bochum, Beschluss vom 21.01.2009, 10 S 107/08, zitiert nach juris; LG Kleve, NJW-Spezial 2010, 234). - LG Kleve, 11.11.2009 - 5 S 88/09
Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus Parkbuchten ausparkender …
Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 09.01.2015 - 27 C 330/14
Eine höhere Haftungsquote kommt nur in Betracht, wenn ein Unfallbeteiligter nachweisen kann, dass er bereits längere Zeit gestanden hat (LG Kreuznach, ZfSch 2007, 559; LG Bochum, Beschluss vom 21.01.2009, 10 S 107/08, zitiert nach juris; LG Kleve, NJW-Spezial 2010, 234). - LG Bad Kreuznach, 25.07.2007 - 1 S 29/07
Haftungsverteilung bei Kollision zwei rückwärts aus Parkboxen herausfahrender …
Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 09.01.2015 - 27 C 330/14
Eine höhere Haftungsquote kommt nur in Betracht, wenn ein Unfallbeteiligter nachweisen kann, dass er bereits längere Zeit gestanden hat (LG Kreuznach, ZfSch 2007, 559; LG Bochum, Beschluss vom 21.01.2009, 10 S 107/08, zitiert nach juris; LG Kleve, NJW-Spezial 2010, 234).