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   ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06   

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https://dejure.org/2006,9073
ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06 (https://dejure.org/2006,9073)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 01.09.2006 - 27 Ca 136/06 (https://dejure.org/2006,9073)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 01. September 2006 - 27 Ca 136/06 (https://dejure.org/2006,9073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • hensche.de

    Arbeitsfähigkeit, Drogen

  • RA Kotz

    Suchtmittelverbot: Suchtmittelkontrollen (verdachtsunabhängige) durch Arbeitgeber?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 75 Abs. 2 Satz 1
    Verdachtsunabhängige Suchtmittelkontrollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06
    Diese Pflicht begrenzt ihre Regelungsbefugnis und den zulässigen Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 der Gründe mwN) .

    Auch Betriebsvereinbarungen, die von den Betriebsparteien im Rahmen ihrer Regelungskompetenz geschlossen wurden, können Einschränkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts rechtfertigen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41 = NZA 2004, 1278, zVv., zu B I 2 c der Gründe mwN) .

    Um dies festzustellen, bedarf es einer Gesamtabwägung der Intensität des Eingriffs gegen das Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe, bei der die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden darf (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 d mwN) .

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06
    a) Außerhalb des absoluten Kernbereichs privater Lebensgestaltung (vgl. dazu BVerfG 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 - BVerfGE 109, 279, 311 ff.) wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht allerdings nur in den Schranken der verfassungsgemäßen Ordnung garantiert.

    Von Bedeutung ist dabei die Eingriffsintensität, also die Frage, wie viele Personen wie intensiven Beeinträchtigungen ausgesetzt sind, ohne dass sie hierfür einen Anlass gegeben hätten (BVerfG 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 - BVerfGE 109, 279, zu C II 3 b ee (3) (a) der Gründe).

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06
    Dafür ist eine Güterabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erforderlich (vgl. BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - BAGE 105, 356, zu B I 3 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98

    Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06
    Das zulässige Maß einer Beschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestimmt sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch die den Betriebsparteien nach § 75 Abs. 2 BetrVG auferlegte Verpflichtung konkretisiert (BAG 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 - BAGE 90, 316, zu A II 3 der Gründe).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06
    Diese besteht aus der Gesamtheit der Normen, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - BVerfGE 106, 28, 39 ff.).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAG, Beschluss vom 05. Dezember 1979, Az: 4 AZN 41/79).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06
    Der Schutz ist um so intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen (BVerfGE 89, 69, 82 f., m.w.N.).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99

    Verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06
    Soweit der Kläger vorträgt, dass Routineuntersuchungen im laufenden Arbeitsverhältnis regelmäßig unzulässig sind, und dies auch durch das Bundesarbeitsgerichtes so gesehen wird, verkürzt er nach Auffassung der Kammer die Entscheidung des 2. Senats vom 12. August 1999 (2 AZR 55/99) um wesentliche Gesichtspunkte.
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