Rechtsprechung
LG Darmstadt, 20.12.2013 - 27 O 105/12 |
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 20.12.2013 - 27 O 105/12
- LG Darmstadt, 09.01.2014 - 3 O 328/12
- OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 12 U 16/14
- OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 12 U 16/14
Schadensersatzansprüche von Fahrgästen eines Linienbusses
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Darmstadt vom 20.12.2013 (Az. 27 O 105/12) werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.8.2011 zu zahlen.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Darmstadt vom 20.12.2013 (Az. 27 O 105/12) werden die Beklagten weiterhin als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.122,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Darmstadt vom 20.12.2013 (Az. 27 O 105/12) werden die Beklagten weiterhin als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 775, 64 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Darmstadt vom 20.12.2013 (Az. 27 O 105/12) wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 14.07.2011 auf der "Straße1" in Stadt1 auszugleichen.