Rechtsprechung
LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1147/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Satirische Darstellung unterfällt ohne bestehendes öffentliches Interesse nicht der Kunstfreiheit
- openjur.de
§§ 1004, 823 BGB; §§ 187, 186, 185 StGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit einer Bildberichterstattung und Textberichterstattung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht; Einschlägigkeit des Grundrechts der Kunstfreiheit bei Veröffentlichung einer glossierenden und satirischen Darstellung
- sewoma.de
Für die Veröffentlichung einer Satire muss ein öffentliches Interesse bestehen
- buskeismus.de
- presserecht-aktuell.de
Für die Veröffentlichung einer Satire muss ein öffentliches Interesse bestehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Satire nicht zwingend von Kunstfreiheit geschützt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Karikierender Pressebericht nur bei öffentlichem Informationsinteresse zulässig
- sueddeutsche.de (Pressemeldung, 17.05.2010)
Diekmann muss streichen: Jäger des verlorenen Satzes
- sueddeutsche.de (Pressebericht)
Urteil gegen Diekmann - Einen Scherz will er sich machen
In Nachschlagewerken (2)
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Christian Bommarius
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1147/09
Satirische Darstellung unterfällt ohne bestehendes öffentliches Interesse nicht
LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02Kai Diekmann
Kai Diekmann
Papierfundstellen
- ZUM 2010, 538
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1147/09
Derjenige, der im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (BVerfG NJW 1980, 2069f.). - OLG Hamm, 09.12.2005 - 9 U 170/04
Verkehrssicherungspflicht, Laub, Glätte, Rad-/Gehweg
Auszug aus LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1147/09
Die Nennung des Namens einer Person (ohne deren Einwilligung) ist dann zulässig, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes, in der Sache begründetes lnteresse besteht (OLG Brandenburg NJW 1999, 3342;… Löffler, Presserecht, 4. Aufl. § 6 LPG, Rdnr. 194 ff.; KG, Urteil vom 5. November 2004 - 9 U 170/04). - BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90
Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung …
Auszug aus LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1147/09
Die namentliche Herausstellung einer Person im Rahmen einer berechtigten Meinungsäußerung setzt, weil der Betroffene für die Öffentlichkeit identifizierbar wird und er dadurch betonter und nachhaltiger der Kritik ausgesetzt wird, voraus, dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt (BGH NJW 2000, 1036; BGH NJW 1991, 1532; KG NJW 1989, 397).
- KG, 28.04.1987 - 9 U 1052/87
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung mit Inhalt der Unterlassung der …
Auszug aus LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1147/09
Die namentliche Herausstellung einer Person im Rahmen einer berechtigten Meinungsäußerung setzt, weil der Betroffene für die Öffentlichkeit identifizierbar wird und er dadurch betonter und nachhaltiger der Kritik ausgesetzt wird, voraus, dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt (BGH NJW 2000, 1036; BGH NJW 1991, 1532; KG NJW 1989, 397). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1147/09
Die namentliche Herausstellung einer Person im Rahmen einer berechtigten Meinungsäußerung setzt, weil der Betroffene für die Öffentlichkeit identifizierbar wird und er dadurch betonter und nachhaltiger der Kritik ausgesetzt wird, voraus, dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt (BGH NJW 2000, 1036; BGH NJW 1991, 1532; KG NJW 1989, 397). - BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
Bonnbons
Auszug aus LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1147/09
Dies ist nicht schon - so wie im vorliegenden Fall - bei jeder bloßen Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung der Fall (vgl. BVerfG, NJW 2002, 3767).