Rechtsprechung
LG Berlin, 28.04.2009 - 27 O 1281/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823 Abs. 1, 824 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB
Vergleichende Werbung ist zulässig - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Objektiver Vergleich von Produkttests zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Stiftung Warentest-Berichte rechtlich zulässig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96
Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen …
Auszug aus LG Berlin, 28.04.2009 - 27 O 1281/08
Nicht mehr hinzunehmen ist die Veröffentlichung eines Testberichts erst dann, wenn in ihm unter Verstoß gegen § 824 Abs. 1 BGB unwahre Tatsachen behauptet werden oder wenn durch eine als Werturteil anzusehende Testaussage rechtswidrig in den nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Unternehmens eingegriffen wird ( BGH NJW 1997, 2593, 2594 [BGH 17.06.1997 - VI ZR 114/96] - PC-Drucker - m.w.Nachw.). - BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Haftung für Warentest
Auszug aus LG Berlin, 28.04.2009 - 27 O 1281/08
Ausgehend von der Notwendigkeit der von der Beklagten betriebenen Verbraucheraufklärung, die zur Gewinnung von Markttransparenz im Interesse nicht nur der Verbraucher, sondern auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht zuletzt im Interesse der Hersteller und Anbieter der Erzeugnisse unerlässlich ist, ist beim hiesigen vergleichenden Warentests die Frage grundsätzlich dahin zu stellen, unter welchen Umständen die Äußerung ausnahmsweise unzulässig ist ( BGH NJW 1976, 620, 621 f. [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] - Warentest II).