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   LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21606
LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12 (https://dejure.org/2012,21606)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.07.2012 - 27 O 14/12 (https://dejure.org/2012,21606)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 27 O 14/12 (https://dejure.org/2012,21606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ausstrahlung der TV-Serie "Frauentausch” wird untersagt, weil Dargestellte nicht über (herabwürdigende) Kommentare des Senders in der Sendung informiert war

  • Telemedicus

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Sendung Frauentausch

  • Telemedicus

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Sendung Frauentausch

  • aufrecht.de

    Frauentausch - Persönlichkeitsrechtsverletzung durch bewusstes Herabsetzen trotz vorheriger Einverständniserklärung

  • rabüro.de

    Beo Einwilligung in Filmaufnahmen muss nicht mit deren nachträglichen Bearbeitungen gerechnet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Erneute Ausstrahlung einer Sendung der TV-Serie Frauentausch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung verboten

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Ausstrahlung einer Folge des RTL2-Formats "Frauentausch" verboten

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Aufstand der getauschten Frau

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    LG Berlin verbietet erneute Ausstrahlung von Frauentausch-Folge - RTL II

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Grenzen der Einwilligung in TV-Aufnahmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Frauentausch" und die Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    TV-Serie Frauentausch und die Persönlichkeitsrechtsverletzung einer Mutter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grenzen der Einwilligung in TV-Aufnahmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Frauentausch"-Folge darf nicht wiederholt werden - "Dokusoap" wurde nachbearbeitet: Teilnehmerin im Fernsehen der Lächerlichkeit preisgegeben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erneute Ausstrahlung einer Sendung der TV-Serie "Frauentausch" wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erneute Ausstrahlung einer Sendung der TV-Serie Frauentausch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung verboten

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 10.08.2012)

    Inszenierte Dramatik bei Doku-Soaps: Schlag gegen die "mediale Hinrichtung"

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Verbotener Frauentausch

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Ausstrahlung von "Frauentausch” wegen APR-Verletzung untersagt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Frauentausch"- TV-Serie, Erneute Ausstrahlung einer Sendung der Serie wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung untersagt

  • lawbster.de (Kurzinformation)

    Frauentausch-Urteil

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: RTL-II-Serie "Frauentausch" darf nicht mehr ausgestrahlt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herabwürdigende Darstellung in den Medien

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Geldentschädigung für Spott im TV

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erneute Ausstrahlung einer Sendung der TV-Serie Frauentausch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung verboten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    RTL2-Sendung Frauentausch gerügt

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Frauentausch"-Sendung untersagt: Schutz nur vor Spott durch Nachbearbeitung

Papierfundstellen

  • K&R 2012, 689
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, bestimmte Streichungen oder Abänderungen vorzunehmen, um die Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen, da es eine Vielzahl möglicher Varianten gäbe, wie diese Änderungen vorgenommen werden könnten (vgl. BVerfG v. 13.6.2007, 1 BvR 1783/05, juris Rn. 104 zu dem Verbot eines Romans; BGH v. 3.6.1975, VI ZR 123/74, juris Rn. 24 ff. zu dem Verbot eines Theaterstücks).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12
    Außerdem soll die Geldentschädigung der Prävention dienen (BGH v. 15.11.1994, VI ZR 56/94, juris Rn. 84).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12
    Ein Unterlassungsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH v. 26.10.2010, I ZR 180/98, juris Rn. 15).
  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12
    Ob ein derart schwerer Eingriff anzunehmen und die dadurch verursachte nicht vermögensmäßige Einbuße auf andere Weise nicht hinreichend ausgleichbar ist, kann nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles beurteilt werden (BGH v. 24.11.2009, VI ZR 219/08, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, bestimmte Streichungen oder Abänderungen vorzunehmen, um die Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen, da es eine Vielzahl möglicher Varianten gäbe, wie diese Änderungen vorgenommen werden könnten (vgl. BVerfG v. 13.6.2007, 1 BvR 1783/05, juris Rn. 104 zu dem Verbot eines Romans; BGH v. 3.6.1975, VI ZR 123/74, juris Rn. 24 ff. zu dem Verbot eines Theaterstücks).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12
    20 b) Aufgrund der erfolgten Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin wird die Wiederholungsgefahr vermutet und kann nur ausnahmsweise ohne Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung widerlegt werden (BGH v. 8.2.1994, VI ZR 286/93, juris Rn. 27).
  • OLG Hamburg, 04.05.2004 - 7 U 10/04

    Zur konkludenten Einwilligung beim Ausstrahlen von Aufnahmen während einer

    Auszug aus LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12
    Je weitergehend die geplante Veröffentlichung die Privatsphäre des Betroffenen betrifft, desto klarer muss er über Verwendung und Art des Beitrags aufgeklärt worden sein (OLG Hamburg v. 4.5.2004, 7 U 10/04, juris Rn. 9).
  • LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21

    Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten:

    Sofern der Umfang einer Einwilligung nicht im Einzelnen näher vereinbart wird, ist eine erteilte Einwilligung grundsätzlich eng auszulegen entsprechend der konkreten Zweckbestimmung (LG Berlin, Urteil vom 26.07.2012 - 27 O 14/12, juris Rn. 17).
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