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   LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14   

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https://dejure.org/2014,34618
LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14 (https://dejure.org/2014,34618)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25.08.2014 - 27 O 152/14 (https://dejure.org/2014,34618)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25. August 2014 - 27 O 152/14 (https://dejure.org/2014,34618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des Insolvenzschuldners bei Lastschriftrückgaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme der Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz bei Rückgabe von zwei Lastschriften wegen fehlender Deckung des Geschäftskontos innerhalb eines Monats

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des Insolvenzschuldners bei Lastschriftrückgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lastschriftrückgabe - und die Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07

    Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
    Derjenige, der weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist oder voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit im Wesentlichen zu erfüllen, weiß in der Regel auch, dass dessen Rechtshandlung die Gläubiger benachteiligt (BGH, Urteil vom 20. November 2008 - IX ZR 188/07 -, juris Rn. 10).

    Kennt der Gläubiger die einmal eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und ist aufgrund der Umstände zu vermuten, dass dessen Benachteiligungsvorsatz dem Gläubiger bekannt ist, so obliegt es diesem, darzulegen und zu beweisen, dass er später gleichwohl davon ausgehen durfte, der Schuldner habe seine Zahlungen wieder aufgenommen (BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 188/07, juris Rn. 12).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
    Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10 % erreichen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04).

    Zwar ist der Rückschluss nicht zwingend, dass ein Schuldner außer Stande sei, größere Beträge zu zahlen, wenn er noch nicht einmal geringe Forderungen ausgleichen könne (BGH Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04, juris Rn. 22).

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
    Sie kann nur dadurch wieder beseitigt werden, dass die Zahlungen im allgemeinen wieder aufgenommen werden (BGH, Urteil vom 25.10.2001 - IX ZR 17/01, juris Rn. 25).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
    Das gilt uneingeschränkt jedenfalls dann, wenn zwischen den angefochtenen Zahlungen und dem Eingang des Eröffnungsantrags nur ein kurzer Zeitraum liegt (BGH, Urteil vom 20.11.2001 - IX ZR 48/01, juris Rn. 35).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
    Der Zinsanspruch ergibt sich ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH, Urteil vom 01.02.2007 - IX ZR 96/04).
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 188/98

    Zahlungseinstellung und Kenntnis des Gläubigers

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
    Eine Zahlungseinstellung ist zu bejahen, sobald aus dem nach außen hervorgetretenen Verhalten des Schuldners für die beteiligten Verkehrskreise sichtbar wird, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen, eingeforderten Zahlungsverpflichtungen im Wesentlichen zu erfüllen (BGH, Urteil vom 22.01.2004 - IX ZR 39/03, juris Rn. 20; BGH, Urteil vom 17.05.2001 - IX ZR 188/98, juris Rn. 9).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
    Eine Zahlungseinstellung ist zu bejahen, sobald aus dem nach außen hervorgetretenen Verhalten des Schuldners für die beteiligten Verkehrskreise sichtbar wird, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen, eingeforderten Zahlungsverpflichtungen im Wesentlichen zu erfüllen (BGH, Urteil vom 22.01.2004 - IX ZR 39/03, juris Rn. 20; BGH, Urteil vom 17.05.2001 - IX ZR 188/98, juris Rn. 9).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
    Angefochtene Rechtshandlung ist die Überweisung vom 12.08.2010 bzw. im Übrigen die Genehmigung der durch die Beklagte veranlasste Lastschriftbuchung (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.2004 - IX ZR 22/03, juris Rn. 13).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
    Wie zwischen den Parteien unstreitig ist, war die Insolvenzschuldnerin zahlungsunfähig, weil im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden haben, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind (BGH, Urteil vom 12.10.2006 - IX ZR 228/03, juris Rn. 28).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
    Der Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit steht auch im Rahmen des § 133 Absatz 1 InsO die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinweisen (BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 97/06, juris Rn. 25).
  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 37/06

    Entsprechende Anwendung der vollstreckungsrechtlichen Vorschriften über die

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden

  • SG Detmold, 20.07.2017 - S 24 KR 242/15

    Erstattungsanspruch eines freiwillig versicherten Mitglieds von Beiträgen zur

    In der Zivilrechtsprechung wird vertreten, dass die Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz im Sinne des § 133 InsO im Einzelfall angenommen werden kann, wenn im Abstand von einem Monat zwei Lastschriften wegen fehlender Deckung des Geschäftskontos zurückgegeben wurden (Landgericht Stuttgart Urteil vom 25.08.2014 - 27 O 152/14 -, juris).
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