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   LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 190/10   

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https://dejure.org/2010,1836
LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 190/10 (https://dejure.org/2010,1836)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.04.2010 - 27 O 190/10 (https://dejure.org/2010,1836)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. April 2010 - 27 O 190/10 (https://dejure.org/2010,1836)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Haftung für eingebundene RSS-Feeds - Wer als "Herr des Angebots" fremde RSS-Feeds in sein Internetangebot einbindet, macht sich die so veröffentlichten Inhalte Dritter zu Eigen und kann als Störer für rechtwidrige Inhalte Dritter haften.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 1004 Abs. 1, 823 BGB; §§ 10, 8 TMG; Art. 1, 2 Abs. 1 GG
    Webseitenbetreiber haften für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch RSS-Feeds

  • openjur.de

    §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 BGB; §§ 8, 10 TMG; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Telemedicus

    Haftung für eingebundenes RSS-Feed

  • Telemedicus

    Haftung für eingebundenes RSS-Feed

  • webshoprecht.de

    Der Betreiber eines Social-News-Dienstes im Internet haftet als Störer für einen in einem übernommenen RSS-Feed enthaltenen persönlichkeitsrechtsverletzenden Beitrag.

  • aufrecht.de

    Haftung eines Webseitenbetreibers für fremde RSS-Feeds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • czarnetzki.eu PDF

    Haftung für eingebetteten RSS-Feed

  • eisenberg-koenig.de

    Haftung bei RSS-Feeds (Übernahme fremder Inhalte)

  • buskeismus.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 823, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; §§ 8, 10 TMG; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Kein Providerprivileg nach §§ 8, 10 TMG bei Wiedergabe fremder RSS-Feeds mit eigenem Teaser

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Haftung bei der Einbindung von Feeds

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Betreiber einer Internetseite haftet für eingebundene fremde Inhalte - hier: RSS-Feed

  • heise.de (Pressebericht, 25.05.2010)

    Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte in RSS-Feeds

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Mitstörer-Haftung bei Nutzung von RSS-Feed auf Webseite

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Webseitenbetreiber haftet als Mitstörer bei rechtswidrigen News über RSS-Feed

  • loh.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Internetseiten haften für fremde RSS-Feeds

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftungsfrage bei Einbindung von fremden RSS-Feeds

  • lawbster.de (Kurzinformation)

    Haftung für fremde Feeds

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für fremde Feeds

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsicht vor RSS-Feed

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Drum prüfe, wer RSS einbindet: Betreiber von Internetseiten haften für fremden RSS-Feed

Besprechungen u.ä.

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsbesprechung)

    Webseitenbetreiber kann für rechtsverletzende Inhalte aus fremden RSS-Feed in Anspruch genommen werden

Papierfundstellen

  • MIR 2010, Dok. 081
  • K&R 2010, 682
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de

    Auszug aus LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 190/10
    Anders als etwa der Betreiber eines Internet-Meinungsforums (vgl. dazu Hanseatisches OLG, Urteil vom 04.02.2009 - Az. 5 U 180/07, ) unterstützt derjenige Website-Betreiber, der einen fremden RSS-Feed in sein Angebot einbindet die Veröffentlichung fremder Beiträge und Inhalte nicht lediglich als technischer Verbreiter, erfährt insoweit nicht erst etwa im Rahmen einer Abmahnung von der Einstellung eines Beitrags und kann sich nicht auf eine fehlende Verpflichtung zur vorbeugenden Überprüfung der eingebundenen Beiträge auf etwaige Rechtsverletzungen berufen.

    Anders als etwa in der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (ZUM 2009, 417) hat er nicht lediglich als Betreiber eines Diskussions-Forums als nur rein technischer Verbreiter lediglich objektiv durch sein Handeln die Veröffentlichung der fremden Pressemitteilung unterstützt, von der Einstellung des Beitrags nicht erst mit der Abmahnung erfahren und sich auch nicht auf die fehlende Verpflichtung zur vorbeugenden Überprüfung des Beitrags auf etwaige Rechtsverletzungen berufen können.

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 190/10
    Spezialgesetzliche Vorschriften des Telemediengesetzes, nach denen die Verantwortlichkeit des Antragsgegners als Betreiber der Internetseite "...de" in der beanstandeten Art und Weise zu beurteilen wäre, bestehen nach der geltenden Rechtslage für den hier geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht (BGH NJW 2007, 2558; BGH WRP 2004, 1287; BGH NJW 2004, 2158).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 190/10
    Spezialgesetzliche Vorschriften des Telemediengesetzes, nach denen die Verantwortlichkeit des Antragsgegners als Betreiber der Internetseite "...de" in der beanstandeten Art und Weise zu beurteilen wäre, bestehen nach der geltenden Rechtslage für den hier geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht (BGH NJW 2007, 2558; BGH WRP 2004, 1287; BGH NJW 2004, 2158).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 190/10
    Ebenso ist Verschulden nicht erforderlich (BGH AfP 2009, 494, 495 m.w.N).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 190/10
    Spezialgesetzliche Vorschriften des Telemediengesetzes, nach denen die Verantwortlichkeit des Antragsgegners als Betreiber der Internetseite "...de" in der beanstandeten Art und Weise zu beurteilen wäre, bestehen nach der geltenden Rechtslage für den hier geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht (BGH NJW 2007, 2558; BGH WRP 2004, 1287; BGH NJW 2004, 2158).
  • LG Berlin, 15.03.2011 - 15 O 103/11

    Urheberrechtliche Haftung für eingebundene RSS-Feeds

    Auch mit einem Hinweis im Impressum auf einen Haftungsausschluss vermag sich der Antragsgegner von den übernommenen Beiträgen nicht ernsthaft zu distanzieren (vgl. für alles Vorstehende: LG Berlin CR 2010, 614f, zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 02.11.2010 - 3 C 153/10
    Die Kläger sind unter Bezugnahme auf die landgerichtliche Entscheidung vom 27.04.2010 - 27 O 190/10 - der Auffassung, die Beklagte hafte für den von ihr verbreiteten Artikel.
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