Rechtsprechung
LG Berlin, 27.03.2007 - 27 O 273/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- buskeismus.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.03.2007 - 27 O 273/07
- KG, 19.06.2007 - 9 W 75/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 01.03.2001 - 21 W 3313/00
Referierende Wiederholung des Unterlassungstenors - referierender Bericht im …
Auszug aus LG Berlin, 27.03.2007 - 27 O 273/07
Dass eine solche aktuelle Berichterstattung über ein Gerichtsverfahren, bei der fremde Äußerungen dokumentiert werden, nicht etwa mit der ursprünglichen Verbreitung auf eine Stufe zu stellen ist, ergibt sich daraus, dass grundsätzlich auch ein Unterlassungstenor referiert werden darf, ohne gegen ihn zu verstoßen (OLG München AfP 2001, 322). - BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines diffamierenden …
Auszug aus LG Berlin, 27.03.2007 - 27 O 273/07
Dass nicht deshalb, weil bestimmte Äußerungen als Schmähkritik eingestuft werden, jegliches Zitat solcher Äußerungen verboten ist, im Rahmen einer Berichterstattung über die zugrunde liegende Auseinandersetzungen ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 2003 (NJW 2004, 590), der eine weitaus verletzendere Äußerung zugrunde lag. - BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
Auszug aus LG Berlin, 27.03.2007 - 27 O 273/07
Maßgebend für das dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers beizumessende Gewicht ist insbesondere, dass lediglich die Sozialsphäre des Antragstellers betroffen ist und es sich um eine Beschreibung des Antragstellers handelt, wie er seiner Berufsausübung nachgeht (vgl. insofern auch Urteil des BGH vom 21. November 2006, Az.: VI ZR 259/05).
- LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09
Schweinchen-Karikatur
den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 27. März 2007, 27 O 273/07, zu veröffentlichen und / oder zu verbreiten und / oder veröffentlichen und / oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift "Sechzehnfache erfolgreiche Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte" gegen den Betreiber der Buskeismus-Site".Im Verfahren 27 O 273/07 haben die angerufene Kammer und das Beschwerdegericht einen Unterlassungsanspruch des Klägers bezüglich der dort angegriffenen Berichterstattung, die sich mit dem Auftreten des Klägers als Rechtsanwalt vor Gericht in einem Rechtsstreit gegen Herrn R..., der in seinem Bericht das Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht thematisiert und anhand einer konkreten juristischen Auseinandersetzung zwischen einem Autor einer Zeitung einerseits und dem von dessen Berichterstattung betroffenen Rechtsanwalt verdeutlicht hatte, verneint.