Rechtsprechung
LG Stuttgart, 05.03.2010 - 27 O 329/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 05.03.2010 - 27 O 329/09
- OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 1 U 38/10
Wird zitiert von ... (3)
- AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10
Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und …
Dies ist in der Rechtsprechung etwa in den Fällen angenommen worden, in denen der Geschädigte durch entsprechende Hinweisschilder ("Vorsicht bissiger Hund") gewarnt worden ist und sich gleichwohl auf ein Grundstück begeben hat (…so OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.02.1983 - 17 U 121/82, VersR 1983, 1040;… aA OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.06.1980 - 4 U 98/79, VersR 1981, 1035; LG Stuttgart, Urt. v. 05.03.2010 - 27 O 329/09, juris Rn. 22 f.), für den Geschädigten eine erkennbare Aggressivität des Hundes wegen des Eindringens in sein Revier (…so OLG München, Urt. v. 05.10.2000 - 14 U 1010/99, VersR 2002, 1165 f.) oder eine vorher bekannte oder erkennbare Gefahr für den Geschädigten vorgelegen hat (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.09.2005 - 5 U 21/05, NJW-RR 2006, 93 f.;… OLG Hamm, Urt. v. 16.04.2002 - 9 U 185/01, NZV 2003, 422). - LG Bonn, 28.09.2012 - 15 O 117/12 Ist das Tor nicht verschlossen und so niedrig, dass es von einem Hund leicht übersprungen werden kann, und Fehlen weitere Anzeichen dafür, dass sich auf dem Grundstück ein aggressiver oder bissiger Hund aufhält, ist nicht von einer ernstgemeinten Gefahrenwarnung auszugehen (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 05.03.2010, 27 O 329/09 - juris; nachfolgend OLG Stuttgart vom 24.06.2010, 1 U 38/10 - juris; OLG Düsseldorf VersR 1981, 1035).
- LG Bielefeld, 19.09.2012 - 8 O 59/11
Schadensersatzansprüche aufgrund erlittener Hundebissverletzung bei Betreten …
Soweit die Beklagte ein Mitverschulden des Klägers daraus herleiten will, dass der Kläger sich trotz der auf dem Grundstück vorhandenen Warnschilder ("Hier wache ich! Betreten auf eigene Gefahr!") in das Haus begeben hat, ist bereits zweifelhaft, ob ein Warnschild mit dem vorzitierten Inhalt überhaupt geeignet ist, einen (im Streitfall: angekündigten) Besucher vom Betreten des Grundstücks abzuhalten, weil ein "gefährlicher Hund" das Grundstück bewacht (vgl. dazu z.B. das Urteil des LG Stuttgart vom 5.3.2010, 27 O 329/09, zitiert nach JURIS).