Rechtsprechung
LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Telemedicus
Reichweite des Informantenschutzes bei Presseveröffentlichungen
- Telemedicus
Reichweite des Informantenschutzes bei Presseveröffentlichungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- sewoma.de
Minimalvoraussetzungen für Informantenschutz
- buskeismus.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein uneingeschränkter Informantenschutz für die Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein unbegrenzter presserechtlicher Informantenschutz für "Die Zeit"
Verfahrensgang
- KG, 04.06.2009 - 9 W 116/09
- LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
Dabei müssen die betroffenen Grundrechte im Konfliktfall nach Möglichkeit in Ausgleich gebracht werden; lässt sich dies nicht erreichen, so ist unter Berücksichtigung der falltypischen Gestaltung und der besonderen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, welches Interesse zurückzutreten hat (BVerfGE 35, 202, 225; 67, 213, 228), Notwendig ist ein verhältnismäßiger Ausgleich der gegenläufigen Interessen mit dem Ziel der Optimierung (BVerfGE 81, 278, 292), ein schonender Ausgleich nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz (BVerfGE 93, 1, 21). - BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
Dabei müssen die betroffenen Grundrechte im Konfliktfall nach Möglichkeit in Ausgleich gebracht werden; lässt sich dies nicht erreichen, so ist unter Berücksichtigung der falltypischen Gestaltung und der besonderen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, welches Interesse zurückzutreten hat (BVerfGE 35, 202, 225; 67, 213, 228), Notwendig ist ein verhältnismäßiger Ausgleich der gegenläufigen Interessen mit dem Ziel der Optimierung (BVerfGE 81, 278, 292), ein schonender Ausgleich nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz (BVerfGE 93, 1, 21). - BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
Zivilprozessual folgt hieraus zunächst der Grundsatz, dass das sich auf den Informantenschutz berufende Presseorgan daher zumindest gehalten ist, nähere Umstände vorzutragen, aus denen -sowohl für das Gericht als auch die andere Partei nachprüfbar - auf die Richtigkeit der Information geschlossen werden kann (vgl. BGHZ 176, 175;… Damm/Rehbock, a.a.O., Rn. 827;… Gamer, in: Wenzel, a.a.O., Kap. 12 Rn. 135), Dies führt zu der bereits erörterten erweiterten Darlegungslast der Antragsgegnerin im vorliegenden Fall, der diese nicht hinreichend nachgekommen ist.
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
Dabei müssen die betroffenen Grundrechte im Konfliktfall nach Möglichkeit in Ausgleich gebracht werden; lässt sich dies nicht erreichen, so ist unter Berücksichtigung der falltypischen Gestaltung und der besonderen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, welches Interesse zurückzutreten hat (BVerfGE 35, 202, 225; 67, 213, 228), Notwendig ist ein verhältnismäßiger Ausgleich der gegenläufigen Interessen mit dem Ziel der Optimierung (BVerfGE 81, 278, 292), ein schonender Ausgleich nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz (BVerfGE 93, 1, 21). - BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
(BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt. - BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bundesflagge
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
Dabei müssen die betroffenen Grundrechte im Konfliktfall nach Möglichkeit in Ausgleich gebracht werden; lässt sich dies nicht erreichen, so ist unter Berücksichtigung der falltypischen Gestaltung und der besonderen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, welches Interesse zurückzutreten hat (BVerfGE 35, 202, 225; 67, 213, 228), Notwendig ist ein verhältnismäßiger Ausgleich der gegenläufigen Interessen mit dem Ziel der Optimierung (BVerfGE 81, 278, 292), ein schonender Ausgleich nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz (BVerfGE 93, 1, 21). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (vgl. BVerfGE 117, 244, 259 m.w.N.).
Rechtsprechung
LG Stuttgart, 24.11.2009 - 27 O 408/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 24.11.2009 - 27 O 408/09
- OLG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 W 25/10