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   LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09   

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https://dejure.org/2009,23644
LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09 (https://dejure.org/2009,23644)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.08.2009 - 27 O 408/09 (https://dejure.org/2009,23644)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. August 2009 - 27 O 408/09 (https://dejure.org/2009,23644)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein uneingeschränkter Informantenschutz für die Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein unbegrenzter presserechtlicher Informantenschutz für "Die Zeit"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
    Dabei müssen die betroffenen Grundrechte im Konfliktfall nach Möglichkeit in Ausgleich gebracht werden; lässt sich dies nicht erreichen, so ist unter Berücksichtigung der falltypischen Gestaltung und der besonderen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, welches Interesse zurückzutreten hat (BVerfGE 35, 202, 225; 67, 213, 228), Notwendig ist ein verhältnismäßiger Ausgleich der gegenläufigen Interessen mit dem Ziel der Optimierung (BVerfGE 81, 278, 292), ein schonender Ausgleich nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz (BVerfGE 93, 1, 21).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
    Dabei müssen die betroffenen Grundrechte im Konfliktfall nach Möglichkeit in Ausgleich gebracht werden; lässt sich dies nicht erreichen, so ist unter Berücksichtigung der falltypischen Gestaltung und der besonderen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, welches Interesse zurückzutreten hat (BVerfGE 35, 202, 225; 67, 213, 228), Notwendig ist ein verhältnismäßiger Ausgleich der gegenläufigen Interessen mit dem Ziel der Optimierung (BVerfGE 81, 278, 292), ein schonender Ausgleich nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz (BVerfGE 93, 1, 21).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
    Zivilprozessual folgt hieraus zunächst der Grundsatz, dass das sich auf den Informantenschutz berufende Presseorgan daher zumindest gehalten ist, nähere Umstände vorzutragen, aus denen -sowohl für das Gericht als auch die andere Partei nachprüfbar - auf die Richtigkeit der Information geschlossen werden kann (vgl. BGHZ 176, 175; Damm/Rehbock, a.a.O., Rn. 827; Gamer, in: Wenzel, a.a.O., Kap. 12 Rn. 135), Dies führt zu der bereits erörterten erweiterten Darlegungslast der Antragsgegnerin im vorliegenden Fall, der diese nicht hinreichend nachgekommen ist.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
    Dabei müssen die betroffenen Grundrechte im Konfliktfall nach Möglichkeit in Ausgleich gebracht werden; lässt sich dies nicht erreichen, so ist unter Berücksichtigung der falltypischen Gestaltung und der besonderen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, welches Interesse zurückzutreten hat (BVerfGE 35, 202, 225; 67, 213, 228), Notwendig ist ein verhältnismäßiger Ausgleich der gegenläufigen Interessen mit dem Ziel der Optimierung (BVerfGE 81, 278, 292), ein schonender Ausgleich nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz (BVerfGE 93, 1, 21).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
    (BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt.
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
    Dabei müssen die betroffenen Grundrechte im Konfliktfall nach Möglichkeit in Ausgleich gebracht werden; lässt sich dies nicht erreichen, so ist unter Berücksichtigung der falltypischen Gestaltung und der besonderen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, welches Interesse zurückzutreten hat (BVerfGE 35, 202, 225; 67, 213, 228), Notwendig ist ein verhältnismäßiger Ausgleich der gegenläufigen Interessen mit dem Ziel der Optimierung (BVerfGE 81, 278, 292), ein schonender Ausgleich nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz (BVerfGE 93, 1, 21).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
    Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (vgl. BVerfGE 117, 244, 259 m.w.N.).
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LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.11.2009 - 27 O 408/09 (https://dejure.org/2009,59330)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24. November 2009 - 27 O 408/09 (https://dejure.org/2009,59330)
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