Rechtsprechung
LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Telemedicus
Zustellung einer einstweiligen Verfügung
- Telemedicus
Zustellung einer einstweiligen Verfügung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- LG Berlin, 16.03.2009 - 53 T 30/09
Gegen lästige Blogger darf man sich mit dem Gewaltschutzgesetz schützen
Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09
Unter dem 30. April 2009 erließ das Landgericht Berlin auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers im Verfahren 53 T 30/09 = Amtsgericht Charlottenburg 216 C 1001/09 gegen den Antragsgegner eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), wonach dem Antragsgegner unter anderem untersagt wurde, den Antragsteller zu beleidigen, zu bedrohen, seine Gesundheit zu verletzen, unzutreffende Behauptungen über ihn aufzustellen, sich dem Antragsteller zu nähern und Kontakt zu ihm aufzunehmen.Dienstag, 28.04.09, Amtsgericht Charlottenburg Berlin, Amtsgerichtsplatz 1 Sache 216 C 1001/09 / 53 T 30/09 Rechtsanwalt ... ,/, Gerichtsberichterstatter .
Eilmeldung: Widerspruchsverhandlung gegen die absurde Stalker-EV Dienstag, 28.04.2009, 12:00, Raum 1/137, Amtsgericht Charlottenburg Bertin, Amtsgerichtsplatz 1 Sache 216 C 1001/09 / 53 T 30/09 Rechtsanwalt ... ./, Gerichtsberichterstatter ...".
- AG Berlin-Charlottenburg, 28.04.2009 - 216 C 1001/09
Kein virtuelles Stalking durch Artikel im Internet
Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09
Unter dem 30. April 2009 erließ das Landgericht Berlin auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers im Verfahren 53 T 30/09 = Amtsgericht Charlottenburg 216 C 1001/09 gegen den Antragsgegner eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), wonach dem Antragsgegner unter anderem untersagt wurde, den Antragsteller zu beleidigen, zu bedrohen, seine Gesundheit zu verletzen, unzutreffende Behauptungen über ihn aufzustellen, sich dem Antragsteller zu nähern und Kontakt zu ihm aufzunehmen.Dienstag, 28.04.09, Amtsgericht Charlottenburg Berlin, Amtsgerichtsplatz 1 Sache 216 C 1001/09 / 53 T 30/09 Rechtsanwalt ... ,/, Gerichtsberichterstatter .
Eilmeldung: Widerspruchsverhandlung gegen die absurde Stalker-EV Dienstag, 28.04.2009, 12:00, Raum 1/137, Amtsgericht Charlottenburg Bertin, Amtsgerichtsplatz 1 Sache 216 C 1001/09 / 53 T 30/09 Rechtsanwalt ... ./, Gerichtsberichterstatter ...".
- KG, 26.05.2005 - 8 U 30/05
Versäumung der Berufungsfrist; Wirksamkeit einer Ersatzzustellung; …
Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09
Der Beweis im Sinne des § 418 Abs. 2 ZPO verlangt den vollen Nachweis eines anderen Geschehensablaufs als des beurkundeten, d.h. es müssen Umstände dargelegt und bewiesen werden, die ein Fehlverhalten bei der Zustellung und damit eine falsche Beurkundungen belegen (Kammergericht, Urteil vom 26. Mai 2005 - 8 U 30/05, zit. nach juris Rdnr. 2).
- BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97
Unwirksamkeit der Zustellung bei Unvollständigkeit der Urteilsausfertigung
Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09
Für eine ordnungsgemäße Zustellung der einstweiligen Zustellung wäre es erforderlich gewesen, eine Ausfertigung der einstweiligen Verfügung oder eine beglaubigte Abschrift der Ausfertigung (vgl. BGH, NJW 2004, 506; OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 509) in vollständiger Fassung so zu übergeben, dass insbesondere keine Seite fehlt (vgl. BGH, NJW 1998, 1959). - BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02
Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt
Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09
Für eine ordnungsgemäße Zustellung der einstweiligen Zustellung wäre es erforderlich gewesen, eine Ausfertigung der einstweiligen Verfügung oder eine beglaubigte Abschrift der Ausfertigung (vgl. BGH, NJW 2004, 506; OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 509) in vollständiger Fassung so zu übergeben, dass insbesondere keine Seite fehlt (vgl. BGH, NJW 1998, 1959). - KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04
Wahrung der Vollziehungsfrist für eine einstweilige Verfügung: Zustellung einer …
Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09
Die Zustellung ist auch nicht nach dem auf den auf zu vollziehende Beschlussverfügungen anwendbaren § 189 ZPO (vgl. KG, KGR Berlin 2005, 788-789, zit. nach juris Rdnr. 6) durch die bereits zuvor übermittelte Übersendung der einstweiligen Verfügung per einfachen Brief, der auch die zweite Seite der Beschlussverfügung enthielt, geheilt worden. - OLG Jena, 15.11.2005 - 1 Ss 316/04
Verfahren
Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09
Hier kann dahin stehen, ob auch die Übereinstimmung zwischen der Inhaltsangabe auf dem Geschäftsfeld der Postzustellungsurkunde und dem Inhalt der zugestellten Sendung von der Beweiskraft des § 416 ZPO erfasst wird, wenn der Gerichtsvollzieher - wie hier - selbst eine beglaubigte Abschrift der Ausfertigung der einstweiligen Verfügung zwecks Zustellung hergestellt hat (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 15, November 2005 - 1 Ss 316/04 -, zit, nach juris; verneint für den Fall, dass dem Gerichtsvollzieher ein verschlossener Umschlag zur Zustellung übergeben wurde). - OLG Koblenz, 05.02.1987 - 6 U 1319/86
Zustellung; Beschlußverfügung; Beglaubigt; Abschrift
Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09
Für eine ordnungsgemäße Zustellung der einstweiligen Zustellung wäre es erforderlich gewesen, eine Ausfertigung der einstweiligen Verfügung oder eine beglaubigte Abschrift der Ausfertigung (vgl. BGH, NJW 2004, 506; OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 509) in vollständiger Fassung so zu übergeben, dass insbesondere keine Seite fehlt (vgl. BGH, NJW 1998, 1959).