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   LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02   

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LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02 (https://dejure.org/2002,26935)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.11.2002 - 27 O 615/02 (https://dejure.org/2002,26935)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. November 2002 - 27 O 615/02 (https://dejure.org/2002,26935)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 21.11.2002)

    Der kleine Unterschied und seine Folgen: Der "Bild"-Chef gewinnt gegen die "taz"

  • taz.de (Auszüge)

    Penis-Prozess: Kai Diekmann - "Initiator der Rechtsverletzungen"

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1147/09

    Satirische Darstellung unterfällt ohne bestehendes öffentliches Interesse nicht

    LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02

    Kai Diekmann

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Kai Diekmann

Sonstiges

  • buskeismus.de (Sitzungsbericht)

    Der "Bild"-Chef gewinnt und verliert gegen gegen die "taz"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass bei der äußerungsrechtlichen Beurteilung von Satire - wie im Grundsatz bei anderen Äußerungsformen auch - zunächst der Inhalt der Äußerung - gleichsam ihr Kern - von der Art und Weise der Äußerung - gleichsam der (satirischen) Einkleidung des Kerns - zu unterschieden ist (vgl. für viele: BVerfG NJW 1992, 2073 BVerfg NJW 1987, 2661, ; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rdnr. 26; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, Rdnr. 264).

    Hingegen ist bei der Bewertung der Art und Weise zu beachten, dass es das Wesensmerkmal der Äußerungsform der Satire ist, dass Inhalte gerade in verfremdeter oder übertriebener Weise mitgeteilt werden (BVerfG NJW 1987, 2661, 2661J; Damm/Rehbock, Rdnr. 265).

    Es ist daher - im Hinblick auf die Kunstfreiheit und im Hinblick darauf, dass die Art und Weise einer Äußerung zumeist weniger belastend wirkt als ihr Inhalt - anerkannt, dass bei der Beurteilung der (satirischen) Art und Weise der Äußerung regelmäßig weniger strenge Maßstäbe anzulegen sind als bei der Beurteilung des Inhalts (BVerfG NJW 1987, 2661, ; Soehring, Presserecht, 3. Aufl. 2000, Rdnr. 20.20).

    (BVerfG NJW 1987, 2661, Damm/Rehbock, Rdnr. 268; ebenso schon die Kammer in: Urt. v. 11.06.1996, Az. 27.0.72/96).

    Die bloße Beeinträchtigung durch die (satirische) Einkleidung der Äußerung wiegt jedoch von vornherein weniger schwer als die Beeinträchtigung durch den Inhalt der Äußerung, auch wenn dieser Umstand für sich allein noch nicht dazu führt, das Bedürfnis nach einer Geldentschädigung zu verneinen (vgl. BVerfG NJW 1987, 2661).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02
    Dabei ist zu prüfen, welcher Sinn sich dem unbefangenen Durchschnittsleser aufdrängt (BGH NJW 1998, 3047, 3048; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rdnr. 4.4 und 4.5).

    Entscheidend ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern das Verständnis, das ihr ... ein unbefangener Durchschnittsleser zumisst (BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Bei mehreren Deutungen des Inhalts einer Äußerung ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BGH NJW 1998, 3047, 3048).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass bei der äußerungsrechtlichen Beurteilung von Satire - wie im Grundsatz bei anderen Äußerungsformen auch - zunächst der Inhalt der Äußerung - gleichsam ihr Kern - von der Art und Weise der Äußerung - gleichsam der (satirischen) Einkleidung des Kerns - zu unterschieden ist (vgl. für viele: BVerfG NJW 1992, 2073 BVerfg NJW 1987, 2661, ; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rdnr. 26; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, Rdnr. 264).

    Sodann sind der Inhalt einerseits und die Art und Weise andererseits einer gesonderten äußerungsrechtlichen Bewertung zu unterziehen (BVerfG NJW 1992, 2073 ).

  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02
    Bei der Erfassung des Sinngehaltes einer Äußerung ist - auch und gerade im Falle der Satire ... - nicht nur von deren Wortlaut auszugehen, sondern die Gesamtheit der äußeren und inneren Umstände zu berücksichtigen, in deren Kontext die Äußerung gefallen ist (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; NJW 1994, 2943; Löffler, Presserecht, 4. Aufl., Rdnr. 90 zu § 6 LPG).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG NJW 1994, 2943; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a. a. 0., Rdnr. 4.2).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02
    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG NJW 1994, 2943; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a. a. 0., Rdnr. 4.2).
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