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LG Berlin, 20.09.2007 - 27 O 694/07 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2007 - 27 O 694/07
Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (BGH NJW 2000, 1036 f. m. w. Nachw.).Hiernach kann auch die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK soweit sie überhaupt für die Presse gelten kann - die Freiheit der Berichterstattung zumindest dann nicht einschränken, wenn die Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung eingehalten werden (BGH NJW 2000, 1036, 1037 m. w. Nachw.).
- BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92
"Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage …
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2007 - 27 O 694/07
Der Kläger muss sich nicht auf die Erhebung einer Widerklage im negativen Feststellungsverfahren verweisen lassen (vgl. BGH NJW 1994, 3107). - BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2007 - 27 O 694/07
Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der eingetretenen Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281, 1283), an der es fehlt.
- LG Köln, 21.10.2009 - 28 O 410/08
Drohung mit Veröffentlichung einer Strafanzeige im Internet ist unzulässig
Auch das Urteil des LG Berlin (20.09.2007, 27 O 694/07, n. v.), auf welches sich die Verfügungsbeklagte beruft, lehnt es ab, dass Einzelne die Verfehlungen anderer dergestalt aufzeigen können, dass sie Strafanzeigen im Internet veröffentlichen.