Rechtsprechung
LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 822/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Keine Kosten für eine Abschlusserklärung, wenn keine Hauptklage beabsichtigt ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- buskeismus.de
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 823 BGB
Ist ein Hauptsacheverfahren überhaupt nicht beabsichtigt, können für das Abschlussschreiben auch keine Rechtsanwaltsgebühren gefordert werden
Sonstiges
- buskeismus-lexikon.de (Sitzungsbericht)
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 03.07.2014 - 15 O 19/14
Kosten eines anwaltlichen Abschlussschreibens in Wettbewerbssachen: …
cc) Soweit der Beklagte auf ein - von ihm nicht vorgelegtes und in juris und Beck online nicht verfügbares - Urteil des Landgerichts Berlin vom 21.01.2010 (27 O 822/09) verweist und behauptet, dieser Entscheidung zufolge müsse der Verletzte beweisen, dass er beabsichtige oder beabsichtigt habe, Hauptsacheklage zu erheben, so schließt sich das Gericht dieser Auffassung jedenfalls nicht an.