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   LG Berlin, 14.04.2005 - 27 O 922/04   

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https://dejure.org/2005,13370
LG Berlin, 14.04.2005 - 27 O 922/04 (https://dejure.org/2005,13370)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.04.2005 - 27 O 922/04 (https://dejure.org/2005,13370)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. April 2005 - 27 O 922/04 (https://dejure.org/2005,13370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Stiftung Warentest muss der Herstellerfirma der "Uschi Glas Hautnah Face Cream" keinen Schadensersatz leisten und darf den umstrittenen Testbericht weiterhin verbreiten

Besprechungen u.ä.

  • uni-jena.de PDF, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)

    Vernichtendes Testurteil für Gesichtcreme - Angreifbarkeit von unabhängigen Testurteilen (Carsten Johne; GB 3/2005, S. 42)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1063
  • NJW-RR 2006, 1008 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 290
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96

    Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen

    Auszug aus LG Berlin, 14.04.2005 - 27 O 922/04
    Nicht mehr hinzunehmen ist die Veröffentlichung eines Testberichts erst dann, wenn in ihm unter Verstoß gegen § 824 1 BGB unwahre Tatsachen behauptet werden oder wenn durch eine als Werturteil anzusehende Testaussage rechtswidrig in den nach § 823 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Unternehmens eingegriffen wird (BGH, NJW 1997, 2593 [2594] = GRUR 1997, 942 - PC-Drucker m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus LG Berlin, 14.04.2005 - 27 O 922/04
    Ausgehend von der Notwendigkeit der von der Bekl. betriebenen Verbraucheraufklärung, die zur Gewinnung von Markttransparenz im Interesse nicht nur der Verbraucher, sondern auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht zuletzt im Interesse der Hersteller und Anbieter der Erzeugnisse unerlässlich ist, ist beim hiesigen vergleichenden Warentest die Frage grundsätzlich dahin zu stellen, unter welchen Umständen die Äußerung ausnahmsweise unzulässig ist (BGH, NJW 1976, 620 [621 f.1 = GRUR 1976, 268 -Warentest II).
  • SG Bayreuth, 11.01.2010 - S 1 P 147/09

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Der nicht justiziable Freiraum wird nur dann im Einzelfall in unzulässiger Weise überschritten, wenn eine Bewertung den Boden der Neutralität, der Objektivität und der Sachkunde verlässt, insbesondere bei offensichtlichen oder sogar bewussten Fehlurteilen, bewussten Verzerrungen, der Behauptung unwahrer Tatsachen, willkürlichem Vorgehen (Art. 3 GG; vgl. hierzu BGH U. vom 17.6.1997 - VI ZR 114/96; LG Berlin, U. v. 14.4.2005 - 27 O 922/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 1.8.2005 - 16 U 24/05) oder wenn Schmähkritik geübt würde(vgl. hierzu BGH U. v. 09.12.1975 - VI ZR 157/73).
  • VG München, 27.03.2008 - M 18 E 08.931

    Ausschluss von Landessortenversuch

    Unzulässig wurde ein Testbericht angesehen bei bewussten Fehlurteilen und bewussten Verzerrungen, insbesondere bei bewusst unrichtigen Angaben oder bewusst einseitiger Auswahl der zum Vergleich gestellten Produkte (vgl. BGH, Urteil vom 7.6.1997, NJW 1997, 2593; LG Berlin, Urteil vom 14.4.2005, Az. 27 O 922/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 1.8.2005, Az. 16 U 24/05, jeweils recherchiert über juris).
  • KG, 24.05.2006 - 9 U 108/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. April 2005 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 922/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • KG, 10.04.2006 - 9 U 108/05
    Der Senat weist die Klägerin darauf hin, dass er beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 14.4.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 922/04 - einstimmig durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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