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   LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07   

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LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07 (https://dejure.org/2011,15074)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.02.2011 - 27 O 943/07 (https://dejure.org/2011,15074)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 27 O 943/07 (https://dejure.org/2011,15074)
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Volltextveröffentlichung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Charlotte erobert Paris" - BUNTE das Bundesverfassungsgericht: Klage der Monegassin abgewiesen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Prominente Adlige muss Bericht über Besuch auf Pariser Modewoche hinnehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Presse darf über Besuch einer Adligen auf Pariser Modewoche berichten

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Berichterstattung über den Besuch eines Prominenten bei der Pariser Modewoche ist zulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
    Des Weiteren schützt es vor herabsetzenden; vor allem ehrverletzenden Äußerungen oder davor, dass einem Betroffenen Äußerungen unterschoben werden, die er nicht getan hat (vgl. BVerfGE 54, 148 [155]).

    Ein von dem Kommunikationsinhalt unabhängiger Schutz ist im Bereich der Textberichterstattung hingegen nur unter dem Gesichtspunkt des Rechts am gesprochenen Wort anerkannt, das die Selbstbestimmung über die unmittelbare Zugänglichkeit der Kommunikation - etwa über die Herstellung einer Tonbandaufnahme oder die Zulassung eines Dritten zu einem Gespräch - garantiert (vgl. BVerfGE 54, 148 [154 f.]; 106, 28 [41]).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht die Befugnis des Einzelnen gehört, selbst zu entscheiden, wie er sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellen will und inwieweit von Dritten über seine Persönlichkeit verfügt werden kann (vgl. BVerfGE 54, 148 [154]).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
    Während die Veröffentlichung eines Bildes von einer Person grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet, die unabhängig davon ist, ob die Person in privaten oder öffentlichen Zusammenhängen und in vorteilhafter oder unvorteilhafter Weise abgebildet ist (vgl. BVerfGE 97, 228 [268]; 101, 361 [381]; 120, 180 [198]), ist dies bei personenbezogenen Wortberichten nicht ohne weiteres der Fall.

    bb) Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt der angegriffenen Entscheidung, dass die Privatsphäre als Teil des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes anerkannt ist (vgl. BVerfGE 35, 202 [220]; 79, 256 [268]; 101, 361 [382]; 120, 274 [311 ]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2000 -1 BvR 1353/99 -, NJW 2000, S. 2191 [2192]).

    Denn eine umfassende Verfügungsbefugnis Ober die Darstellung der eigenen Person (vgl. BVerfGE 82, 2.36 [269]; 101, 361 [380]; 120, 180 [198]) im Sinne einer ausschließlichen Herrschaft des Grundrechtsträgers auch Ober den Umgang der Öffentlichkeit mit denjenigen Aussagen oder Verhaltensweisen, deren er sich öffentlich entäußert hat, gewährleistet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nicht.

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
    Während die Veröffentlichung eines Bildes von einer Person grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet, die unabhängig davon ist, ob die Person in privaten oder öffentlichen Zusammenhängen und in vorteilhafter oder unvorteilhafter Weise abgebildet ist (vgl. BVerfGE 97, 228 [268]; 101, 361 [381]; 120, 180 [198]), ist dies bei personenbezogenen Wortberichten nicht ohne weiteres der Fall.

    Denn eine umfassende Verfügungsbefugnis Ober die Darstellung der eigenen Person (vgl. BVerfGE 82, 2.36 [269]; 101, 361 [380]; 120, 180 [198]) im Sinne einer ausschließlichen Herrschaft des Grundrechtsträgers auch Ober den Umgang der Öffentlichkeit mit denjenigen Aussagen oder Verhaltensweisen, deren er sich öffentlich entäußert hat, gewährleistet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nicht.

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
    Die Erwägungen, mit denen sie gleichwohl eine Beeinträchtigung dieses Grundrechts bejaht haben, sind aus den bereits zu der Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) in dem Verfahren 1 BvR 6/09 genannten Gründen verfassungsrechtlich nicht tragfähig.

    Bezogen auf das Verfahren 1 BvR 6/09 hatte das Bundesverfassungsgericht zuvor Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
    bb) Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt der angegriffenen Entscheidung, dass die Privatsphäre als Teil des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes anerkannt ist (vgl. BVerfGE 35, 202 [220]; 79, 256 [268]; 101, 361 [382]; 120, 274 [311 ]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2000 -1 BvR 1353/99 -, NJW 2000, S. 2191 [2192]).
  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1353/99

    Zum Schutz eines Kindes gegenüber Medienberichterstattung, hier: Erfolglose

    Auszug aus LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
    bb) Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt der angegriffenen Entscheidung, dass die Privatsphäre als Teil des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes anerkannt ist (vgl. BVerfGE 35, 202 [220]; 79, 256 [268]; 101, 361 [382]; 120, 274 [311 ]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2000 -1 BvR 1353/99 -, NJW 2000, S. 2191 [2192]).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
    bb) Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt der angegriffenen Entscheidung, dass die Privatsphäre als Teil des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes anerkannt ist (vgl. BVerfGE 35, 202 [220]; 79, 256 [268]; 101, 361 [382]; 120, 274 [311 ]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2000 -1 BvR 1353/99 -, NJW 2000, S. 2191 [2192]).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
    bb) Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt der angegriffenen Entscheidung, dass die Privatsphäre als Teil des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes anerkannt ist (vgl. BVerfGE 35, 202 [220]; 79, 256 [268]; 101, 361 [382]; 120, 274 [311 ]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2000 -1 BvR 1353/99 -, NJW 2000, S. 2191 [2192]).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
    Während die Veröffentlichung eines Bildes von einer Person grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet, die unabhängig davon ist, ob die Person in privaten oder öffentlichen Zusammenhängen und in vorteilhafter oder unvorteilhafter Weise abgebildet ist (vgl. BVerfGE 97, 228 [268]; 101, 361 [381]; 120, 180 [198]), ist dies bei personenbezogenen Wortberichten nicht ohne weiteres der Fall.
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
    Ein von dem Kommunikationsinhalt unabhängiger Schutz ist im Bereich der Textberichterstattung hingegen nur unter dem Gesichtspunkt des Rechts am gesprochenen Wort anerkannt, das die Selbstbestimmung über die unmittelbare Zugänglichkeit der Kommunikation - etwa über die Herstellung einer Tonbandaufnahme oder die Zulassung eines Dritten zu einem Gespräch - garantiert (vgl. BVerfGE 54, 148 [154 f.]; 106, 28 [41]).
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LG Berlin, Entscheidung vom 10.01.2008 - 27 O 943/07 (https://dejure.org/2008,66202)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 27 O 943/07 (https://dejure.org/2008,66202)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Das Urteil des Kammergerichts vom 19. Mai 2008 - 10 U 35/08 - und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Januar 2008 - 27 O 943/07 - verletzen die Beschwerdeführerin zu 2) in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
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